Kirchenvater ist die Bezeichnung für frühchristliche Schriftsteller, die in
ihren Schriften die christliche Lehre begründeten. Sie verbanden die Evangelien
mit den Schriften der Apostolischen Väter,
kirchlichen Geboten und Entscheidungen der Konzile und schufen so einen
standardisierten Korpus christlicher Lehren. Mit der Erforschung dieser Lehren
beschäftigt sich die Patristik
.
Bald schon stütze man sich in der Christenheit auf so genannte Kirchenväter
.
Im Streit um das Dogma zitierte man die frühen Autoritäten. Basilius
der Große schrieb 374/75 de Spiritu sancto
und fügte eine Liste der
Kirchenväter
als Beweis seiner Thesen an. Vinzenz
von Lérins legte 434 erstmals eine Theorie der Väterbeweise vor. Danach hat
als Kirchenvater zu gelten, wer in der Einheit der Kirche und des Glaubens lehrt.
Zu den Kirchenvätern zählen traditionell in der katholischen Kirche die westlichen Ambrosius, Augustinus, Papst Gregor I. und Hieronymus - sie wurden 1295 von Papst Bonifatius VIII. ernannt, sowie die östlichen Athanasios von Alexandria, Basilius der Große, Johannes Chrysostomos und Gregor von Nazianz - diese wurden 1568 von Papst Pius V. zu Kirchenlehrern erklärt. Nach Jean Mabillon gehört auch noch Bernhard von Clairveaux dazu als der zeitlich letzte Kirchenvater. Kirchenväter sind Männer, die vier Kriterien erfüllten: Sie mussten in früher christlichen Zeit gelebt und ein frommes Leben geführt haben, ihre Schriften mussten die christliche Lehre in hervorragender Weise verteidigen oder erklären und von der Kirche gebilligt worden sein. Ihre Lehren gelten als unfehlbar.
Als Kirchenväter gelten in der orthodoxen Kirche die wichtigsten
Schriftsteller der jungen Christenheit bis ins 8. Jahrhundert hinein - wobei der
Maßstab der Rechtgläubigkeit
großzügig bemessen wird. Ihre Lehrmeinungen
gelten nicht automatisch als Lehren der Kirche, Maßstab der Lehre sind allein
die sieben ökumenischen Konzilien. Als Kirchenvätrer
werden bezeichnet:
Gelegentlich werden auch noch hinzugezählt:
Protestantische Kirchen geben den Lehren der Genannten keine besondere Bevorzugung gegenüber den Aussagen anderer früher Glaubenszeugen.