Ökumenisches Heiligenlexikon

Augsburger Bekenntnis


Das Augsburger Bekenntnis, lateinisch Confessio Augustana ist das Bekenntnis, das Philipp Melanchthon für den im Rathaus in Augsburg abgehaltenen Reichstag Reichstag verfasste und am 25. Juni 1530 vor Reichstag und Kaiser verlas. Es ist die wichtigste Bekenntnisschrift der reformatorischen Kirchen.

Johann Dürr: Die evangelischen Fürsten überreichen Kaiser Karl V. im Bischofspalast am Dom in Augsburg die Confessio Augustana, Kupferstich, 1630, in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel
Johann Dürr: Die evangelischen Fürsten überreichen Kaiser Karl V. im Bischofspalast am Dom in Augsburg die Confessio Augustana, Kupferstich, 1630, in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel

In seiner heutigen Form besteht das Augsburger Bekenntnis aus 28 Artikeln, von denen die ersten 21 die Lehre Martin Luthers darlegen, insbesondere seine Lehre von der Rechtfertigung. Die restlichen Artikel befassen sich mit den Missbräuchen in der katholischen Kirche. In der Apologie der Confessio Augustana reichte Melanchthon die theologische Basis des Bekenntnisses nach.

Glasfenster mit Philipp Melanchthon (links) und dem sächsischen Kanzler Christian Beyer, um 1902, in der Gedächtniskirche der Protestation in Speyer
Glasfenster mit Philipp Melanchthon (links) und dem sächsischen Kanzler Christian Beyer, um 1902, in der Gedächtniskirche der Protestation in Speyer

Wortlaut





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 12.11.2020

Quellen:

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
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