Zölibat, vom lateinischen caelebs
allein, unvermählt lebend
,
meint den Zustand der Ehelosigkeit sowie der geschlechtlichen
Enthaltsamkeit. Der (oder das) Zölibat existiert in verschiedenen
religiösen Traditionen, so z.B. im alten Judentum und bei den Essenern
sowie bei Mönchen und Nonnen im Buddhismus und Hinduismus.
In der katholischen Kirche ist der Zölibat seit dem 6. Jahrhundert
für alle Geistlichen vorgeschrieben. Schon bei der SynodeSynode (altgriech. für „Zusammenkunft”) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten.
In der alten Kirche wurden „Konzil” und „Synode” synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet.
von Elvira - heute der Stadtteil AlbaicÃn
in Granada - in Spanien um 306 wurde allen Angehörigen des Klerus ab dem Diakon
der Vollzug einer vorher schon geschlossenen Ehe untersagt. Papst Benedikt VIII.
verfügte 1022 auf der Synode in Pavia
gemeinsam mit Kaiser Heinrich II.,
dass Geistliche künftig nicht mehr heiraten dürfen; dabei spielte die
kultische Reinheit eine Rolle, aber vor allem sollte verhindert werden.
dass Kirchenbesitz an die Kinder vererbt wird; Verstöße wurden mit
Kirchenstrafen belegt. Unter Papst Nikolaus II. wurde 1059 durch die Synode
im Lateran
Priestern die Zelebration der Heiligen Messe verboten, denen ein
notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte. Bis zum 2.
Konzil im Lateran 1139 gab es sowohl verheiratete - aber enthaltsam
lebende - als auch unverheiratete Priester; nun wurde festgelegt, dass höhere
KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat.
Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien.,
die geheiratet haben oder eine Konkubine halten
, Amt und
Pfründe und die von ihnen gehaltenen Messen nicht mehr gehört werden
dürfen. Die Priesterweihe wurde in der römisch-katholischen Kirche zum
unbedingten Ehehindernis. *
In der römisch-katholischen und in der orthodoxen Kirche gilt der Zölibat für Angehörige der Ordensgemeinschaften. In der Orthodoxen Kirche - und in den katholischen Ostkirchen - dürfen Geistliche, die in der Gemeinde tätig sind, vor ihrer Ordination heiraten, während Bischöfe den Zölibat befolgen.
* Der Papst kann Dispens von der Ehelosigkeit - nicht von der Enthaltsamkeit - erteilen, was derzeit ausschließlich bei zur römisch-katholischen Kirche konvertierten, verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden, praktiziert wird.