Ökumenisches Heiligenlexikon

Friedrich Spee

auch: von Langenfeld

1 Gedenktag katholisch: 7. August

Name bedeutet: der Friedensreiche (althochdt.)

Ordensmann, Priester
* 25. Februar 1591 in Kaiserswerth, heute Stadtteil von Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen
7. August 1635 in Trier in Rheinland-Pfalz


Martin Mendgen: Friedrich Spee, 1938, im Städtischen Museum Simeonsstift in Trier
Martin Mendgen: Friedrich Spee, 1938, im Städtischen Museum Simeonsstift in Trier

Friedrich Spee, Sohn des Burgvogtes der Kaiserpfalz in Kaiserswerth Peter Spee, wurde am Jesuitenkolleg Tricoronatum an der Kirche St. Maria Himmelfahrt in Köln ausgebildet, schloss sich 1610 dem Jesuitenorden in Trier an und studierte 1612 bis 1615 Philosophie am Jesuitenkolleg an der Kirche St. Michael in Würzburg. Er lehrte dann 1615 bis 1619 am damaligen Kolleg in Speyer, im Kolleg - beheimatet im vormaligen Franziskanerordenkloster - in Worms und an der 1615 durch die Jesuiten errichteten Universität in Mainz - damals beheimatet im Domus Universitatis. Ab 1619 studierte er Theologie in Mainz, wo er 1622 zum Priester geweiht wurde. Seine Bewerbung, als Missionar nach Indien zu gehen, wurde 1617 abgelehnt.

Schon in dieser Zeit dichtete Friedrich Spee Kirchenlieder, seine ersten erschienen in einem 1622 in Würzburg gedruckten Liederbuch. Ab 1623 lehrte er Philosophie am Jesuitenkolleg in Paderborn, ab 1627 am Tricoronatum in Köln. 1628 wurde er nach Peine gesandt, um im Zuge der Gegenreformation die protestantische Bevölkerung wieder zur römisch-katholischen Kirche zurückzubringen, was er erfolgreich tat.

Aus der Cautio criminalis:
Gar viele werden unschuldig gefoltert, gereckt, geschraubt, mit grausamen, unmenschlichen Martern gequält. Vor unerträglicher Pein müssen sie gegen sich und andere bekennen, woran sie nie auch nur gedacht haben. Und wenn sie schon tausendmal vor Gott unschuldig sind, will man es ihnen doch nicht glauben …. Was die armen Menschen sagen oder klagen, ist alles nichts, solange sie sich nicht schuldig bekennen; sonst will man sie nicht hören. Da foltert man sie dreimal, viermal, fünfmal, bis sie endlich entweder sterben oder sich schuldig bekennen
0 Gott, was ist das für ein Greuel, was ist das für eine Gerechtigkeit! Da ist niemand, der so betrübte und bedrängte Herzen tröste. Ja, wer es tun könnte und wollte, wird nicht zugelassen. So müssen die armen Kreaturen, für die Christus am Kreuz gestorben ist, in ihrem Kot und Gestank, voller Schmerzen des Leibes und der Seele, ganz verlassen liegen und verschmachten.
Es darf niemandem verweigert werden, sich so gut und vollständig wie möglich zu verteidigen, die Verteidigung muss in solchen Prozessen sogar in viel weiterem Umfange zugelassen werden, als bei einem sonstigen Verbrechen. Wer anders verfährt, verstößt in hochwichtiger Sache gegen das Naturrecht. Der Richter selbst hat dafür zu sorgen, dass es den Gefangenen nicht an Advokaten fehlt. Ein Prozess, in dem man dem Beschuldigten seine rechtmäßige Verteidigung verweigert hat, ist nichtig und ungültig, und der Richter ist - wie sein Fürst - zur Genugtuung, d.h. zum Schadenersatz, verpflichtet.

1629 wurde Friedrich Spee in Peine bei einem Attentat - vermutlich von Protestanten - lebensgefährlich verletzt. Während seiner Genesungszeit im Kloster Falkenhagen bei Lügde arbeitete er an seiner Schrift Cautio criminalis, Vorsicht beim Urteilen, in der er die damals verbreiteten Hexenprozesse anprangerte. Sie erschien 1631 anonym, Spee wurde aber als Verfasser vermutet und der Rektor des Kollegs in Paderborn entzog ihm den Lehrauftrag; aber der Ordensprovinzial der niederrheinischen Provinz, Goswin Nickel, schützte ihn und Spee erhielt einen Lehrauftrag für Moraltheologie an der Universität in Köln. 1632 erschien eine verschärfte Neuauflage der Cautio criminalis, als Verfasser wurde ein römischer Theologe genannt; der Ordensgeneral der Jesuiten wollte Spee nun aus dem Orden entlassen, aber wieder setzte sich Goswin Nickel für Spee ein und erteilte ihm einen Lehrauftrag für Moraltheologie am Jesuitenkolleg in Trier. Dort war er auch in der Pflege an pestkranken Soldaten des 30-jährigen Krieges tätig; dabei erkrankte er während einer Epidemie und starb.

Bert Gerresheim: Epitaph, 1991, an der Stiftskirche in Kaiserswerth
Bert Gerresheim: Epitaph, 1991, an der Stiftskirche in Kaiserswerth 1

Zunächst war Spee von der Existenz von Hexen überzeugt; mit der Bulle Summis desiderantes affectibus In unserem sehnlichsten Wunsch hatte Papst Innozenz VIII. die Hexenverfolgung legitimiert. Durch seine Erfahrungen als Beichtvater von als Hexen Angeklagten änderte Spee seine Meinung und wurde zum Kämpfer gegen die Hexenprozesse. Seine Cautio criminalis verurteilte die Fürsten, Bischöfe, Inquisitoren und Richter nicht pauschal, sondern äußerte Bedenken, deckte Widersprüche auf, wies hin auf falsche Beschuldigungen in Folge der Folter und deckte die wirtschaflichen Interessen der Ankläger auf.

Spee gab mehrere Sammlungen geistlicher Lieder heraus und textete selbst viele Lieder, er ist noch heute im katholischen Gotteslob der häufigste Liedautor. Seine 1649 erschienene Liedsammlung Trutz Nachtigall war gedacht als katholische Antwort auf die Lieder von Martin Luther, der auch als Nachtigall von Wittenberg bezeichnet wurde. Viele der Gesänge von Spee, etwa das Adventslied O Heiland, reiß den Himmel auf (GL 231, EG 7) oder das Weihnachtslied Zu Bethlehem geboren (GL 239, EG 32), das Passionslied O Traurigkeit, o Herzeleid (GL 295, EG 80) und das Osterlied Die ganze Welt, Herr Jesu Christ (GL 332, EG 110) werden auch von evangelischen Christen bis heute gern gesungen.

1980 wurden Friedrich Spees Gebeine in der Jesuitenkirche in Trier entdeckt und in einem römischen Sarkophag neu bestattet. 1991 weihte Joachim Kardinal Meissner zum 400. Geburtstag von Spee einen an der Außenwand der Stiftskirche in Kaiserswerth angebrachten Epitaph ein.

Kanonisation: Die Einleitung eines Verfahrens zur Heiligsprechung ist bislang nicht gelungen.

1 Der Epitaph wird oben abgeschlossen mit Vordenkern und geistigen Nachfolgern Spees sowie Missionaren der Jesuiten: obere Reihe (von links): Bischof Johannes von Chartres († 1180), ein Bekämpfer des Hexenglaubens, Papst Nikolaus I., Margareta Maria Alacoque, Johannes Berchmans, Matteo Ricci, Petrus Claver, Petrus Canisius, Jesus Christus, Ignatius von Loyola, Franz Xaver, Johann Adam Schall von Bell, Aloisius von Gonzaga, Alfred Delp, Bernhard von Clairvaux und Pierre Teilhard de Chardin; Mitte: Clemens von Alexandria und Burchard von Worms; untere Reihe: Agrippa von Nettesheim († 1535), Arzt und Foltergegner, Bonifatius, Ulrich Molitor († 1489), Jurist und Gegener von Hexenprozessen, Prof. Dietrich Flade († 1485), Jurist und als Zweifler an Hexenprozessen hingerichtet, Cornelius Loos († 1598), theologischer Gegner der Hexenprozesse und deshalb im Gefängnis gestorben, Johann Weyer († 1588), Arzt und Protestant und Verfasser eines 1563 erschienen Buches gegen Hexenprozesse, Suitbert, Caspar Ulenberg († 1617), Pfarrer in Kaiserswerth, Johannes Malmuder († 1604), Benediktinerabt an St. Matthias in Trier und als Zauberer angeklagt, Adam Tanner († 1632), Jesuit und Unterstützer von unrechtmäßig als Hexen Angeklagten, Paul Laymann († 1635), ebenfalls Jesuit und Unterstützer von unrechtmäßig als Hexen Angeklagten, und Christian Thomasius († 1728), Jurist und Gegner von Hexenprozessen.


Worte von Friedrich Spee

Spees berühmtestes Werk ist die Cautio criminalis – Vorsicht beim Urteilen, eine für damalige Verhältnisse geradezu tollkühne Kritik der Hexenprozesse.

Darin stellt er fest, dass besonders überall in Deutschland alles von Scheiterhaufen qualmt, die diese Pest vertilgen sollen. Dies ist jedenfalls ein deutlicher Beweis dafür, wie weit sich dies alles verbreitet haben soll. So freilich, dass der deutsche Name davon in nicht geringem Maß Schaden erlitten hat bei unseren Feinden. Missgunst und Neid und das Bestreben, sich durch die Anzeigen und Hinrichtungen zu bereichern, führen zu Anklagen wegen Hexerei, zu Prozessen, Folter und Verbrennungen, wobei mir eine große Zahl an Beispielen zu Gebote steht, derentwegen ich mich für uns Deutsche schäme. Unwürdig ist dies gewiss und bei anderen Nationen völlig unbekannt.
Die Angeklagten werden so lange gefoltert, bis sie schließlich gestehen, Hexen und Zauberer zu sein. So kann man aus allen Menschen Hexer machen: Was suchen wir so mühsam nach Zauberern? Hört auf mich, ihr Richter, ich will euch gleich zeigen, wo sie stecken. Auf, greift Kapuziner, Jesuiten, alle Ordenspersonen und foltert sie, sie werden gestehen. Leugnen welche, so foltert sie drei-, viermal, sie werden schon bekennen. Bleiben sie noch immer verstockt, dann exerziert, schert ihnen die Haare vom Leib, sie schützen sich durch Zauberei, der Teufel macht sie gefühllos. Fahrt nur fort, sie werden sich endlich doch ergeben müssen. Wollt ihr dann noch mehr, so packt Prälaten, Kanoniker, Kirchenlehrer, sie werden gestehen, denn wie sollen diese zarten, feinen Herren etwas aushalten können. Wollt ihr immer noch mehr, dann will ich euch selbst foltern lassen und ihr dann mich. Ich werde nicht in Abrede stellen, was ihr gestanden habt. So sind wir schließlich alle Zauberer.
Spee prangert die unvorstellbare Grausamkeit bei Folter und Hinrichtungen an: Kein deutscher Edelmann könnte es ertragen, dass man seinen Jagdhund so zerfleischt. Spee suchte die Angeklagten in den Gefängnissen auf und begleitete die Verurteilten zur Hinrichtung. Sein Fazit lautet: Nachdem ich viel und lange sowohl in der Beichte als außerhalb mit diesen Gefangenen zu tun gehabt hatte, nachdem ich ihr Wesen von allen Seiten geprüft hatte, Gott und Menschen zu Hilfe und Rat gezogen, Indizien und Akten durchforscht, mich mit den Richtern selbst ausgesprochen, alles genau durchdacht und die einzelnen Argumente bei meinen Überlegungen gegeneinander abgewogen hatte – da konnte ich doch zu keinem anderen Urteil kommen, als dass man Schuldlose für schuldig hält.
Einzig mögliche Konsequenz: Es muss gänzlich mit der Hexeninquisition aufgehört werden, ein solches Verfahren ist immer ungerecht und rechtswidrig.

Quelle: Friedrich von Spee: Cautio Criminalis oder Rechtliche Bedenken wegen der Hexenprozesse. Aus dem Lateinischen übertragen von Joachim Friedrich Ritter. 6. Aufl., München 2000;
Walter Rupp: Friedrich von Spee. Dichter und Kämpfer gegen den Hexenwahn, Kevelaer 2006
Sicherheit im Strafverfahren oder Buch über die Hexenprozesse, von einem ungekannten römischen Theologen. 2. Aufl. Frankfurt 1632. In: http://www.oocities.org/de/wunstorpium/spee.htm

Lied von Friedrich Spee:

Lasst uns erfreuen herzlich sehr,
Maria seufzt und weint nicht mehr.
Halleluja! Halleluja!
Verschwunden alle Übel sein,
Jetzt glänzt der helle Sonnenschein,
Halleluja! Halleluja! Halleluja! Halleluja! Halleluja!

Sag an, o freudenreiches Herz,
Wo ist denn jetz, Ach, Weh und Schmerz?
Halleluja! Halleluja!
Glorreich vom Grab erstanden ist
Der Menschen Trost, Herr Jesu Christ.
Halleluja! Halleluja! Halleluja! Halleluja! Halleluja!

O freudenreiche Osterzeit,
Wo sich ein jeder Christ erfreut,
Halleluja! Halleluja!
Stimmt an den fröhlichen Jubelton,
Singt alle, wer nur singen kann:
Halleluja! Halleluja! Halleluja! Halleluja! Halleluja!


Die ganze Welt, Herr Jesus Christ,
zur Osterzeit jetzt fröhlich ist.
Jetzt grünet, was nur grünen kann,
die Bäum zu blühen fangen an.
So singen jetzt die Vögel all.
Jetzt singt und klingt die Nachtigall.
Der Sonnenschein jetzt kommt herein
und gibt der Welt ein` neuen Schein.
Die ganze Welt, Herr Jesus Christ,
zur Osterzeit jetzt fröhlich ist.

Quelle: Gotteslob. Katholisches Gebet- und Gesangbuch, Lied 533
ebd., Lied 219 / Evangelisches Gesangbuch, Lied 110

zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn,
für die Katholische SonntagsZeitung

Friedrich Spees (Links mit Vergütung) Trutz Nachtigall gibt es als Reprint, seine Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse wurde 2000 neu und ins Deutsche übersetzt herausgegeben.

Leben und Wirken von Friedrich Spee stellt die schöne Internetsite des Lehrstuhls für Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit der Theologischen Fakultät der Universität in Trier dar.

Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon

Die Jesuitenkirche in Trier ist täglich von 8 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. (2021)





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 23.03.2021

Quellen:
• Vera Schauber, Hanns Michael Schindler: Heilige und Patrone im Jahreslauf. Pattloch, München 2001
• http://www.friedrich-spee.de
• Beate Köster: Spee-Bild Düsseldorf-Kaiserswerth, 3. Aufl., Düsseldorf 2002

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.


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