Im 11. und 12. Jahrhundert eskalierte der Konflikt zwischen Kirche und Staat um die Rolle der weltlichen Herrscher bei der Amtseinsetzung von Bischöfen und Äbten. Dabei war vor allem strittig, dass der Landesherr dem geistlichen Würdenträger Ring und Stab überreichte, die Symbole seiner geistlichen Autorität.
Auch die Laieninvestitur
, die Einsetzung von Nicht-Geistlichen ins
Bischofsamt, die im frühen Mittelalter aufgekommen war, wurde angefochten. Die
Laieninvestitur entstand im Umfeld des Feudalsystems, in dem geistliche
Würdenträger oft zugleich weltliche Herrscher und damit Vasallen des Königs
waren. Kaiser und Könige versuchten, die reichen und mächtigen geistlichen
Würdenträger an sich zu binden, indem sie ihnen im Gegenzug Schutz anboten. Den
weltlichen Landesherren war die Loyalität der Bischöfe und Äbte meist wichtiger
als deren moralische Integrität.
In der Mitte des 11. Jahrhunderts gab es in Teilen Frankreichs und Englands sowie im Heiligen Römischen Reich eine starke Bewegung zur Reformierung der Kirche. Die Reformer kritisierten, dass die Laieninvestitur nicht den alten Kirchengesetzen entsprach, und führten auf sie den moralischen Verfall des damaligen Klerus zurück, insbesondere dessen Nachsicht gegenüber der Nichteinhaltung des Zölibats sowie der weit verbreiteten Simonie, dem Kauf und Verkauf von Kirchenämtern.
Heinrich IV., unterstützt von Abt Hugo
von Cluny, seinem Taufpaten, bittet die Markgräfin Mathilde von Tuscien um
Vermittlung bei Papst Gregor VII.
Inschrift: Der König bittet den Abt, auch Mathilde fleht er an".
Aus: Donizo: Vita der Mathildis, Pergament, vor 1114 in Oberitalien, in der
Biblioteca Apostolica Vaticana im Vatikan
![]()
Unter Papst Leo IX. fasste die
Kirchenreform auch in Rom
Fuß. 1059 verurteilte Papst Nikolaus II. die
Laieninvestitur; gleichzeitig schloss er den Kaiser von einer rechtswirksamen
Teilnahme an der Papstwahl aus. Papst Gregor
VII. erklärte 1075 im Dictatum Papae
den Bischof von Rom als alleinigen
und unbeschränkten Herr der Kirche, auch über den Metropoliten von Byzanz; er
verbot ausdrücklich jede Laieninvestitur und nahm das alleinige Recht in
Anspruch, kaiserliche Würdezeichen zu tragen, Kaiser abzusetzen und die
Untertanen eines ungerechten Herrschers vom Treueeid zu entbinden. Der
machtbewusste Gregor verfocht - weit über die Ideen der Reformer von Cluny
hinausgehend - das Konzept einer Theokratie, in der alle weltlichen
Herrscher
ihm unterstehen.
Das erregte den Zorn des Königs Heinrich IV., er forderte - durchaus mit Unterstützung auch der geistlichen Reichsfürsten - den Papst auf, vom Stuhl Petri zu steigen; daraufhin wurde er nun seinerseits von Papst Gregor VII. gebannt. Nun unterstützten die meisten Reichsfürsten den Papst: die geistlichen Fürsten fürchteten um ihr Amt, die weltlichen sahen die Gelegenheit, den König zu schwächen und so ihren Einfluss stärken zu können. Sie verpflichteten ihn, binnen eines Jahres sich aus dem Bann zu lösen. Deshalb musste Heinrich 1077 den berühmten Buß-Gang nach Canossa antreten, wo er sich im Büßergewand dem Papst unterwarf: Mitten im Winter erschien Heinrich an drei Tagen hintereinander vor der Burg, in Tränen und den Büßerstrick um den Hals, um die Lösung des Bannes durch den Papst zu erreichen - so schilderte es jedenfalls Gregor VII. in einem Brief.
Tatsächlich hatte sich der Papst in der Burg, die Gräfin Mathilde von Tucien gehörte, wohl verschanzt, weil er Heinrichs aufmarschierende Truppen fürchtete, der auch Unterstützng von den Lombarden erhielt. Papst und König haben verhandelt, Heinrich hat die Rechte der Kirche anerkannt, aber auch die Lösung des Bannes erreicht und damit die Loyalität der Fürsten. Dennoch baute der Papst Rudolf von Schwaben zum Gegenkönig auf; erst nach langen Bürgerkriegen konnte Heinrich IV. sich 1087 schließlich durchsetzen. 1084 schon konnte er Gregor VII. aus Rom vertreiben und sich von Gegenpapst Clemens III. zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches krönen lassen. Dieser direkte Widerstreit endete mit Gregors Tod im Exil 1085; sein Feldzug gegen die Laieninvestitur schien damit gescheitert.
Die Nachfolger Gregors waren bei der Suche nach Lösungen flexibler. Die Kirche wollte vor allem sicherstellen, dass weltliche Herrscher keine geistlichen Ämter verliehen. Für die Könige war vor allem wichtig, dass Bischöfe, die auch weltliche Herrschaft ausübten, die Macht des Königs anerkannten. Als Anselm zum Erzbischof von Canterbury ernannt wurde, geriet er darüber mit König Heinrich I. von England in einen heftigen Streit. 1107 gelang ihm ein Kompromiss, in dem sowohl Erzbischof wie König ihre Ziele erreichten.
Das Wormser Konkordat aus dem Jahr 1122 zwischen Papst Calixtus II. und Kaiser Heinrich V. knüpfte an die englische Lösung an: danach hatte die Kirche das Recht, den Bischof zu wählen und der Klerus führte die Investitur mit Ring und Stab durch; die Wahl fand jedoch in Gegenwart des Kaisers statt und dieser übertrug durch die Investitur mit dem Zepter die zum Bistum gehörenden Ländereien und Einkünfte.
Trotz des Konkordats konnte die Kirche im Mittelalter die Nominierung von Bischöfen nie ganz unter ihre Kontrolle bringen; das Problem stellte sich immer wieder. In Frankreich stand die Investitur im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um den Gallikanismus im 17. Jahrhundert.