Im Februar 1531 trafen evangelische Fürsten und Städte Deutschlands in Schmalkalden in Thüringen zusammen, um sich zur Verteidigung des evangelischen Glaubens gemäß der Reformation von Martin Luther oder Huldreich Zwingli und gegen den katholischen Kaiser Karl V. zu verbinden. Beteiligt waren acht protestantische Länder und einige oberdeutsche Städte unter der Führung von Philipp von Hessen, Johann Friedrich von Sachsen und den Städten Bremen und Magdeburg. Der zunächst für sechs Jahre geschlossene Bund wurde 1535 um weitere 12 Jahre verlängert, 1536 traten ihm die Fürsten Wolfgang zu Anhalt, die Herren von Pommern und Württemberg sowie die Städte Augsburg, Frankfurt, Hannover, Hamburg und Kempten bei. Da Kaiser Karl durch Kriege mit Frankreich und gegen die andrängenden Türken in seiner Aktionsfreiheit eingeschränkt war, konnte ihn der Bund zu Verhandlungen zwingen.
Nach dem Friedensschluss von Crépy
war Kaiser Karl wieder freier; er schloss einen Bund mit Papst Paul III., um die
Ketzer
zu besiegen und eröffnete 1546 den Krieg mit der Verhängung der
Reichsacht gegen Philipp von
Hessen und Johann
Friedrich von Sachsen. Bayern stand an der Seite des Kaisers, auch den eigentlich
protestantischen Herzog Moritz von Sachsen zog er auf seine Seite u.a. durch das
Versprechen der sächsischen Kurwürde, nun suchte er die militärische Lösung in
der Auseinandersetzung mit dem Protestantismus. Im sogenannten Donaufeldzug
war Karl V. siegreich, Johann Friedrich von Sachsen zog sich in seine Heimat
zurück, die süddeutschen Gebiete unterwarfen sich dem Kaiser. In der Schlacht
auf der Lochauer Heide bei Mühlberg
1547 unterlag Johann Friedrich von Sachsen
dem Kaiser, Philipp von Hessen ergab sich, beide wurden für Jahre in
niederländische Gefangenschaft geschickt; der Schmalkaldische Bund war damit
aufgelöst, nur Bremen
und Magdeburg
leisteten noch Widerstand. 1548 beim Reichstag in Augsburg
wurde den evangelischen Gebieten im Interim
immerhin der Laienkelch und die
Priesterehe zugestanden.
Dennoch blieb der Erfolg des Kaisers und der katholischen Seite nicht von
Dauer; als Moritz von Sachsen 1551 ein Bündnis mit der Fürstenopposition gegen
den Kaiser schloss und sich 1552 auch noch mit dem französischen König Heinrich
II. gegen Karl verbündete, musste der Kaiser 1552 im Passauer
Vertrag den evangelischen Landen ihre vollen Rechte zugestehen, was im Augsburger Religions-
und Landfrieden von 25. September 1555 endgültig besiegelt wurde. Damit war es
dem jeweiligen Landesherren freigestellt, die Konfession für sein Land und seine
Untertanen nach dem Grundsatz cuius regio, eius religio
, wes das Land, des
die Religion
, zu wählen.