
Hinweise zu Stadlers Heiligen-Lexikon
Abkürzungen
S. Godegrandus, Ep. (6. März). Der hl. Godegrandus oder (wie er gewöhnlicher,
und namentlich auch bei seinem vorzüglichsten Lebensbeschreiber Paulus
Diakonus heißt) Chrodegangus, Bischof von Metz, wird von Andern auch
Chrodogand, Chrodegrang, Chrotgang, Gundigran, Ruodgangus, Rutgangus, Ruggandus,
Droctegangus, Rudigangus, Sirigangus etc. genannt. Der Name stammt vom Altd. und
bedeutet Ruhmes-Jüngling, ruhmvoller Jüngling etc., von hruode = Rede, Ruhm etc.,
und gang oder geong = suna, Jüngling etc. - Der hl. Chrodegang gehörte einem
sehr vornehmen fränkischen Geschlechte an und wurde um das; J. 712 geboren in
pago Hasbaniensi (Haspengau, Hasbain etc.), einem Districte des Bisthums Lüttich,
im nachmaligen Brabant, in der Nähe von Landen, dem berühmten Familiensitze des
Hausmaiers (Majordomus) Pipin. Diese Landschaft, welche jetzt zu Belgien gehört,
umfaßte das ganze linke Ufer der Maas mit St. Trond, Lüttich, Tongern, Herstal,
Waremme, Landen, Hanut und einen Theil von Huy. Der Vater des Heiligen hieß
Sigram, die Mutter Landrada. Er hatte noch zwei Brüder: der eine hieß
Gundelandus, welcher unten nochmal vorkommen wird; der andere, dessen Namen
nicht auf uns gekommen ist, war der Vater des Ingorammus, des Schwiegersohnes
Ludwigs des Frommen. War also der hl. Chrodegang mit dem Karolingischen Hause
nicht blutsverwandt, wie Einige angenommen haben, so wurde doch später seine
Familie mit demselben verschwägert. Die Behauptung Einiger, daß er in St. Trond
oder Tron (Trudonopolis) seine erste Bildung erhalten habe, wird von den
Bollandisten als irrig nachgewiesen, indem nicht blos Paulus Diakonus hierüber
vollständig schweigt, sondern auch das Chronikon von St. Trudo, in welchem doch
des hl. Chrodegang bei einem andern, viel unbedeutenderen Anlasse Erwähnung
geschieht, nichts davon weiß. Vielmehr wurde er am Hofe Karl Martells unter
dessen Edelknaben erzogen und blieb fortwährend an demselben. Dieser große
Staatsmann muß frühzeitig die hervorragenden Talente und Eigenschaften des hl.
Chrodegang erkannt haben; denn er ernannte ihn, nachdem er seine Studien
vollendet hatte, zuerst zu seinem Geheimschreiber und Referendar, darauf zum
Kanzler und im J. 737 zum ersten Minister. Indessen lebte er unter den Großen
dieser Welt als Diener Jesu in aller Demuth;
je mehr man ihn bevorzugte, desto geringer galt er sich selbst, und gebrauchte
seinen viel vermögenden Einfluß stets zur Förderung der Gerechtigkeit und zum
Wachsthume des öffentlichen Wohles. Nach dem Tode Karl Martells erhielt er das
Bisthum Metz und zwar nach W. W. (K.-L. II. 524) am 1. Oct. 742. Aber der neue
Hausmeier und nachmalige König Pipin wünschte, daß er auch als Bischof sein Amt
als erster Minister fortführe. Wie er dieser schweren Aufgabe sich entledigte,
möge zunächst folgende kurze Stelle aus Paulus Diakonus darthun: Chrodegangus
war von Allen hochgeehrt, er erglänzte in jeder Art von Adel; schön von Gestalt,
äußerst gewandt in der Rede und sowohl der Landessprache als der lateinischen
mächtig, war er ein Nährer der Diener Gottes (des Klerus), der Waisen und
Wittwen, aber nicht blos Nährer, sondern auch mildreichster Schutzherr
. Nach
dem Zeugnisse eben dieses Schriftstellers war er 23 Jahre, 5 Monate und 5 Tage,
also bis zum J. 766, Bischof von Metz. In welchem Geiste er wirkte, gibt wohl am
besten der Anfang einer von ihm herrührenden Stiftungsurkunde zu verstehen, den
wir deßhalb hieher setzen: Ich Chrodegangus, obwohl unwürdig, wenn nicht in der
That, so doch dem Namen nach durch Gottes Gnade Bischof von Metz etc.
Bei einem
solchen Mann mußte die Vereinigung der höchsten geistlichen und weltlichen
Aemter, welche sonst höchst bedenklich wäre, zum Heile der Kirche und des
Staates gereichen. Auf Begehren Pipin's machte er eine Reise nach Rom, um den
Papst Stephanus III. des Schutzes des fränkischen Reiches gegen die Bedrohungen
der Lombarden zu versichern, und ihn zugleich einzuladen, daß er, nachdem die
Merovinger zu Soissons im J. 752 förmlich abgesetzt worden waren, dem neuen
Könige auch die kirchliche Weihe der Salbung gewähren möge. Da der Papst
bezüglich der Longobarden durch seine persönlichen Bemühungen beim König Aistulf
in Pavia nichts erreichen konnte als Versprechungen und Ausflüchte, während er
thatsächlich bereits Rom und die umliegenden Castelle bedrängte; so begab er
sich in Begleitung des hl. Chrodegang nach Frankreich, wo er am Dreikönigsfeste
des Jahres 754 in Pont sur Yonne (Pons Icaunae) in der Champagne mit dem König
Pipin, welcher ihm mit seinem ganzen Hofstaate entgegen gereist war, zusammenkam.
Der Papst stieg im Kloster des hl. Dionysius
(St. Denis in Paris) ab, während zu gleicher Zeit die fränkische Armee den
Lombardenkönig zwang, Geiseln dafür zu stellen, daß er den Papst im zeitlichen
Besitze seines Patrimoniums ferner nicht stören wolle. Als er aber die
gestellten Bedingungen nicht erfüllte, demüthigte ihn Pipin im J. 756 aufs neue,
und zwang ihn zur endlichen Uebergabe Ravenna's und des Exarchates an den Stuhl
Petri. Nachdem der hl. Chrodegang in dieser Art das
Patrimonium des hl. Petrus und zugleich den politischen Primat des
Frankenreiches über Italien hatte gründen und befestigen helfen, begann er seine
höchst segensreiche Thätigkeit hinsichtlich der Reform des Klerus, welcher nicht
immer die nothwendige wissenschaftliche Bildung hatte und vielfach in die
Rohheit jener Zeit verstrickt war, - eine Reform, deren Folgen. vermöge seiner
Stellung im Reiche und in der Kirche, weit über die Gränzen seines Bisthums
hinaus fühlbar werden mußten. Er vereinigte nämlich nach dem Vorgange der hhl.
Bischöfe Eusebius von Vercelli,
Augustinus von Hippo etc. um das J. 756 alle
höheren und niederen KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat.
Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien.
seiner Kirche in Einer Wohnung, verpflichtete sie
zum gemeinsamen Chorgebet, schrieb ihnen eine größtentheils aus den Kanones
früherer Concilien geschöpfte Lebensordnung vor und wurde so der
Wiederhersteller des gemeinschaftlichen Lebens der Geistlichen. Seine Absicht
war, den Klerus von unerlaubten Dingen abzuhalten, von fehlerhaften zu befreien
und von bösen, wären sie auch lange Zeit in Uebung gewesen, abzubringen.
Die
Regel, welche er zu diesem Ende verfaßte, ist auf uns gekommen und besteht in 34
(36) Kapiteln. Die tägliche Versammlung, wobei ein Abschnitt (Capitulum) der
Regel vorgelesen wurde, hieß das Capitel, welcher Name dann auf die versammelte
Genossenschaft selbst überging, und wonach die Mitglieder auch Capitularen
hießen. Die nach Vorschrift der Kanones zusammen lebenden KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat.
Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien.
nannte man
von nun an Canonici *, während die Klostergeistlichen, die
ihre besonderen Ordens-Regeln hatten, die Regulares hießen. Als Grundlage aller
Tugenden preist und empfiehlt der hl. Chrodegang die Demuth. Er prägt den
jüngern KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat.
Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien.
n Ehrfurcht ein gegen die ältern, ohne deren Erlaubniß in ihrer
Gegenwart kein jüngerer sich setzen sollte; die ältern aber fordert er auf, ihre
jüngern Brüder mit Liebe zu behandeln. Alle sollen dem Gottesdienste und der
heil. Lesung fleißig obliegen, den Vorständen pünktlich gehorsamen und durch
brüderliche Liebe mit einander aufs Innigste verbunden seyn. Alle Kanoniker, mit
Ausnahme derer, welchen der Bischof besondere Erlaubniß ertheilt hat, schlafen
in gemeinschaftlichem Saale, doch in abgesonderten Betten und so, daß das Lager
der Jüngern immer zwischen die Betten der Aeltern zu stehen kommt. Kein Weib und
auch kein Laie darf ihre Wohnung betreten, ausgenommen wenn der Bischof, der
Archidiakon oder der Primicerius Jemanden zu Tisch einladet; doch muß der
Eingeladene, wenn er Waffen trägt, dieselben vor der Pforte ablegen. Sobald bei
Anbruch der Nacht das erste Zeichen mit der Glocke gegeben ist, versammeln sich
Alle, beim zweiten Zeichen begeben sie sich in die Kirche, um das Completorium
zu beten oder zu singen. Nach Beendigung desselben darf Niemand mehr essen,
trinken, sprechen, ins Haus oder aus dem Hause gehen. Vom 1. November bis Ostern
erhebt man sich um 2 Uhr zur Matutin, die übrige Zeit des Jahres um 12 Uhr. Alle
Kanoniker sollen jeden Sonn- und Festtag die heil. Communion empfangen etc. In
der Fastenzeit wird nur Abends gegessen, sonst zweimal am Tage; während des
Essens soll Niemand sprechen, dagegen wird eine Homilie oder dergleichen
vorgelesen u. s. f. Diese Regel des hl. Chrodegang zog vorzüglich die
Aufmerksamkeit des Kaisers Karl des Großen
auf sich. Durch ihn wurde sie ein Erbgut des gesammten Frankenreiches, indem er
mit allem Nachdruck darauf bestand, daß alle KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat.
Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien.
ohne Ausnahme entweder
nach der kanonischen oder nach der Regular-Institution leben sollen.
So wurde
der hl. Chrodegang ein ächter Kirchenreformator zunächst in Deutschland und
Frankreich, allmälig aber auch für England und Italien. Nicht minder eifrig
sorgte er für die Reinheit des Rituals und dessen möglichste Einheit mit dem
Römischen; ein feierlicher, würdiger Gottesdienst lag ihm sehr am Herzen. Er
erbaute, erweiterte und restaurirte Tempel und Altäre, Klöster und wohlthätige
Anstalten. Zunächst begann er bei seiner Kathedrale zu St. Stephan,
an welcher er einen großen Chor-Umbau vornahm; ebenso wurde die Erweiterung des
Presbyteriums der Peterskirche in Angriff genommen; die Kirche zu Verdun, welche
ein großer Brand gänzlich eingeäschert hatte, wurde durch ihn und den Bischof
Jakob von Toul wieder aufgebaut. Unter den
Klöstern, die er stiftete, war Gorze (Gorcia, südwestlich von Metz) seine
Lieblingsstiftung; ein anderes, zu Ehren des hl. Petrus, errichtete er in der
Pfarrei St. Stephan, stattete es mit vielen Einkünften aus und unterstellte es
der Benedictiner-Regel. Dem von dem Grafen Cancro (Canthuir) und seiner Mutter
Williswanda (Willislinda) gestifteten Kloster Laurisheim (später Lorsch) **
gab er seinen Bruder Gundeland als Vorsteher, nachdem er es mit 14 Mönchen aus
Gorze bevölkert hatte. Er erhielt von Rom für diese Stiftungen kostbare
Reliquien: für Gorze den Leib des hl. Martyrers Gorgonius,
für Hilariacum *** den des hl. Nabor;
für Laurisheim (Lorsch) den des hl. Nazarius. Bei
dieser feierlichen Uebertragung war ein ungeheurer Volkszulauf; bis von den
Vogesen her waren Wallfahrer herbeigekommen. Daß der hl. Chrodegang durch diese
ausgebreitete Wirksamkeit sich das größte Vertrauen des heil. Stuhles erwarb,
war natürlich. Der Papst soll sogar, um seine Verdienste zu belohnen, ihm die
Gewalt ertheilt haben, überall im Frankenreiche Bischöfe zu weihen. Auch das
Pallium, sagen Einige, habe er ihm zugeschickt. Nach Andern führte er den
erzbischöflichen Titel nur Ehren halber und seiner hohen Abkunft wegen. Daß
hierunter seine Demuth nicht litt, glauben wir hinreichend bemerkt zu haben.
Paulus Diakonus setzt hinzu: Er war freigebig im Almosen, uneigennützig in der
Liebe, gastfreundlich gegen Pilger und Fremde.
Rücksichtlich seiner Sorge für
die Armen müssen wir noch folgende Vorschrift seiner Regel erwähnen: Zweimal im
Monat soll das Canonicat die Armen der Stadt, welche in die öffentlichen Listen
eingetragen sind, zusammenrufen und ihnen Predigt halten; zweimal des Jahres
soll man ihre Beicht hören und außerdem für ihren leiblichen Unterhalt sorgen.
Austheilungen von Lebensmitteln sind für gewisse Festtage angeordnet.
Der hl.
Chrodegang starb am 6. März 766 und wurde im Kloster Gorze bestattet. Seinen
Namen enthalten die deutschen, französischen und niederländischen Martyrologien;
aber im Mart. Rom. haben wir denselben nicht finden können, sowie auch nicht in
den Martyrologien der verschiedenen Orden, welche dem neuesten Mart. Rom.
(Ratisbonae 1846) angehängt sind. (I. 452.)
* Wie nun an den Kathedral- oder Domkirchen sich solche Kanoniker fanden, so verbanden sich dann auch an andern Kirchen, sowohl in Städten als auch auf dem Lande, die an denselben abgestellten Geistlichen zu einer durch gemeinsame Regeln eng verbundenen Genossenschaft (Collegium), und diese Kirchen wurden Collegiatkirchen genannt, während ihre Geistlichen ebenfalls Canonici hießen und vorzugsweise nach der Regel lebten, welche auf der Grundlage der Chrodegang'schen Vorschrift der Priester Amalarius von Metz verfaßt und die SynodeSynode (altgriech. für „Zusammenkunft”) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden „Konzil” und „Synode” synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. von Aachen im Jahr 817 bestätigt hatte. Später löste sich das gemeinsame Leben wieder auf, während dasselbe an einigen Orten beibehalten oder auch durch Verpflichtung zur Armuth nach der Regel des hl. Augustin wieder neu eingeführt wurde; und so unterschied man von der Mitte des 11. Jahrhunderts an weltgeistliche Stiftsherren (Canonici saeculares) und regulirte Kanoniker oder Chorherren (Canonici regulares).
** In diesem Kloster büßte später Thassilo II. Im J. 1504 wurde es durch Wilhelm von Hessen geplündert und im J. 1555 durch den Pfalzgrafen Friedrich II. seiner Mönche beraubt. Nun liegt es in Ruinen.
*** Dieses Kloster, dessen Gründung im J. 516 dem hl. Fridolinus zugeschrieben wird (vgl. die Anmerkung zu S. 318), wurde nach dem Berichte der Bollandisten im J. 714 (734) von Bischof Sigebold von Metz restaurirt und später St. Nabor genannt.
