Das 1. Vatikanisches Konzil formulierte den Anspruch auf den päpstlichen Primat in der Gerichtsbarkeit sowie das Dogma von der Unfehlbarkeit. Das von Papst Pius IX. einberufene Konzil fand zwischen dem 8. Dezember 1869 und dem 1. September 1870 in der Peterskirche im Vatikan statt und tagte in insgesamt 93 Sitzungen. Von 1050 Bischöfen und anderen Teilnahmeberechtigten nahmen 800 am Konzil teil, darunter 774 stimmberechtigte Bischöfe; die Hälfte der Teilnehmer repräsentierte europäische Diözesen.
Thesen aus dem
Syllabus der Irrtümer von
Papst Pius IX. aus dem Jahr 1864
bildeten die ursprüngliche Tagesordnung. Die Verhandlungen wurden vom Papst oder
von einigen wenigen Kardinälen geleitet. Zu den Themen, die diskutiert, aber
nicht entschieden wurden, gehörten die Annahme eines allgemeinen Katechismus und
Disziplinarregeln für Priester.
1. Vatikanisches Konzil: Verlesung der Dekrete in der Peterskirche
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Zwei päpstliche Erlässe wurden von dem Konzil verkündet:
• Zum einen die Konstitution Dei filius
, Sohn Gottes
vom 24.
April 1870, die sich mit Pantheismus, Materialismus und Rationalismus
auseinandersetzt und die katholische Lehre über Gott, Glauben, Schöpfung und
Offenbarung formuliert.
• Zum anderen die Konstitution Pastor aeternus
, beständiger Hirte
vom 18. Juli 1870, die erklärt, dass der Papst die oberste Gerichtsbarkeit über
die ganze Kirche besitzt und dass er, bei Entscheidungen, die er ex cathedra
in Glaubens- und Moralangelegenheiten trifft, von Gott mit der Gnade der
Unfehlbarkeit, d. h der Freiheit von Irrtum in seinen Lehren, versehen ist. Als
Oberhirte kann er auch ohne Zustimmung der Kirche
, d.h. der Bischöfe, seine
Lehrautorität gebrauchen.
Die uneingeschränkte Autorität und päpstliche Unfehlbarkeit gehörte zu den umstrittenen Themen des Konzils, obwohl die Gegner des Dogmas nie mehr als ein Fünftel der Anwesenden ausmachten - vor allem die Bischöfe aus Frankreich, Deutschland und Österreich-Ungarn widersetzten sich und reisten angesichts ihres absehbaren Scheiterns auch vor der Definition des Dogmas ab. Aber keiner der Bischöfe weigerte sich, die neue Lehre anzunehmen - als letzter, mit neunmonatiger Verzögerung, unterwarf sich der Rottenburger Bischof Karl Joseph Hefele.
Eine kleinere Zahl von Katholiken aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
unter Führung des Kirchenhistorikers Ignaz von Döllinger weigerte sich, die
Feststellungen von Pastor aeternus
zu akzeptieren und wurde daraufhin von der
römisch-katholischen Kirche exkommuniziert. Diese Exkommunikation haben
Döllinger und seine Gefährten als unrechtmäßig angesehen und gründeten daraufhin
die Christkatholische
bzw. Altkatholische Kirche
, die sie weiterhin als Teil
der katholischen Kirche verstehen, was von Rom
aber nicht anerkannt wird.
Am 20. September 1870 machte die Besetzung der Stadt Rom durch die Piemontesen eine Fortsetzung des Konzils unmöglich. Das Konzil endete deshalb vorzeitig, ohne dass es sein Ziel erreicht hatte: die große Darstellung der Lehre von der Kirche war nicht in Angriff genommen worden.
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