Anfangs bestimmte das Volk, wer für sie ein Heiliger war. Einige
galten schon zu Lebzeiten als heilig, die meisten erhielten diesen Ehrentitel
erst nach dem Tod. Vom 6. Jahrhundert an bedurfte es, wenn Reliquien
zur Ehre der Altäre erhoben
wurden, der bischöflichen Genehmigung, die dann
aus Anlass der feierlichen Erhebung oder Überführung der Gebeine, die der
Bischof persönlich oder ein von ihm beauftragter Abt zelebrierte, bestätigt
wurde.
Bald schon war es nicht nur Frömmigkeit sondern auch wirtschaftliches Kalkül, die zu einem neuen Kult führte: ein Heiliger brachte schließlich viele Menschen und damit Geld an den Ort seiner Verehrung. Die Zahl der Heiligen wuchs, die Heiligenverehrung wurde somit oft entwertet. Daher verbot die SynodeSynode (altgriech. für Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden "Konzil" und "Synode" synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. in Frankfurt am Main 794 die Anrufung neuer Heiliger. Kaiser Karl der Große erneuerte und verschärfte 805 dieses Verbot. Dennoch hielt die Praxis an, ein Beispiel für eine solche Heiligsprechung ist uns über Ida von Herzfeld überliefert.
Vom 10. Jahrhundert an zogen die Päpste das Recht der Heiligsprechung
an sich. Der erste offiziell von Rom
Heiliggesprochene war Bischof Ulrich
von Augsburg, heilig gesprochen durch Papst Johannes XV. in einer förmlichen
und feierlichen Kanonisation am 31. Januar 993, zwanzig Jahre nach seinem Tod.
War diese Heiligsprechung durch einen Papst noch die Ausnahme, so machte sie
Papst Alexander III. von 1170
an zur Regel. Papst Gregor IX. wiederholte die Forderung auf das exklusive Recht
des Papstes 1234 in einem Dekret. Da aber viele Bischöfe dennoch weiterhin
kanonisierten, entstand die Unterscheidung zwischen beatus
, selig
, und
sanctus
, heilig
: die bischöfliche Kanonisation bewertete man als
Seligsprechung
, die nur regional gültig ist, die päpstliche als
Heiligsprechung
, die in der gesamten Kirche gilt. Fortan wurden alle vom Papst
kanonisierten Heiligen in ein amtliches Verzeichnis, das Martyrologium Romanum
,
kurz Kanon
genannt, eingetragen.
Papst Sixtus V. errichtete 1588 die Heilige Kongregation für Riten,
die - neben den Fragen der Liturgie der Gottesdienste - die Verhandlungen über
die Angelegenheiten der Heiligen zur Aufgabe hatte. Papst Urban VIII. verlangte
in einem Breve von 1634 das alleinige Recht des Papstes, einer verstorbenen
Person den Titel Heilige(r)
oder Selige(r)
zu verleihen, außerdem setzte er
die Regeln für beide Verfahren fest. Papst Clemens XII. ließ diese im Grundsatz
noch heute gültigen Regeln in dem 1735 erschienenen vierbändigen Werk De
servorum Dei beatificatione et beatorum canonisatione
von Prospero Lambertini,
dem späteren Papst Benedikt XIV., zusammenstellen und ausführlich kommentieren.
Voraussetzung für eine Heiligsprechung ist danach, dass ihr eine Seligsprechung
vorausgeht. In einem Kanonisationsprozess, der einem Gerichtsverfahren
nachgebildet ist, findet eine umfassende und langwierige Untersuchung statt.
Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Wunder auf die Fürbitte des
Heiligzusprechenden bewirkt worden sind.
Papst Paul VI. teilte 1969 die Kongregation für Riten und schuf zwei
Kongregationen: eine für die Fragen der Gottesdienste und die andere für die
Angelegenheiten der Heiligen. Die Kongregation für die Heiligsprechung
hat
drei verschiedene Abteilungen: das Gerichtswesen, die Sektion für die
Glaubensanwälte und die historisch-hagiografische, welche die Fortführung der
von Papst Pius XI. 1930 gegründeten Historischen Sektion ist. Nach dem 2.
Vatikanischen Konzil wurde eine Reihe historisch nicht nachweisbarer
legendärer Heiligen gestrichen. Im neuesten Martyrologium Romanum
von 2004,
das komplett ins Ökumenische Heiligenlexikon
eingearbeitet ist, sind alle heute gültigen Heiligen und Seligen verzeichnet.
Papst Johannes Paul II.
reformierte 1983 mit der Apostolischen Konstitution Divinus Perfectionis
Magister
und der Empfehlung Normae servandae in inquisitionibus ab episcopis
faciendis in causis sanctorum
das Verfahren in Heiligsprechungs-Angelegenheiten
grundlegend und ordnete auch die Kongregation neu: Es wurde ein Kolleg von
Berichterstattern eingerichtet das beauftragt ist, die Vorbereitung der
Verfahren zu begleiten. Die Kongregation wird von einem Kardinalpräfekten
geleitet und hat neben ihrem Sekretär weitere 23 Mitglieder - Kardinäle,
Erzbischöfe und Bischöfe, dazu 6 Beigeordnete und 71 Berater. Der Zentralbehörde
beigeordnet ist seit 1984 die Studienabteilung, deren Aufgabe ist die Ausbildung
der Mitarbeiter der Kongregation sowie die Ausbildung und Beratung derer, die
mit der Kongregation zusammenarbeiten und Anträge stellen. Neben dem Präfekten,
dem Sekretär und Untersekretär, fünf Relatoren und dem Glaubenspromotor gehören
17 weitere Mitarbeiter zum Arbeitsteam; 34 Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe
gehören der Kongregation als Mitglieder an und geben ihr Votum ab; 83 Theologen
und Historiker stehen als Gutachter zur Verfügung.
Ein Antragsteller, z. B. ein Orden, eine Diözese oder eine private Gruppe,
bittet den Papst um Aufnahme des Verfahrens mit dem Ziel der Kanonisation eines
Seligen. Nach der Genehmigung des Antrags beginnt die Kanonisierungskongregation
mit der Untersuchung der eingereichten Unterlagen und prüft,
• ob die fama sanctitatis et elenchus
, der Ruf der Heiligkeit und
eines vorbildlichen Lebens
, einer Nachprüfung standhält und
• ob dieses menschliche Urteil über die Tugendhaftigkeit eines
Menschen in einer Art Gottesurteil bestätigt wird: falls der Kandidat
tatsächlich auch vor Gott heilig ist, so werde dies durch außergewöhnliche
Vorkommnisse, durch Zeichen
, bestätigt; deshalb wird die fama signorum
, der
Ruf der Wundertätigkeit
, - zumeist ein Heilungswunder - überprüft, wobei
Wissenschaftler - oft Ärzte - als Gutachter hinzugezogen werden.
Für die Heiligsprechung sind mindestens zwei weitere fama signorum
nötig.
Die Studienabteilung soll auch den Index ac Status Causarum
aktualisieren;
in der ersten Ausgabe von 1988 wurden hier alle 3464 Verfahren verzeichnet, die
seit 1588 eingeleitet wurden; bis 1978 wurde 1385 Mal die Verehrung approbiert,
565 Menschen wurden selig-, 285 heilig gesprochen.
Die Kongregation bereitet alles vor, was der Papst für eine Seilig- oder
Heiligsprechung braucht; die behaupteten Wunder müssen in einem genauen Bericht
festgestellt sein, dann in einem Kongress von Theologen, schließlich in einem
dreifachen Konsistorium - einem geheimen aus Kardinälen, einem öffentlichen aus
Kardinälen, Prälaten und nichtkirchlichen Würdenträgern, schließlich einem
halbamtlichen aus Kardinälen und den in Rom
anwesenden Bischöfen - erörtert
werden. Die Entscheidung des Konsistoriums wird dem Papst übergeben, der dann
die Kanonisierungen ausspricht. Das Heiligsprechungsdekret enthält den
Lebenslauf, das Martyrium bzw. den heroischen Tugendgrad, die Wunder und den
Verfahrensablauf. Die Selig- und Heiligsprechung durch den Papst ist dann ein
Akt, den dieser in Ausübung seines unfehlbaren Lehramtes vornimmt. Die
Heiligsprechung ist somit eine Aussage der Kirche über sich selbst, worin ihr
eschatologisches Bewusstsein zum Ausdruck kommt, das sie befugt, bereits jetzt
konkrete Personen als Heilige namhaft zu machen
- so W. Schulz im Lexikon für
Theologie und Kirche
.
Heiligsprechungsfeier für Enrique
de Ossó y Cervelló in Madrid
1993 ![]()
Unter dem Pontifikat von Johannes Paul II. wurden nach unserer Zählung insgesamt 1268 Menschen selig und 483 heilig gesprochen; das sind deutlich mehr Selig- und fast doppelt so viele Heiligsprechungen als bis dahin in den fast 400 Jahren seit 1588, der Einführung des Kanonisierungsverfahrens *. Allein im Jahr 1997 arbeitete die Kongregation an 1500 Verfahren, jedes kostet rund 250.000 Euro. Diese Kosten werden in der Regel von den Antragstellern - Diözesen oder Orden - aufgebracht und sind eine wichtige Einnahmequelle für den Vatikan.
Seit dem Amtsantritt von Papst Benedikt XVI. im Jahr 2005 werden
Seligsprechungen nicht mehr vom Papst sondern - wie bis 1975 üblich - durch den
Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse
vorgenommen und sie sollen von nun an in den Diözesen oder an einem anderen
geeigneten Ort
gefeiert werden; auf Antrag des zuständigen Bischofs könnten sie
nach Rom
verlegt werden.
| * | 1588 - 1600 | 1601 - 1700 | 1701 - 1800 | 1801 - 1900 | 1901 - 1978 | |||||
| Seligsprechungen: | 0 | 107 | 28 | 419 | 426 | |||||
| Heiligsprechungen: | 1 | 30 | 3 | 179 | 28 |
Selbstdarstellung
der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse auf der Homepage
des Vatikans. Die Heilig- und Seligsprechungen der Jahre ab 2000 stellt sehr
informativ mit Biografien - teilweise in Deutsch - und Fotos das Büro
für liturgische Feiern mit dem Heiligen Vater dar.
Den
ganzen Text der Apostolischen Konstitution zur Durchführung von
Kanonisierungsverfahren
aus dem Jahr 1983, dazu den gesamten Codex des
kanonischen Rechtes
gibt es als auch
im Internet zu lesen.