Auf die Konkordienformel einigten sich 1577 alle der Reformation von Martin
Luther zugeneigten Fürsten und Städte in Deutschland. 1576 hatten sich in
Torgau Theologen zur Erarbeitung einer Bekenntnisschrift versammelt, in der die
unter den verschiedenen Strömungen der Reformation strittigen Fragen zu einer
Klärung und gemeinsamen Aussage gebracht wurden. Auf dieser Grundlage
unterzeichneten die evangelischen Landstände - 51 Kurfürsten, Herzöge,
Markgrafen und Grafen sowie 35 freie Reichsstädte - die Gründliche, allgemeine,
lautere, richtige und endliche Wiederholung und Erklärung etlicher Artikel des
Augsburger Bekenntnisses, in welchen
seither unter evangelischen Theologen Streit vorgefallen
. Vor allem in der
Auffassung vom heiligen Abendmahl grenzt sich die Konkordienformel gegen die
Auffassung von Huldreich
Zwingli ab.
Tobias Wolff: Silbermedaille mit Kurfürst August von Sachsen und Kurfürst Johann
Georg von Brandenburg, 1581, herausgegeben anlässlich der Einführung der
Konkordienformel 
Die Konkordienformel gilt als Abschluss der lutherischen Konfessionsbildung
und der Beginn der lutherischen Orthodoxie. Alle Evangelischen, die dieser
Konkordienformel zustimmten, sollten sich fortan lutherisch
nennen; alle
Protestanten, die der Konkordienformel nicht zustimmten, wurden nun als
Reformierte
im Sinne von Huldreich
Zwingli und Johannes Calvin
bezeichnet. Wer ein kirchliches Amt übernehmen wollte, musste diese Formel
anerkennen und unterschreiben.
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