Ökumenisches Heiligenlexikon

1. Vatikanisches Konzil

Das 1. Vatikanisches Konzil formulierte den Anspruch auf den päpstlichen Primat in der Gerichtsbarkeit sowie das Dogma von der Unfehlbarkeit. Das von Papst Pius IX. einberufene Konzil fand zwischen dem 8. Dezember 1869 und dem 1. September 1870 in der Peterskirche im Vatikan statt und tagte in insgesamt 93 Sitzungen. Von 1050 Bischöfen und anderen Teilnahmeberechtigten nahmen 800 am Konzil teil, darunter 774 stimmberechtigte Bischöfe; die Hälfte der Teilnehmer repräsentierte europäische Diözesen.

Thesen aus dem Syllabus der Irrtümer von Papst Pius IX. aus dem Jahr 1864 bildeten die ursprüngliche Tagesordnung. Die Verhandlungen wurden vom Papst oder von einigen wenigen Kardinälen geleitet. Zu den Themen, die diskutiert, aber nicht entschieden wurden, gehörten die Annahme eines allgemeinen Katechismus und Disziplinarregeln für Priester.

1. Vatikanisches Konzil: Verlesung der Dekrete in der Peterskirche

1. Vatikanisches Konzil: Verlesung der Dekrete in der Peterskirche   

Zwei päpstliche Erlässe wurden von dem Konzil verkündet:
• Zum einen die Konstitution Dei filius, Sohn Gottes vom 24. April 1870, die sich mit Pantheismus, Materia­lis­mus und Rationalismus auseinandersetzt und die katholische Lehre über Gott, Glauben, Schöp­fung und Offenbarung formuliert.
• Zum anderen die Konstitution Pastor aeternus, beständiger Hirte vom 18. Juli 1870, die erklärt, dass der Papst die oberste Gerichtsbarkeit über die ganze Kirche besitzt und dass er, bei Entschei­dungen, die er ex cathedra in Glaubens- und Moralangelegen­hei­ten trifft, von Gott mit der Gnade der Unfehl­barkeit, d. h der Freiheit von Irrtum in seinen Lehren, versehen ist. Als Oberhirte kann er auch ohne Zustimmung der Kirche, d.h. der Bischö­fe, seine Lehrautorität gebrauchen.

Die uneingeschränkte Autorität und päpstliche Unfehlbarkeit gehörte zu den umstrittenen Themen des Konzils, obwohl die Gegner des Dogmas nie mehr als ein Fünftel der Anwesenden ausmachten - vor allem die Bischöfe aus Frankreich, Deutschland und Österreich-Ungarn widersetzten sich und reisten angesichts ihres absehbaren Scheiterns auch vor der Definition des Dogmas ab. Aber keiner der Bischöfe weigerte sich, die neue Lehre anzunehmen - als letzter, mit neunmonatiger Verzögerung, unterwarf sich der Rottenburger Bischof Karl Joseph Hefele.

Eine kleinere Zahl von Katholiken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz unter Führung des Kirchenhistorikers Ignaz von Döllinger weigerte sich, die Feststellungen von Pastor aeternus zu akzeptieren und wurde daraufhin von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert. Diese Exkommunikation haben Döllinger und seine Gefährten als unrechtmäßig angesehen und gründeten daraufhin die Christkatholische bzw. Altkatholische Kirche, die sie weiterhin als Teil der katholischen Kirche verstehen, was von Rom aber nicht anerkannt wird.

Am 20. September 1870 machte die Besetzung der Stadt Rom durch die Piemontesen eine Fortsetzung des Konzils unmöglich. Das Konzil endete deshalb vorzeitig, ohne dass es sein Ziel erreicht hatte: die große Darstellung der Lehre von der Kirche war nicht in Angriff genommen worden.







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