In der alten Kirche war der Archidiakon der erste Helfer und Stellvertreter eines Bischofs. Später bezeichnete man damit den Vorsteher eines Kirchensprengels, des Archidiakonats; in der anglikanischen Kirche gilt die Bezeichnung bis heute, in der katholischen wird der Amtsinhaber heute als Generalvikar bezeichnet, in protestantischen Kirchen als Prälat oder Generalsuperintendent.
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