Ökumenisches Heiligenlexikon

Konkordienformel

Auf die Konkordienformel einigten sich 1577 alle der Reformation von Martin Luther zugeneigten Fürsten und Städte in Deutschland. 1576 hatten sich in Torgau Theologen zur Erarbeitung einer Bekenntnisschrift versammelt, in der die unter den verschiedenen Strömungen der Reformation strittigen Fragen zu einer Klärung und gemeinsamen Aussage gebracht wurden. Auf dieser Grundlage unterzeichneten die evangelischen Landstände - 51 Kurfürsten, Herzöge, Markgrafen und Grafen sowie 35 freie Reichsstädte - die Gründliche, allgemeine, lautere, richtige und endliche Wiederholung und Erklärung etlicher Artikel des Augsburger Bekenntnisses, in welchen seither unter evangelischen Theologen Streit vorgefallen. Vor allem in der Auffassung vom heiligen Abendmahl grenzt sich die Konkordienformel gegen die Auffassung von Huldreich Zwingli ab.

Tobias Wolff: Silbermedaille mit Kurfürst August von Sachsen und Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, 1581, herausgegeben anlässlich der Einführung der Konkordienformel

Tobias Wolff: Silbermedaille mit Kurfürst August von Sachsen und Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, 1581, herausgegeben anlässlich der Einführung der Konkordienformel   

Die Konkordienformel gilt als Abschluss der lutherischen Konfessionsbildung und der Beginn der lutherischen Orthodoxie. Alle Evangelischen, die dieser Konkordienformel zustimmten, sollten sich fortan lutherisch nennen; alle Protestanten, die der Konkordienformel nicht zustimmten, wurden nun als Reformierte im Sinne von Huldreich Zwingli und Johannes Calvin bezeichnet. Wer ein kirchliches Amt übernehmen wollte, musste diese Formel anerkennen und unterschreiben.





Quellen:


W3C