Ökumenisches Heiligenlexikon

Kirchweih

Gedenktag katholisch: 3. Sonntag im Oktober
Hochfest oder Fest
in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen: 22. Juli
im Bistum Cartagena: 1. September
in Bistum Mainz: 6. September
in den Bistümern Hamburg und Osnabrück: 26. September
im Kanton Obwalden: 8. Oktober
in den Kantonen Luzern und Zug: 9. Oktober
in Basel, Bern und Solothurn und in Lausanne-Genf-Fribourg: 12. Oktober
im Bistum Münster: 13. Oktober
im Bistum Regensburg und im Kanton Aargau: 15. Oktober
in den Bistümern Bozen-Brixen, Eisenstadt, Feldkirch, Graz-Seckau, Innsbruck, Salzburg, Sankt Pölten und im Erzbistum Wien: Samstag nach dem 2. Sonntag im Oktober
in den Bistümern Augsburg, Eichstätt und Passau sowie den Erzbistümern Freiburg und München und Freising: 3. Sonntag im Oktober
im Dominikanerorden und in Kanada, im Kanton Sankt Gallen und in den Bistümern Rimini und San Marino-Montefeltro und im Erzbistum Zaragoza: 22. Oktober
in Belgien und Frankreich, im Erzbistum Amalfi-Cava de' Tirreni, im Erzbistum Bari-Bitonto und im Bistum San Benedetto del Tronto-Ripatransone-Montalto, bei den Piaristen, Mercedariern und Salesianern, bei den Vinzentinern / Lazaristen und den Barmherzigen Schwestern: 25. Oktober
im Erzbistum Valencia: 29. Oktober
in der Franziskanischen Familie: 30. Oktober
in Polen: am letzten Sonntag im Oktober
im Bistum Brescia: am letzten Sonntag vor Allerheiligen
im Bistum Fulda: 5. November
im Erzbistum Valladolid: 7. November
im Bistum Würzburg: zweiter Sonntag im November
im Erzbistum Paderborn und bei den Missionsoblaten von Maria Immaculata: 12. November
im Bistum Aachen und im Erzbistum Köln: 13. November
im Bistum Speyer: 18. November

Gedenktag evangelisch: 3. Sonntag im Oktober

Gedenktag syrisch-orthodox: 1. Sonntag des Kirchenjahres (= achter Sonntag vor „Weihnachten”)


Das Fest der Kirchweih wird vieler Orts in katholischen wie in protestantischen Gemeinden am 3. Sonntag im Oktober gefeiert. Katholische Kirchen, die einem Heiligen geweiht sind, nehmen in der Regel aber seinen Gedenktag als Anlass, ein Patronatsfest abzuhalten; dieses Patrozinium ist dann ein Eigen-Hochfest der jeweiligen Kirche.

Ab dem 4. Jahrhundert entstand die Sitte, eine Kirche unter den Schutz Jesu Christi, der Maria oder eines bestimmten Heiligen zu stellen. Eine der ersten bekannten Kirchweihen ist die der Grabeskirche in Jerusalem am 14. September 335. Ambrosius von Mailand forderte, keine Gottesdienste in ungeweihten Kirchen zu feiern. Im 5. Jahrhundert ist eine Kirchweihe in Rom überliefert, aus dem 6. Jahrhundert eine Altarweihe in Gallien beschrieben. 787 schrieb das 2. Konzil von Nicäa die Beisetzungen von Reliquien in jedem Altar vor, damit verbanden sich Altarweihe und Reliquienübertragung. Später wurde auch das Kirchengebäude einbezogen und erhielt nun - wie der Altar bzw. das Reliquiengrab im Altar - eine reinigende Waschung mit geweihtem Wasser (Gregoriuswasser) und eine Salbung mit Chrisam, nachdem zuvor mit dem Alphabetritus das in Form des griechischen Buchstabens Chi (X) auf den Boden der Kirche geschriebene Alphabet die Besitznahme der Kirche durch Christus symbolisiert.

Mit dem Pontifikale des Durandus von Mende erhielt die durch den Bischof zu vollziehende Kirchweih im 13. Jahrhundert im wesentlichen ihre endgültige Gestalt: Vigil bei den Reliquien, LustrationAls Lustration (von latein „lustrare”, „hell machen”, „reinigen”) ) bezeichnet man die feierliche Reinigung; sie wird vollzogen durch Besprengen mit Weihwasser. der Kirche von außen, Einzugsriten, Alphabetritus, Lustration und Salbung von Altar und Kirche an 12 Stellen mit Apostelkreuzen, Übertragung und Beisetzung der Reliquien, Weihe der Altargeräte und erste EucharistieDie Eucharistie - von griechisch „ευχαριστειν, Dank sagen” - vergegenwärtigt das heilvolle Sterben Jesu Christi. Die Römisch-Katholische, die Orthodoxe und die Anglikanische Kirche nennen diese Mahlfeier im Anschluss an 1. Korintherbrief 11, 24 Eucharistie, die Evangelischen Kirchen sprechen von „Abendmahl” im Anschluss an Markusevangelium 14, 17 und 1. Korintherbrief 11, 23.feier. Dieser reiche Ritus, einer der feierlichsten Riten überhaupt, macht die Kirche als Haus Gottes zum Bild des Tempels im alttestamentlichenWir verwenden den Begriff Altes Testament, wissend um seine Problematik, weil er gebräuchlich ist. Die hebräische Bibel, der „Tanach” - Akronym für „Torah” (Gesetz, die fünf Bücher Mose), „Nevi'im” (Propheten) und „Kethuvim” (Schriften) - hat aber natürlich ihre unwiderrufbare Bedeutung und Würde. Jerusalem und des himmlischen Jerusalems der Offenbarung des Johannes.

Bis Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das jährliche Fest der Kirchweih noch gefeiert, wie es gefallen ist: jedes Jahr am Datum der Weihe oder am Gedenktag des Schutzheiligen der Kirche, in der Regel am Sonntag vor- oder nachher. Die Bevölkerung hat dann oft auch die Kirchweihfeste der Nachbarorte mitgefeiert; das ist der Obrigkeit zuviel geworden: die Dorfkirchweih wurde abgeschafft, bisweilen gar verboten, stattdessen wurde die zentral angeordnete, einheitliche Feier am dritten Sonntag im Oktober eingeführt.

Oft steht mit dem Kirchweih-Fest das Volksfest Kirtag, Kirbe, Kirmes in Verbindung. Früher zählte dieses Fest nach der Einbringung der Ernte zu den beliebtesten in der Landbevölkerung, es wurde gewöhnlich drei Tage lang mit Tanz und Festessen gefeiert. Viele der großen Volksfeste unserer Zeit wie das Oktoberfest in München oder seit 1818 das Volksfest in Stuttgart-Bad Cannstatt gehören in diese Tradition.

Die katholische Kirche gewährt einen vollkommenen Ablass demjenigen Gläubigen, der eine Kirche oder einen Altar am Tag ihrer (seiner) Weihe besucht und dort das Vaterunser und das Credo andächtig spricht.

Bauernregel: Ist's zu Kirchweih warm und mild / wird's ein kalter Winter für Mensch und Wild.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 14.12.2023
korrekt zitieren:
Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.

Quellen:

• https://www.erzbistum-muenchen.de/kinder/kirchweih-feiern/anleitung-fuer-andacht - abgerufen am 14.12.2023
• Charlotte Bretscher-Gisinger, Thomas Meier (Hg.): Lexikon des Mittelalters. CD-ROM-Ausgabe. J.B. Metzler, Stuttgart / Weimar 2000
• Handbuch der Ablässe, Normen und Bewilligungen. Deutsche Ausgabe des Enchiridion Indulgentiarum, Rosenkranz-Verlag, München 1971

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