Kirchenlehrer ist in der katholischen Kirche die Bezeichnung für
bedeutende kirchliche Lehrer. Mit der Verleihung des Titels, der sich vom
lateinischen doctor ecclesiae
ableitet, erkennt die katholische Kirche
den Beitrag einer Person zur Lehre und zum Verständnis des Glaubens
an. Diese muss ein kanonisierter Heiliger oder eine Heilige sein und sich
durch ihre Rechtgläubigkeit sowie durch ihre Gelehrsamkeit ausgezeichnet
haben. Die feierliche Verleihung wird vom Papst oder
von einem Konzil vorgenommen.
Die traditionellen Kirchenlehrer - auch Kirchenväter genannt - sind in der westlichen
Kirche Ambrosius von Mailand,
Augustinus, Hieronymus und
Papst Gregor I., die 1295 von Papst Bonifatius VIII. zu großen
Kirchenlehrern
ernannt wurden. 1597 wurde zusätzlich Thomas von
Aquin zum Kirchenlehrer ernannt. Papst Pius V. ernannte 1568 vier weitere
Kirchenlehrer des Ostens: Athanasios von Alexandria,
Basilius der Große
,
Johannes Chrysostomos und
Gregor von Nazianz.
Inzwischen gibt es in der katholischen Kirche mehr als 30 als Kirchenlehrer verehrte Heilige; zu den genannten kamen hinzu:
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