Kanoniker (lateinisch Canonici
) oder in der weiblichen Form Kanonissen
waren ursprünglich Priester bzw. Ordensfrauen, welche nach einer gewissen Regel,
dem Kanon
, zusammenlebten. Nach dem Vorbild von Augustinus
und Eusebius von Vercelli
wurde die vita canonica
, das kanonische Leben
, durch die Regel des
Chrodegang von Metz für
seine Diözese angeordnet und durch das Aachener
Konzil von 816/817 auf alle Kirchen im fränkischen Reich ausgedehnt.
Im 10. Jahrhundert löste sich diese Form des Zusammenlebens der Geistlichen
im so genannten Kapitel auf, die dem Kapitel gehörenden Güter wurden unter die
Mitglieder verteilt. Damals schieden sich die weiterhin bei der Regel des
Augustinus verharrenden und mit
Gelübde lebenden als Regularkanoniker (lateinisch Canonici
regulares
) von den weltförmigen, ohne Gelübde lebenden Säkularkanonikern
(lateinisch Canonici saeculares
). Diese Säkularkanoniker bildeten eine neue
Klasse von Mönchen, zu den reichen Pfründen und Pfarreien sich drängten viele
aus dem Adel, um auf diesem Weg zu den höheren Kirchenwürden aufzusteigen. Diese
Verweltlichung führte zu verschiedenen Reformationen, deren radikalste war die
Prämonstratenserregel von Norbert
von Xanten.
Die Kleidung der Kanoniker war im 12. Jahrhundert ein langer Leibrock,
darüber das leinene Chorhemd, die Alba;
dann das Almutium, eine Mütze aus Schaffell, die Kopf, Hals und Schultern
bedeckte; dazu ein schwarzer Mantel ohne Kragen und die Kalotte
, ein Käppchen.
Später trugen die prachtliebenden Chorherren statt des Käppchens ein viereckiges
Barett, woran man
jetzt die Chorherren zu erkennen pflegt.
Amtseinführung der Kanoniker des Domkapitels Eisenstadt
durch Bischof DDr. Stefan László, 1963 im Dom in Eisenstadt 
Heute nennt man Kanoniker (Kanonikus, Chorherr, Domherr, Domkapitular, Stiftsherr) das Mitglied eines Kapitels. Ein Kapitular ist nach katholischem Kirchenrecht ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern, dem Kapitel, die Aufgabe übertragen ist, an einer Kathedralkirche Gottesdienste zu halten und alle ihm vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Häufig wird ein Kapitular als Domherr und das Kapitel als Domkapitel bezeichnet. Das Domkapitel besitzt in Deutschland und Salzburg unter anderem ein Wahlrecht bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls. An der Spitze eines Domkapitels stehen die Dignitäten: ein Dompropst oder ein Domdechant. Die Anzahl der Kanoniker eines Domkapitels ist unterschiedlich; so sind es in Köln 12 residierende und 4 nichtresidierende Domherren, in Fulda dagegen nur 6 residierende Domherren.
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