Das Konzil in Basel
tagte von 1431 bis 1449 und war das 17. der ökumenischen
Konzile; es wird aber von vielen Historikern und Theologen als nicht oder
zumindest nicht vollständig legitimiert angesehen wird. Es wurde von Papst
Martin V. - Papst von 1417 bis 1431 - in Übereinstimmung mit dem Dekret
Frequens
des Konzils von Konstanz, in
dem regelmäßig stattfindende Konzilien verlangt worden waren, einberufen. Nach
seinem Tod bestätigte Papst Eugen IV. - Papst von 1431 bis 1447 - die
Einberufung, verlegte das Konzil jedoch 1437 nach Ferrara
in Italien und 1438 nach Florenz;
faktisch trat hier ein neues Konzil zusammen, das allgemein anerkannt wurde, das
Konzil von Ferrara-Florenz.
Das Basler Konzil tagte weiter als Gegenkonzil; 1439 erklärte Eugen IV. das Basler Konzil für abgesetzt, worauf die in Basel Versammelten den Gegenpast Felix V. wählten. Damit entstand der Eindruck, das Konzil wolle zum Abendländischen Schisma zurückkehren. Dies bewirkte, dass die Unterstützung abnahm, die das Konzil bis dahin genoss. 1449 erkannte es den neuen Papst Nikolaus V. an und beschloss seine eigene Auflösung.
Predigerkirche in Basel,
in der das Konzil eröffnet wurde
Foto: Roland Zumbühl - www.picswiss.ch
Das Basler Konzil ist als Ergebnis der Probleme zu verstehen, die das Konzil von Konstanz nicht gelöst hatte. Das Konstanzer Konzil vertrat einen eher moderaten Konziliarismus, das Basler Konzil beschloss hingegen, dass Konzilien unter allen Umständen als höchste Autorität in der Kirche gelten. Aber Eugen V. lehnte den konziliaristischen Standpunkt ebenso ab wie den Versuch, die konziliare Position durch eine Versöhnung mit der Ostkirche zu stärken.
Zeitweise nahmen über 500 Personen am Basler Konzil teil, wobei jedoch Bischöfe und Äbte unterrepräsentiert waren. Die bekanntesten Teilnehmer waren Nikolaus von Kues und der italienische Humanist Aeneas Silvius Piccolomini, der spätere Papst Pius II., die beide jedoch später ihre konziliare Haltung aufgaben. Das Basler Konzil markiert den Höhepunkt, aber auch die endgültige Niederlage des entschiedenen Konziliarismus.
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