Papst
Der offizielle Titel des Papstes lautet:
• Episcopus Romanus
- Bischof von Rom
,
• Vicarius Iesu Christi
-
Statthalter (Stellvertreter) Jesu Christi
,
• Successor Principis Apostolorum
- Nachfolger des Apostelfürsten
Petrus
• Summus Pontifex Ecclesiae Universalis
- Oberhaupt (oberster Brückenbauer, d.h. Priester)
der weltumspannenden (griechisch:
,
kath - olischen
) Kirche
• Primas Italiae
- Primas von Italien
,
• Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Romanae
- Erzbischof und
Metropolit der Provinz Rom
,
• Souverän des Staates Vatikanstadt
• Servus Servorum Dei
- Diener der Diener Gottes
;
er trägt auch die Titel Heiliger Vater
und Pontifex maximus
- größter Brückenbauer
.
Papst Benedikt XVI. legte im Jahr 2006 den Titel Patriarch des Abendlandes
-
den die Päpste seit Leo I. dem Großen
trugen - ab; die orthodoxen Kirchen betrachten dies als Aufhebung einer Selbstbeschränkung
des Papstes gegenüber der Orthodoxie.
Seit dem 11. Jahrhundert nimmt der Amtsinhaber einen Papst-Namen an.
Der Begriff Papst ist abgleitet von papa
, ursprünglich verwendet für
Äbte, Bischöfe und Patriarchen; er wurde im Westen dann für den Bischof von Rom
reserviert. Der Ehrentitel und die Anrede lautet Heiliger Vater
. Amt und
Institution des Oberhauptes der katholischen Kirche sind in Rom seit dem 4.
Jahrhundert bezeugt. Mit dem Dictatus papae
von 1075 hat Papst Gregor
VII. den Titel für den Bischof von Rom und somit für das Oberhaupt der
katholischen Kirche festgelegt. Seitdem legt der Amtsinhaber seinen bürgerlichen
Namen zugunsten eines eigenen Papstnamens ab. Auch der Patriarch von Alexandria
trägt den Titel Papst.
Der Papst gilt nach katholischer Lehre als Nachfolger des Apostels
Petrus, dem der Überlieferung nach
ersten Bischof von Rom. Auf dessen Sonderrolle im Kreise der Apostel gründet
sich die Sonderstellung des Papstes. Petrus sei von Jesus
Christus die Leitung der Kirche anvertraut worden: Du bist Petrus, und auf
diesen Felsen will ich meine Kirche bauen.
(Matthäusevangelium 16, 18). Die
konkrete Ausgestaltung dieser Sonderrolle bildete sich im Laufe der Jahrhunderte
unter innerkirchlichen Kämpfen und Kämpfen gegen staatliche Einflussname heraus
und wurde dadurch geformt, öfter auch verformt.
Innerhalb des hierarchischen Aufbaues der katholischen Kirche nimmt der Bischof von Rom, zusammen mit den Bischöfen der Weltkirche, die oberste Leitungsgewalt ein. Ihm obliegt die Letztverantwortung für die Kirchenleitung, weswegen nach katholischem Recht auch kein Konzil über dem Papst stehen kann oder ihn einfach absetzen kann, außer etwa bei Geisteskrankheit. Er verkündigt für alle Gläubigen verbindliche Dogmen, beruft Konzile ein, übt die kirchliche Gerichtsbarkeit aus, richtet Bistümer ein und ernennt Bischöfe. Bei der Leitung der Kirche wird der Papst von einer kirchlichen Behörde, der Kurie, unterstützt. Die Kurie setzt sich seit dem 16. Jahrhundert aus drei Kongregationen zusammen, wobei jede für einen bestimmten Verwaltungsbereich zuständig ist, dazuhin aus Gerichten, die über Rechtsfälle entscheiden, sowie aus Räten, Ämtern und Sekretariaten, deren wichtigstes das Staatssekretariat ist, das als oberstes Regierungsorgan fungiert und dem alle anderen Ämter untergeordnet sind.
Auf die Lehre bezogen zeigt sich die Sonderrolle in der Unfehlbarkeit
des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen, die 1870 vom 1.
Vatikanischen Konzil definiert wurde:. Wenn er in aller Form (ex cathedra)
eine in der Gesamtkirche (!) überlieferte und geglaubte und von der großen
Mehrheit der Bischöfe bestätigte Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt, dann
gilt dies als verbindliche und irrtumsfreie Lehre, die nur noch offen bleibt für
erklärende, weiterführende und vertiefende Interpretationen.
Ein Papst wird gewählt vom Kardinalskollegium binnen einiger Wochen
nach dem Ableben seines Amtsvorgängers. Die Kardinäle (von cardo
, lateinisch
für Dreh-
oder Angelpunkt
) werden vom Papst berufen. Zur Papstwahl
versammeln sich die unter 80-jährigen in einem Konklave (lateinisch cum
: mit
und clavis
: Schlüssel
, also verschließbarer Raum
), und sind durch Eid
verpflichtet, die Wahl geheim zu halten. Den Kardinälen ist es so lange
untersagt, das Konklave zu verlassen oder mit Außenstehenden zu kommunizieren,
bis ein Papst gewählt ist. Nach diesem Verfahren, das im 11. Jahrhundert
eingeführt wurde, kann theoretisch jeder getaufte männliche Christ zum Papst
gewählt werden, und bis ins Spätmittelalter war es nicht ungewöhnlich, auch
Personen zum Papst zu wählen, die noch nicht die Priesterweihe empfangen hatten.
Erst seit dem 16. Jahrhundert wählten die Kardinäle ausschließlich Kandidaten
aus ihren eigenen Reihen. Ein freiwilliger und öffentlich bekannter Verzicht auf
das Papstamt ist möglich und bedarf keiner Zustimmung Dritter. Ein solcher
freiwilliger Rücktritt ist in der Kirchengeschichte bisher nur ein einziges Mal -
bei Papst Coelestin V. im Jahr
1294 - vorgekommen.
Der erste Clemensbrief, als dessen Verfasser Clemens I. gilt - geschrieben um 100 aus der christlichen Gemeinde von Rom an die Gemeinde in Korinth - wird vielfach als erstes Zeugnis für die Berechtigung einer Vormachtstellung Roms über andere Gemeinden angesehen. Gegen Ende des 2. Jahrhunderts vertrat Victor I. und Mitte des darauf folgenden Jahrhunderts dann Stephanus I., die Auffassung, dass die Tradition ihrer Gemeinde in Rom auch für andere Gemeinden verbindlich sein solle. Hintergrund war der Konflikt mit der Gnosis. Die Gnostiker behaupteten, es gebe eine geheime Überlieferung, die auf die Apostel zurückgehe. Um dieser Vorstellung entgegenzuwirken, betonte nun die Kirche die Abfolge der Bischöfe als Garantie für die Weitergabe und Erhaltung der Lehre.
Im Lauf des 4. und frühen 5. Jahrhunderts erhoben die Päpste mehrfach
Anspruch auf eine geistliche Vormachtstellung. Der erste eigentliche Papst
war
Leo I., der Große, der mit
aller Vehemenz für den Primat des Papsttums eintrat. Leo verstand sich als
Nachfolger von Petrus, genauer als
Stellvertreter Petri
. Leo, der von der weltlichen Macht in der Westhälfte des
Römischen Reiches unterstützt wurde, griff daraufhin in die Angelegenheiten
geistlicher Bistümer ein, so z.B. im französischen Vienne, wo er die
Entscheidung des dortigen Bischofs revidierte. Darüber hinaus schrieb er dem
Konzil von Chalkedon 451 seine Auffassung
in der christologischen Kontroverse vor. Entgegen Leos Auffassung beschloss das
Konzil jedoch auch, dem Neuen Rom
- Konstantinopel - dem heutigen Ístanbul
- im Osten den gleichen Primat einzuräumen wie dem Alten Rom im Westen.
In den politischen Wirren in Italien während der folgenden anderthalb
Jahrhunderte traten die Päpste und ihre Primatansprüche in den Hintergrund. Eine
Ausnahme bildete Papst Gelasius I.,
der durch seine Sammlung christlicher Rechts- und Disziplinartexte bekannt wurde
und zur Verankerung der päpstlichen Autorität im kanonischen Recht im
Mittelalter beitrug. Durch ausgedehnte Besitzungen, die dem Heiligen Stuhl
vererbt worden waren, sowie durch erfolgreiche Verhandlungen mit den Lombarden,
stieg das Papsttum unter Papst Gregor
dem Großen in den Jahren 590 bis 604 zu einer der führenden politischen
Mächte auf. Gleichzeitig nahm damit die Abhängigkeit des Papstes vom Osten des
Römischen Reiches ab. Im späten 8. und frühen 9. Jahrhundert bot das
Frankenreich den Päpsten seinen Schutz an. Pippin der Jüngere, der Vater von
Karl dem Großen, übertrug
ihnen ausgedehnte Besitzungen in Mittelitalien, aus denen später der
Kirchenstaat entstand. Leo III. schuf
seinerseits die Grundlage für das mittelalterliche deutsche Kaiserreich, das
Heilige Römische Reich
, als er Karl den Großen am 25. Dezember 800 in der
Peterskirche
zum Kaiser krönte.
Mit dem Verfall der politischen Ordnung in Italien im 10. Jahrhundert
zeichnete sich das Papsttum, das in die Hände des ansässigen Adels geriet, immer
mehr durch moralische Korruption, Weltlichkeit und Nepotismus aus. Unter dem
Pontifikat von Leo IX. fand es wieder
auf den Weg der Erneuerung. Die Kirchenreform, die er anregte und die von den
Päpsten des späten 11. und frühen 12. Jahrhunderts fortgeführt wurde, legte den
Akzent auf die päpstliche Autorität als Schlüssel zur Erneuerung der
Kirchenordnung. Papst Gregor VII.
kam vor und nach seiner Wahl beim Investiturstreit
durch die gregorianische Reform
eine entscheidende Rolle zu. Die Legitimität
der päpstlichen Vorrechte wurde in das neue kanonische Recht aufgenommen und
fand ihren Ausdruck in einer zentralisierten Bürokratie. Gregor VII. und seine
Nachfolger waren so zu den Begründern des modernen Papsttums geworden. Der
Anspruch auf die Führungsrolle des Papstes vertiefte auch das Schisma
mit der Kirche des Ostens, das seit 1054 bestand.
Das Vermächtnis der gregorianischen Reform fand seine Vollendung unter dem
Pontifikat von Papst Innozenz III. in den Jahren 1198 bis 1216, dessen Tatkraft
und überragende Fähigkeiten ihn zu einer wichtigen Gestalt in geistlichen und
weltlichen Angelegenheiten machten. Er war der erste Papst, der den Titel eines
Stellvertreters Christi
uneingeschränkt für sich beanspruchte.
Pastpalast in Avignon,
erbaut unter erbaut unter Benedikt XII. und Clemens VI. im 14. Jahrhundert
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Weniger als ein Jahrhundert nach der Legitimierung einer Vormachtstellung des
Papsttums kam es zur Auseinandersetzung zwischen Philipp IV. von Frankreich und
Bonifatius VIII. - Papst von 1294 bis 1303. Der psychologische Druck, den
Philipp auch auf Clemens V. - Papst von 1305 bis 1314 - ausübte, führte zum
langen Exil der Päpste in Avignon
in den Jahren 1309 bis 1377, wo sie unter französischem Einfluss standen. Am Ende
dieser Epoche kam es zum Schisma
,
zur Spaltung, in dessen Verlauf zwei oder drei Päpste gleichzeitig den Anspruch
erhoben, das legitime Oberhaupt der Kirche zu sein. Obwohl das Schisma auf dem
Konzil von Konstanz 1414 - 1418 beendet
wurde, hatte das Papsttum an Ansehen verloren. Als unmittelbare Folge stellten
auf dem Baseler Konzil 1431 - 1449 radikale
Vertreter des Konziliarismus die päpstliche Autorität in Frage.
Im frühen 16. Jahrhundert konnten die Päpste schließlich ihre politische Autorität im Kirchenstaat wieder herstellen und nahmen zum ersten Mal die Stellung von regierenden Territorialfürsten ein. Zur gleichen Zeit griff Martin Luther den Papst an, seine Ablehnung des Papsttums wurde zu einem wesentlichen Programmpunkt der einsetzenden Reformation. In immer schärferer Form geißelte Luther die Weltlichkeit und Korruptheit des Papsttums. 1534 ließ sich König Heinrich VIII. von England vom Parlament zum Oberhaupt der anglikanischen Kirche ernennen und verdrängte damit den Papst aus diesem Amt. Die protestantischen Reformatoren waren sie sich einig, dass das Papsttum eine schädliche oder doch zumindest entbehrliche Institution sei.
Petersdom in Rom
Als Reaktion auf die Reformation war Papst Paul III. - im Amt von 1534 bis 1549 - bemüht, das Kardinalskollegium nach moralischer Integrität auszuwählen und die Vorwürfe gegen das Papsttum zu entkräften. Das Konzil von Trient von 1545 bis 1563, das wesentlich zur Erneuerung der römisch-katholischen Kirche beitrug, befasste sich jedoch nicht mit der Rolle des Papsttums. Das Konzil endete, ohne die Streitpunkte in der Frage der Rolle des Papstes gelöst zu haben und überließ es dem Papst, die noch ausstehenden Fragen zu regeln sowie die vom Konzil gefassten Beschlüsse umzusetzen, womit sich der Papst in seiner Führungsrolle gestärkt sah. Durch die Auseinandersetzung mit der Reformation war das Papsttum auch in theologischen Fragen immer schärferen Angriffen ausgesetzt und wurde zum entscheidenden Kriterium, durch das sich die römisch-katholische Kirche von allen protestantischen Kirchen unterschied.
Da die römisch-katholische Kirche das Verhältnis des Papsttums zu den
Bischöfen und nationalen Herrschern nicht eindeutig festgelegt hatte,
entwickelten sich aus diesen Fragen immer wieder Konflikte. Diese zeigten sich
besonders im 17. und 18. Jahrhundert im Gallikanismus, im Febronianismus
mit
Betonung der Rechte und Freiheiten der deutschen Reichskirche sowie im
Josephinismus
, der reformerischen Staatskirchenpolitik Josephs II. Jede
einzelne dieser nationalkirchlichen Bewegungen, die die Unabhängigkeit der
Bischöfe oder des Königs von Rom akzentuierten, wurden vom Papst verurteilt.
Unter Papst Pius IX. legte das 1.
Vatikanische Konzil 1870 den Rechtsprechungsprimat des Papstes über die
Gesamtkirche fest, ebenso dessen Unfehlbarkeit in Fragen des Dogmas.
Die Bestrebungen der Italiener nach nationaler Einheit in der Zeit zwischen
1860 und 1870 führten zur Eingliederung des Kirchenstaates und der Stadt
Rom in den neu gegründeten italienischen Nationalstaat. Aus Protest gegen den
Verlust Roms zog sich Pius IX. aus
der Stadt zurück und wurde freiwillig zum Gefangenen des Vatikans
des kleinen Areals von rund 40 Hektar rund um den Petersdom.
Diese römische Frage
wurde 1929 durch ein Konkordat mit dem italienischen Staat unter dem
Faschistenführer Benito Mussolini geregelt; im Lateranvertrag
wurde
die Souveränität des neuen Staates Vatikanstadt
mit
dem Papst als Staatsoberhaupt garantiert.
Nachdem im vorangegangenen Jahrhundert das Papsttum an Ansehen und Bedeutung
auch außerhalb der römisch-katholischen Kirche gewonnen hatte, markierte 1891
die Enzyklika Rerum Novarum
von Papst Leo XIII., Pontifex von 1878 bis 1903,
den Beginn einer Reihe von Stellungnahmen, mit denen sich das Papsttum
weitsichtig zu den sittlich-moralischen Folgen gesellschaftlicher und
wirtschaftlicher Umwälzungen Äußerte. Papst Johannes
XXIII. trug durch seine liberale Kirchenpolitik zum weltweiten Ansehen des
Papsttums bei. Das von ihm einberufene 2.
Vatikanische Konzil stärkte die Rolle der Bischöfe innerhalb der Kirche,
ohne die Beschlüsse des 1. Vatikanischen
Konzils zu revidieren, und demonstrierte gleichzeitig eine versöhnliche
Haltung gegenüber den protestantischen Kirchen und der Ostkirche. Darüber hinaus
war es bestrebt, eine weniger autoritäre und mehr Mitsprache bietende
Kirchenführung zu fördern.
Johannes Paul II., Papst von 1978 bis 2005, der erste nicht italienische Papst seit mehr als 450 Jahren, unterstrich durch seine Reisen in alle Erdteile den Anspruch auf einen kosmopolitischen Charakter der römisch-katholischen Kirche. Sein strikter Konservatismus in Fragen der katholischen Morallehre stieß auch bei vielen Katholiken auf Kritik. Im Zentrum der Diskussion um das Papsttum geht es innerhalb der katholischen Kirche wie als Anfrage von außen im Wesentlichen um das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes, das auch eine wesentliche Hemmschwelle in der => ökumenischen Bewegung bildet.
Die katholische Kirche gewährt demjenigen Gläubigen Teilablass, der für den Papst betet:
| (V) Lasset uns beten für unseren Papst N.
(A) Der Herr behüte ihn und erhalte sein Leben. Er lasse ihn gesegnet sein auf Erden und übergebe ihn nicht dem Hass seiner Feinde. |
alphabetische Liste aller Päpste und Gegenpäpste
zeitliche Abfolge der Päpste seit Petrus