
Hinweise zu Stadlers Heiligen-Lexikon
Abkürzungen
S. S. Urbanus I. Pp. et. Soc. M. M. (25. al. 19. Mai). Der hl. Papst Urbanus
I. regierte die Kirche Gottes vom J. 222 bis 230, etwa 7 1/2 Jahre lang. Er soll
ein Römer von vornehmer Abkunft gewesen sein. Das Mart Rom. bemerkt, daß durch
seine Zusprache und Belehrung viele Heiden, unter ihnen die hhl. Tiburtius
und >Valerianus zum Glauben an
Jesus Christus geführt worden seien, und daß
er selbst für die Kirche Gottes viele Leiden ausgestanden, und zuletzt durch die
Enthauptung die Martyrerkrone erlangt habe. Als Enthauptungsstätte ist in den
Acten,
welche in ihrer ursprünglichen Gestalt von römischen Notaren
niedergeschrieben worden sind, der Platz vor dem Dianatempel an der
Numentanischen Straße angegeben. Außer der Heidenbekehrung oblag der Heilige der
Befestigung im Glauben, vorzüglich an den gefangenen Christen, welche er auf den
bevorstehenden Todeskampf vorbereitete. Er beförderte auch mit allem Eifer die
Almosensammlungen, welche für dieselben in den verschiedenen Kirchen vorgenommen
wurden, und überwachte deren Verwendung. Der angebliche Brief des hl. Papstes,
worin er die Entgegenhandelnden mit der Strafe des Ananias und der Sapphira
bedrohte, wird allerdings für unächt gehalten, aber die Thatsache, welche ihm zu
Grunde liegt, steht außer Zweifel. Nicht so sicher ist eine andere ihm
zugeschriebene Verordnung, gemäß welcher die heiligen Gefäße nur von Silber
angefertiget werden sollen. Als Genossen seines Martyriums werden in den stark
interpolirten Acten
genannt: 1) die Priester Mamilianus
(Manilion), Johannes, Chromatius
und Dionysius, 2) die Diaconen Martialis,
Eunuchius und Lucianus,
3) der Kerkermeister Anolinus, die Matrone Marmenia,
die Gemahlin des Richters Carpasius und deren Tochter Lucina;
4) ein heil. Savinus, welcher im Kerker starb, ein
anderer heil. Urbanus, dessen Reliquien nach Chalons übertragen, und längere
Zeit für die des hl. Papstes Urbanus gehalten wurden, nebst 42 und wieder 5000
andern ungenannten Martyrern. Der Kaiser Alexander Severus, unter welchem sie
litten, war den Christen persönlich zwar nicht abgeneigt und erließ kein neues
Verfolgungsedict (er selbst ehrte neben den heidnischen Götzen auch Christus als
Gottheit), aber er nahm keines der frühern Edicte zurück, und war ein
Rechtsfreund, der das geschriebene Recht bis auf die äußerste Spitze und zum
höchsten Unrechte durchführen ließ. Dieses von ihm und seinem Minister Ulpianus,
einem ausgesprochenen Christenfeinde, so hoch geschätzte Recht kannte aber keine
andere Religion, als die überlieferte heidnische Staatsreligion und bedrohte
deren Verachtung und Vernachlässigung mit der Lebensstrafe. Ulpianus hatte die
betreffenden Gesetze und Verfügungen in einem eigenen Werke zusammengestellt und
erläutert. So konnte die blutige Verfolgung der Christen, auch unter einem
persönlich milden Kaiser, ungehindert fortgesetzt werden. Auch der hl. Papst
wurde entdeckt, vorgeführt und verhört, mit Bleikolben geschlagen, und als er
sich nicht zum Abfalle verleiten ließ, schließlich enthauptet. Er wurde im
Cömeterium des Prätextatus ehrenvoll beigesetzt.
Als man im J. 821 seine Gebeine auffand, wurden sie unter Papst Paschalis
I. in die Kirche St. Cäcilia übertragen. Die
übrigen oben genannten Bekenner Jesu wurden gleichfalls enthauptet; unter ihnen
war der Kerkermeister Anolinus, der durch das
Beispiel der Christen, deren Geduld er bewunderte, und deren Gebete im Kerker er
hörte, zum Glauben gebracht worden war. Die hhl. Frauenspersonen Marmenia und
ihre Tochter Lucina wurden durch das Strafgericht bekehrt, welches den Richter
Carpasius getroffen hatte. Sie starben einige Zeit später nach grausamer
Geißelung den Tod der Enthauptung. Reliquien dieser hhl. Martyrer besitzt man an
mehreren Orten, aber die meisten befinden sich in verschiedenen Kirchen Roms.
Die Verehrung dieses hl. Papstes erstreckt sich natürlich über die ganze Kirche.
So z.B. wurde beim ersten Eindringen des Christenthums in Schweden daselbst im J.
1100 ein berühmtes Cistercienserkloster seines Namens gegründet. Ein anderes
berühmtes Gotteshaus unter seiner Anrufung war bis in die neueste Zeit St. Urban
in der Schweiz (Canton Lucern). Auf Abbildungen trägt er richtig (neben seinen
ordentlichen Insignien) ein Schwert, selten (z.B. bei St. Cäcilia in Rom) ein
kleines Gefäß, welches vielleicht einen Speisekelch darstellt, irrig eine
Weintraube, welche vielmehr dem heil. Bischofe d.N.
von Langres zukommt. Auf größern Bildern ist er dargestellt, wie er Götzen
umstürzt, an einem Pfahl gegeißelt wird etc. Eigenthümlich ist, daß die Kirchen
seines Namens häufig einsam stehen. Zu Nürnberg und an vielen andern Orten wurde
ehedem, zu seiner Verehrung und behufs Segnung der Pferde unter seiner Anrufung,
ein feierlicher Umritt gehalten. (VI. 5-23.)

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