Caspar David Friedrich: Friedhof im Schnee, 1826, Museum der bildenden Künste in
Leipzig

Die Reformation lehnte ein spezielles Totengedenken mit Hinweis auf das
Matthäusevangelium 8, 22 (lass die Toten ihre Toten begraben) zunächst ab und
übernahm nicht die Tradition des katholischen Allerseelentages.
Der Wunsch nach einem Tag des Gedenkens blieb jedoch, so wurde schon bald der
letzte Sonntag des Kirchenjahres, der Tag des jüngsten Gerichts
und
katholische Christkönigsonntag
diesem Gedenken geöffnet, zuerst 1540 in der
Brandenburger Kirchenordnung, 1556 auch in Waldeck.
Aber erst König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, den
letzten Sonntag des Kirchenjahres - zunächst als Gedenktag der Freiheitskriege
gegen Napoleon - zu begehn. Schnell wurde er dann zum allgemeinen Feiertag zur
Erinnerung an alle Verstorbenen und von anderen evangelischen Landeskirchen
übernommen als das Gegenstück zur Feier von Allerseelen.
Dennoch blieben Vorbehalte, die lutherische Agende von 1954 nennt noch nicht den
Begriff Totensonntag; im kirchlichen Sprachgebrauch wird der Tag als Gedenktag
der Entschlafenen
bezeichnet. So hat der letzte Sonntag des Kirchenjahres
unterschiedliche Namen:
• Totensonntag als Erinnerung an die erkennbare Äußerste
Grenze des menschlichen Lebens und Tag des Gedenkens.
• Ewigkeitssonntag als Trost in der Angst vor dem Sterben.
• Tag des jüngsten Gerichts als Erinnerung an das letzte Wort,
das Gott über uns sprechen wird.
• Letzter Sonntag des Kirchenjahres als Mahnung, dass der letzte
Tag unseres Lebens kommen wird.
Am Totensonntag ist es üblich, die Friedhöfe zu besuchen und die Gräber zu schmücken. In den Gottesdiensten wird der im vergangenen Kirchenjahr Verstorbenen gedacht und wird auf die Auferstehung der Toten hingewiesen sowie um um das Kommen Christi und des Reiches Gottes gebetet.
Die katholische Kirche feiert am letzten Sonntag des Kirchenjahres das Hochfest Christkönigsfest, als Erinnerung an die Macht und die Herrlichkeit Jesu Christi.
Die katholische Kirche gewährt denjenigen Gläubigen vollkommenen Ablass, die
das Jesu dulcissime, Redemptor
gemeinsam (öffentlich) am Christkönigsfest
beten; denjenigen, die dieses Weihegebet sonst andächtig verrichten, wird
hierfür Teilablass gewährt:
(V) O liebster Jesus, Erlöser des Menschengeschlechtes,
blicke gnädig auf uns herab, die wir in Demut vor deinem Altare knien. Dein sind
wir, dein wollen wir bleiben. Damit wir aber noch inniger mit dir verbunden
werden, so weiht sich heute jeder von uns freudig deinem heiligsten
Herzen.
Viele haben dich leider niemals erkannt, viele haben deine Gebote verachtet und
dich von sich gestoßen.
(A) Erbarme dich ihrer, o gütiger Jesus, und ziehe alle an dein heiligstes
Herz.
(V) Sei du, o Herr, König nicht nur der Gläubigen, die nie von dir
gewichen sind, sondern auch der verlorenen Söhne, die dich verlassen haben.
(A) Gib, dass sie bald ins Vaterhaus zurückkehren, damit sie nicht vor
Elend und Hunger zugrunde gehen.
(V) Sei du König auch über die, welche durch Irrtum getäuscht oder durch
Spaltung von dir getrennt sind.
(A) Rufe sie zum sicheren Hort der Wahrheit und zur Einheit des Glaubens
zurück, auf dass bald eine Herde und ein Hirt werde.
(V) Verleihe, o Herr, deiner Kirche Wohlfahrt, Sicherheit und Freiheit.
Schenke allen Völkern Ruhe und Ordnung. Gib, daß von einem Ende der Erde bis
zum andern der gleiche Ruf erschalle:
(A) Lob sei dem göttlichen Herzen, durch das uns Heil gekommen ist. Ihm
sei Ruhm und Ehre in Ewigkeit. Amen.
Die Orthodoxe Kirche
begeht den Sonntag des Gerichts
am vorletzten Sonntag vor der großen
Fastenzeit.