Inquisition - lateinisch für eine gerichtliche Untersuchung - bezeichnet die
seit dem Mittelalter eingerichtete Behörde der katholischen Kirche, deren
Aufgabe darin bestand, Ketzer
zu verfolgen, vor Gericht zu stellen und zu
verurteilen.
Im Urchristentum war die Strafe für Ketzerei oder Häresie in der Regel die Exkommunikation. Nachdem das Christentum Staatsreligion geworden war, wurden Ketzer auch als Staatsfeinde angesehen, die Inquisitionwurde seitdem auch mit staatlicher Hilfe betrieben. 385 wurden wohl das erste Mal Christen von anderen Christen um ihres Glaubens willen getötet: der Spanier Priscillian wurde zusammen mit zwölf Gefährten in Trier wegen Häresie hingerichtet - trotz des Einspruchs von Martin von Tours; Bischof Ambrosius und Papst Siricius verurteilten die Maßnahme.
Die eigentliche Inquisitionnahm ihren Anfang Ende des 12. Jahrhunderts, als
Papst Innozenz III. einen Kreuzzug
gegen die Albigenser organisierte. Er erließ
Strafgesetze gegen die Ketzer und schickte Prediger zur Bekehrung in die
abtrünnigen Gebiete. Inquisitionim eigentlichen Sinn existierte ab 1231,
markiert durch die Schrift Excommunicamus
, wir exkommunizieren
, die
sogenannten Ketzerdekrete von Papst Gregor IX., durch die er die Verantwortung
der Bischöfe für die Bewahrung der Glaubenslehre einschränkte, die Inquisitoren
der besonderen Gerichtsbarkeit des Papstes unterstellte und harte Strafen
einführte.
Pedro Berruguete: Verbrennung der Häretiker - Dominikaner
bei der Inquisition, um 1490, Museo del Prado in Madrid
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Das Amt des Inquisitors wurde fast ausschließlich von Franziskanern und insbesondere von Dominikanern ausgeübt, da diese über gute Kenntnisse der kirchlichen Lehre verfügten. Dadurch wollte Papst Gregor dem Inquisitionsanspruch von Kaiser Friedrich II. zuvorkommen und den Einfluss der Kirche stärken. Friedrich II. bekämpfte aus machtpolitischen Gründen Häretiker in Oberitalien und führte dabei 1224 den Scheiterhaufen ein. Gregor IX. übernahm diese Hinrichtungsmethode in den so genannten Ketzerdekreten mit der Begründung, dass beim Verbrennen des Leibs zumindest die Seele durch Fürbittgebete gerettet werden könne.
Die Institution der Inquisitionwar zunächst auf Deutschland und Aragonien beschränkt, sie wurde jedoch bald schon auf die ganze katholische Kirche ausgedehnt. Dem Tribunal standen zwei Inquisitoren von gleicher Machtbefugnis vor, die ihre Autorität direkt vom Papst erhielten. Sie hatten sogar die Vollmacht, Fürsten zu exkommunizieren, und waren damit auch politisch einflussreich.
Die Inquisitoren richteten sich für eine bestimmte Zeit an einem Ort ein.
Hier hatten sich all jene einzufinden, die entweder denunziert worden waren oder
die sich durch Selbstanklage zu verantworten hatten. Die Strafen für diejenigen,
die sich selbst stellten, fielen milder aus als die Strafen für jene, die vor
Gericht gestellt und überführt
wurden, wobei es eine Gnadenfrist von etwa
einem Monat für ein freiwilliges
Geständnis gab. In der Regel galten bereits
zwei Zeugenaussagen als Beweis für die Schuld, 1252 legitimierte Papst Innozenz
IV. offiziell den Einsatz der Folter, um die Verdächtigen zu einem Geständnis
zu zwingen. Zunächst wurden die Namen der Ankläger den Angeklagten nicht
mitgeteilt, bis Papst Bonifazius VIII. Ende des 13. Jahrhunderts diese Praxis
abschaffte.
Den Inquisitoren half bei der Urteilsfindung eine Art Jury aus Geistlichen und Laien. Die Strafen und Urteile wurden öffentlich verkündet. Die Strafe konnte in einer Wallfahrt bestehen, in öffentlicher Auspeitschung, in einem Bußgeld oder darin, ein Kreuz durch die Straßen des Orts zu tragen. Wer falsche Anklage erhob, musste ein Gewand tragen, auf das zwei rote Stoffzungen aufgenäht waren. In schweren Fällen konnten die Angeklagten auch mit Konfiszierung ihres Eigentums oder Gefängnis bestraft werden. Eine Todesstrafe konnten die Inquisitoren jedoch nicht verhängen, deshalb überstellten sie einen Schuldigen den weltlichen Behörden, die dann das Todesurteil aussprachen und vollstreckten.
Die Inquisition, die sich zunächst auf Albigenser und Waldenser beschränkte, dehnte ihre Tätigkeit später auch auf andere Gemeinschaften aus, die von der offiziellen Kirchenlehre abwichen; außerdem wurden Wahrsager sowie Frauen verfolgt, die man als Hexen bezeichnete. Nachdem die Albigenser anfangs des 15. Jahrhundert zurückgedrängt waren, schränkte die Inquisitionihre Tätigkeit zunächst ein.
Als aber im 16. Jahrhundert der Protestantismus auch nach Italien vordrang,
richtete Papst Paul III. auf den Ratschlag von Kardinal Gian Pietro Carafa in
Rom die Kongregation für Inquisition
ein, auch als römische und weltweite
Inquisition
oder als Sanctum Officium
bezeichnet. Die ursprüngliche
Kommission mit Befugnissen für die gesamte Kirche bestand aus sechs Kardinälen.
Das Sanctum Officium war nicht nur geringeren Kontrollen als die Inquisitiondes
Hochmittelalters unterworfen, sie hatte auch andere Funktionen inne: Die
ursprüngliche Inquisitionbefasste sich mit dem Irrglauben im Volk, das Sanctum
Officium prüfte Rechtgläubigkeit eher im eher akademischen Sinn und untersuchte
insbesondere die Schriften von Theologen und hohen KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat.
Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien.
n.
In den ersten zwölf Jahren war die Tätigkeit der römischen Inquisition
relativ bescheiden und beschränkte sich fast ausschließlich auf Italien. Als
1555 Kardinal Gian Pietro Carafa zum Papst gewählt wurde und den Namen Paul IV.
annahm, drängte er auf die energische Verfolgung Verdächtiger, auch Bischöfe und
sogar Kardinäle wurden nicht ausgenommen. Er beauftragte die Kommission mit der
Erstellung einer Liste von Büchern, die dem kirchlichen Glauben sowie der
kirchlichen Moral widersprachen, worauf 1559 der erste Index librorum
prohibitorum
, Index der verbotenen Bücher
erschien.
Farblithographie nach einer Zeichnung von Albert Chereau: Galileo Galilei (in
Fesseln) vor derInquisition, um 1865 ![]()
1633 wurde Galileo Galilei von der römischen Inquisition
angeklagt und zu
lebenslanger Haft verurteilt, die später in lebenslangen Hausarrest abgemildert
wurde; erst im Oktober 1992 rehabilitierte die katholische Kirche Galilei
öffentlich. Aufgrund zahlreicher Beschwerden wandelte Papst Paul VI. das Sanctum
Officium 1965 im Rahmen des 2.
Vatikanischen Konzils in die nun Glaubenskongregation
genannte Behörde um.
Die spanische Inquisition unterschied sich deutlich von der
Inquisition des Hochmittelalters. Sie wurde 1478 auf Wunsch des spanischen
Königs Ferdinand V. und der Königin Isabella I. mit Zustimmung des Papstes
eingerichtet und sollte sich vor allem mit den Marranen
befassen: das waren
Juden, die sich unter Zwang oder auf Grund gesellschaftlichen Druckes hatten
taufen lassen, insgeheim jedoch ihren jüdischen Glauben beibehielten. Nach 1502
wandte sich die spanische Inquisitionauch den Personen zu, die auf Ähnliche
Weise vom Islam zum Christentum konvertiert waren. Binnen weniger Jahre
verlagerte der Papst den größten Teil der Kontrolle über die Inquisitionaber
auf die weltlichen Herrscher, die spanische Inquisitionwurde zu einem
Instrument des Staates. Die spanische Inquisitionwar vor allem in
protestantischen Gebieten für ihre Grausamkeit bekannt. 1522 führte Kaiser Karl
V. die Inquisitionin den Niederlanden ein, sie erwies sich jedoch zur
Bekämpfung des Protestantismus als untauglich. In einigen Ländern bestand die
Inquisition bis ins 19. Jahrhundert; erst 1834 wurde sie in Spanien, 1859 in
Italien und 1870 im Kirchenstaat abgeschafft.
Auch im reformierten Schweizer Protestantismus gab es eine Institution, die
der Glaubensbefragung diente: das sogenannte Genfer Konsistorium
zur Zeit von
Johannes Calvin.
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