Ökumenisches Heiligenlexikon

Malard von Chartres

auch: Malehard, Malchard, Melard

1 Gedenktag katholisch: 15. Januar

Name bedeutet: der starke Richter (althochdt.)

Bischof von Chartres
nach 653 in Chartres in Frankreich


Malard war Bischof von Chartres. Da auch die Amtszeit seines Vorgängers Lancegesile / Bertegisilus und seines Nachfolgers Gaubert / Gausbert unbekannt ist, bleibt auch seine ungewiss. Sicher ist, dass er 644 beim KonzilSynode (altgriech. für Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden "Konzil" und "Synode" synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. in Chalon-sur-Saône teilnahm und dass == Landericus, der Bischof von Paris, ihn 653 in einem Brief erwähnte.

Denkbar ist auch, dass es in Chartres zwei Bischöfe dieses Namens gab.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 24.12.2016

Quellen:
• https://fr.wikipedia.org/wiki/Liste_des_%C3%A9v%C3%AAques_de_Chartres#VIIe.C2.A0si.C3.A8cle_-_VIIIe.C2.A0si.C3.A8cle - abgerufen am 18.07.2023
• Jacques Longueval: Histoire de l'Eglise gallicane, Bd. III. François Montalant et. al, Paris 1732, S. 102

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
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