Ökumenisches Heiligenlexikon

Hinweise zu Stadlers »Heiligen-Lexikon« Abkürzungen

Acta Sanctorum der Bollandisten

C. Das große Werk der Bollandisten unter dem Titel »Acta Sanctorum«.

35. Der erste und intellectuelle Urheber dieses wahrhaft immensen Werkes, dessen kurze Geschichte wir hier geben wollen, 1 ist Heribert Rosweydius (Rosweyd, Rosweid, auch Rosweide), geboren zu Utrecht den 24. Januar 1569 und Mitglied der Gesellschaft Jesu - ein Mann, wie Bollandus schreibt, von scharfem Verstande, kräftiger Darstellungsgabe und ausgezeichnet in in allen Doctrinen und Wissenschaften (acer judicio, stylo robustus, omnibus disciplinis et doctrinis politus ac perfectus). Schon im Beginne seiner wissenschaftlichen Laufbahn gab er Beweise, aus denen leicht zu erkennen war, was er einst in der christlichen Alterthums-Wissenschaft überhaupt und in der Behandlung der Acten der Heiligen insbesondere leisten werde. Denn als er noch Scholasticus der Gesellschaft Jesu zu Duai war und die ersten Jahre sich dem Studium der Philosophie widmete, ging er, während seine Commilitonen auf Spaziergängen im Freien sich erholten, in die benachbarten Klöster und durchsuchte die alten längst unbeachteten Codices ihrer Bibliotheken zum nicht geringen Nutzen für die kirchliche Wissenschaft. Als Professor der Philosophie und der heil. Schrift zu Duai und Antwerpen wendete er sich der Schriftstellerei zu und förderte auf diesem Gebiete im Jahre 1607 als erste Frucht seiner Studien das zwar kleine, aber höchst mühevoll zu verfassende Büchlein zu Tage, betitelt: Fasti Sanctorum, quorum Vitae in Belgicis bibliothecis manuscriptae. Hier gab er schon die Grundzüge eines größern Werkes an, welches er zu bearbeiten gedachte, und welches in 18 Bänden das Leben Jesu, der seligsten Jungfrau und der Heiligen Gottes mit ihren Festen und einer Abhandlung über die verschiedenen Martyrologien enthalten sollte. 2 - Als Cardinal Bellarmin, ein Zeitgenosse des Rosweid, von diesem Plane Kenntniß erhielt, soll er gefragt haben, wie alt wohl der sei, welcher solches Werk in Aussicht gestellt habe. Als er aber vernommen, dieser stehe nun beinahe im 40. Jahre, soll er gesagt haben, 200 Jahre seien erforderlich, um ein solches Werk zu gutem Ende zu bringen. Doch dieß schreckte Rosweid nicht im Geringsten ab, er machte sich vielmehr muthig an's Werk, sammelte Acten und Lebensbeschreibungen, soviel er nur erhalten konnte, arbeitete mit unverdrossenem Eifer fort, und war eben daran, sein Material zu ordnen, und an die Ausarbeitung des ersten Bandes zu gehen, als er mitten unter seinen Entwürfen zu Antwerpen am 5. Oct. 1629 in seinem 60. Lebensjahre vom Tode ereilt wurde. Alle seine Bemühungen in dieser Richtung wären vergeblich gewesen, wenn es nicht die Vorsehung gefügt hätte, daß durch Andere in's Werk gesetzt werde, was er mit so löblichem Eifer unternommen und zum Theil vorbereitet hatte.

36. Heribert Rosweid hatte mit vielem Fleiße und großen Opfern eine Unmaße von Acten und Lebensgeschichten der Heiligen gesammelt. Was war zu thun? Soll man sie unberührt liegen und eine Beute der Würmer werden lassen, oder soll man an die Fortführung des nun einmal begonnenen Werkes schreiten und sich nach einem Manne umsehen, der Fähigkeit und Geschick besaß, da fortzufahren, wo jener es gelassen? So deliberirten, wie Papebroch im Leben des Joh. Bollandus (Tom. I. Mart. p. VII. n. 8) sagt, die Vorsteher des Ordens in Belgien und wählten endlich das Letztere, dabei ihr Augenmerk auf drei Männer richtend, die sie zur Fortsetzung des Werkes für geeignet hielten, nämlich: P. Maximilian van Habbeeck, Johannes Bollandus und noch einen dritten, dessen Name nicht genannt wird. Alle drei standen im Rufe hoher Gelehrsamkeit, und berechtigten durch ihre gediegenen Kenntnisse zu den Erwartungen, die man von ihnen hegte. Da aber P. Max, der zu Antwerpen das Predigtamt versah, schwer zu vermögen war, ein ihm neues und ganz fremdes Feld zu bearbeiten, ward Johannes Bollandus dazu ausersehen und sofort beauftragt, von Mecheln, wo er sich eben aufhielt, nach Antwerpen zu kommen, und persönlich von dem ungeordneten Nachlasse Rosweid's Augenschein zu nehmen. Er war damals 34 Jahre alt, da er am 13. August 1596 zu Tillemont in den Niederlanden geboren ward. Bei der Durchsicht des rosweidischen Rücklasses überzeugte er sich bald, daß allerdings Material zu einem keineswegs bereuenswerthen Werke vorhanden sei, nur mußte man ihm, was Plan und Ausführung betrifft, freie Hand lassen und ihm alle Hilfsmittel herbeischaffen, welche er läßlich fand. Die Ordensobern gaben zu beidem ihre Zustimmung und erwarteten, daß er alsogleich zur Herausgabe des Werkes schreite; denn sie glaubten, es sei nichts Anderes mehr nöthig, als den Rücklaß zu ordnen und zu sichten, und sofort zur Drucklegung zu schreiten, in der Weise, wie dieß bei Herausgabe der oben erwähnten Fasti Sanctorum von Rosweid der Fall war; allein sie täuschten sich sehr, denn, sagt Papebroch im Leben des Bollandus, weder der Provincial, noch seine Rathgeber hatten einen Begriff von der Größe und Schwierigkeit des Unternehmens, und dieß war gut; denn wenn sie geahnt hätten, welche Mühe und Arbeit darauf zu verwenden war, weder die Obern, noch Bollandus selbst wären zu bewegen gewesen, das Werk fortzusetzen. Wenigstens erklärte Letzterer nachmals, als der Monat Januar bereits vollendet war und die Vorbereitungen zum Drucke des nächsten Monats außerordentlich viel Mühe gekostet hatten, öfter, wenn er dieses vorhergesehen, er wäre zurückgebebt vor einem Werke, bei dem die Welt sich verwundern müsse, wie es von einer oder zwei Personen, nicht etwa ausgeführt, sondern wie es von ihnen auch nur ausgedacht werden konnte. 3

37. Wie bemerkt, hatte sich Bollandus bei Uebernahme des Rosweid'schen Werkes die Freiheit gewahrt, ganz nach Belieben und eigenem Ermessen den Plan desselben abzuändern. Und das war klug gethan; denn bald stellte sich heraus, daß sich das vorhabliche Werk in der von Rosweid beabsichtigten Weise nicht durchführen lasse. Rosweid hatte für's Erste den Plan, nur die Heiligen aufzunehmen, von denen Lebensgeschichten ect. vorhanden wären. Eine so enge Gränze wollte sich Bollandus nicht setzen; »denn«, sagte er, »wenn auch das Leben der größten und der Zahl nach bei weitem der meisten Heiligen nicht schriftlich abgefaßt wurde oder gänzlich verloren gegangen ist, so werden ihre Namen doch häufig bei andern Schriftstellern gefunden; warum sollte es nicht erlaubt seyn, anzuführen, was sich bei diesen von ihnen vorfindet.« 4 Und er hatte Recht. Sodann hatte Rosweid den Plan, die Acta der Heiligen zuerst ohne alle Anmerkungen und Erörterungen herauszugeben, und erst in den letzten drei Bänden über Manches in denselben, wie z. B. über Zeit und Ort der Geburt und des Todes, über die Verehrung eines Heiligen, also getrennt von den Acten, Untersuchungen anzustellen. »Ich aber,« sagt Bollandus, um den zu verfolgenden Plan darzulegen, »ich aber hielt es für angemessener, das, was in Bezug auf irgend eine Vita angemerkt zu werden verdient, nicht auf eine andere Zeit zu verschieben, sondern die Bemerkung gleich beim Leben selbst anzubringen, da auf diese Weise Zweifeln und Bedenken, die über das Eine oder Andere in einem Leben dem Leser aufsteigen könnten, am Besten begegnet werden kann.« 5 Indeß behielt Bollandus alles Uebrige im Plane des Rosweid bei, wozu namentlich dieß auch gehört, die Acten, wenn solche vorhanden, in unverändertem Original zu geben.

38. Wohl könnte man sich aus diesen wenigen Grundzügen einen Begriff von dem Werke machen, das von Bollandus den Namen trägt; allein zur Vervollständigung desselben wird es gut seyn, dessen innere und äußere Einrichtung, wenn auch nur kurz, an zudeuten. In dem Werke des Bollandus werden die Heiligen nach den Monatstagen aufgeführt, und zwar jeder derselben an seinem Todestage, sofern sich dieser ermitteln läßt, oder an dem Tage, an welchem ein Heiliger von jeher im Mart. Rom., von dem er jedoch öfter auch abwich, gefeiert wird. Bei jedem Monatstage sind nun aber vorne gleich beim Beginne zuerst die Namen aller Heiligen aufgeführt, deren Heiligkeit oder kirchliche Verehrung unzweifelhaft ist, und zwar werden sie, deren oftmals gegen zwanzig oder dreißig, ja wohl (besonders wenn es Martyrer sind) dem Hundert nach vorkommen, in chronologischer Ordnung aufgeführt. Nun aber gibt es auch Heilige, welche in den verschiedenen Martyrologien, Kalendern, Sammlungen und Legenden gleichfalls an einem bestimmten Monatstage vorkommen, ohne daß jedoch ihr Todestag auf denselben trifft. Derlei Heilige werden an diesem Tage von den Bollandisten nicht abgehandelt, kommen aber doch nach der Reihenfolge der Abzuhandelnden vor, und zwar unter der Rubrik: »Praetermissi« und »Rejecti« Zu den Praetermissi (Uebergangene) werden jene gerechnet, deren kirchliche Verehrung sich nicht nachweisen läßt, und zu den Rejecti diejenigen, deren kirchliche Verehrung zwar sicher, aber an einem andern Tage, auf den dann verwiesen wird, stattfindet. Nach diesem Eingange (resp. Titel) geht es nun an die Behandlung der einzelnen Heiligen, oder, wenn es sich gerade zutrifft (besonders bei Martyrern), der einzelnen Gesellschaften von Heiligen, gleichviel ob Acta von einem Heiligen da seien, oder nicht. Voraus geht stets ein Commentar, der, wenn Acta vorhanden sind, Commentarius praevius (Sylloge, Praefatio etc.) genannt wird. Dieser Commentarius praevius befaßt sich zuerst mit der Frage, ob und wo ein Heiliger oder die Heiligen nachweisbar kirchliche Verehrung genossen haben oder noch genießen. Ist dieses sicher gestellt, so wird an die Untersuchung gegangen über die Aechtheit oder Unächtheit der vorhandenen Acta oder Vitae und an die Erörterungen chronologischer oder historischer Schwierigkeiten in denselben, die oftmals nicht nur angedeutet, sondern in meisterhafter Weise und mit einem staunenswerthen Aufwande von Gelehrsamkeit gelöst werden. Ist nun das Leben eines Heiligen nach allen Seiten geprüft, geordnet und sicher gestellt, so wird dasselbe selbst im Original mitgetheilt, und sind es mehrere, auch diese, mit Varianten, Glossen und Adnotationen unter Beifügung der Geschichte der Wunder, Reliquien und Uebertragungen, wenn solche vorhanden sind. Außerdem gibt es noch viele Martyrer und Heilige, deren Acta oder Vitae verloren gegangen sind, und die entweder nur hie und da bei Schriftstellern vorkommen, oder deren Namen nur in Martyrologien, MenäenDie Menäen sind das liturgisches Monatsbuch der Orthodoxen Kirchen, sie enthalten neben den Gebeten auch die Texte über Feste und Heilige., Kalendern aufgeführt werden. Bei diesen ist der besagte Commentar etwas kürzer, und befaßt sich bei den Ersteren mit der Zusammenstellung und der Kritik dessen, was sich von ihm bei andern Schriftstellern findet; bei den Letztern aber mit Lesearten und Vergleichungen der verschiedenen kirchlichen Martyrerbücher. Dieß ist der gewöhnliche Gang und die Methode, womit die Bollandisten das Leben eines oder mehrerer Heiligen behandeln, und so wird es in allen Bänden des ganzen großen bisher erschienenen Werkes gehalten. Ein Unterschied besteht bei den Bänden nur in längern oder kürzern Erörterungen und kritischen Untersuchungen, die in den ersteren Bänden viel geringer ausgefallen, als in den letzteren. Nur ungern gab Bollandus mit seinen unmittelbaren Nachfolgern in Fortsetzung des Werkes dem Wunsche einiger Freunde (wie des Abtes Winghius zu Lessies, der das Unternehmen von Anfang an, wie es scheint, mit bedeutenden Geldopfern unterstützte und dem auch der erste Band dedicirt ist), nur kurze Commentare zu liefern, nach; in der Folge aber gingen sie davon ab, und so kam es, daß der Monat Januar nur zwei, die Monate Februar, März und April nur je drei Bände haben, während die folgenden Monate 6-8 Bände haben, und der Monat October, der nur bis zum 20. Tage reicht, allein in acht Bänden erschienen ist. Daher kommt es auch, daß die ersten Monate ziemlich mangelhaft sind und einer Ergänzung nach allen Beziehungen sehr bedürften. Indeß werden, wie aus mehreren Andeutungen bei den Bollandisten hervorgeht, nach Vollendung des ganzen Werkes Supplementbände herausgegeben werden. Damit man aber sehe, in welcher Weise Bollandus und alle seine Nachfolger das Leben eines Heiligen behandelt haben, sollen hier seine Worte angeführt werden. Nachdem er von der Uebersicht der Heiligen eines Tages und der Rubrik der Praetermissi und Rejecti gesprochen, fährt er fort: »Drittens gehen den einzelnen Lebensbeschreibungen Abhandlungen voraus, in welchen der Ort der Verehrung und der Geburt, die Zeit, in der er lebte, die Heiligkeit, in deren Ruf er starb, die Reliquien und Anderes von ihm, der Verfasser und die Zeit der Abfassung des Lebens, das auf uns gekommen, behandelt werden, bei deren Aufnahme ich jedoch so gewissenhaft verfahren werde, daß ich nur jene Vita wiedergebe, welche von einer Kirche oder einem Kloster acceptirt worden ist.« 6 Bezüglich der äußern Einrichtung eines Bandes ist zu sagen, daß bei jedem Heiligen oder bei jeder Gesellschaft von Heiligen der Tag und das Jahr des Todes zu einer Seite und zur andern der Name des Verfassers des Lebens angeführt, und daß jeder Band sechs Indices hat, nämlich einen Index der Heiligen und den chronologischen am Anfange, den historischen, topographischen, onomastischen und moralischen aber am Ende.

39. Die beiden ersten Bände der Acta Sanctorum erschienen durch Johannes Bollandus zu Antwerpen im J. 1643, nachdem er dreizehn Jahre ununterbrochen daran gearbeitet hatte. Um aber die Fortsetzung des Werkes zu beschleunigen, gaben ihm seine Obern den als Gelehrten ausgezeichneten Gottfried Henschenius (Henschen), geb. den 21. Jan. 1600 zu Venrad in Geldern, als Gehilfen. Im J. 1658 gaben Beide zusammen die drei Bände des Monats Februar heraus. Kurz nachher wurde ihnen der gelehrte Daniel Papebroch (Papebrock), Sohn eines reichen Hamburger Kaufmanns, der sich in Antwerpen niedergelassen hatte, beigesellt, und nun nahm die Fortsetzung des Werkes einen etwas raschern Verlauf. Bollandus starb zu Antwerpen den 12. Sept. 1665, nachdem er 34 Jahre an den Acta Sanctorum gearbeitet hatte, und in dieser Zeit nur 8 Bände theils von ihm selbst, theils unter seiner Leitung zu Stande gekommen waren. Nach ihm erhielten alle seine Nachfolger, die an diesem Werke arbeiteten, den Namen Bollandisten, welchen auch die neueren Bearbeiter heute noch tragen. Auf die Einladung des Papstes Alexander VII. hatten sich seine beiden Mitarbeiter im Jahre 1660 nach Rom begeben, um die alten Urkunden zu untersuchen, welche daselbst aufbewahrt werden und die für ihr Unternehmen dienen könnten. Nach zwei Jahren kehrten sie mit reichen Schätzen, die sie in Rom, in Deutschland und Frankreich gesammelt hatten, zurück und gaben im Jahre 1668 drei neue Bände, den Monat März umfassend, heraus; 1675 folgten drei andere Bände (April), und 1680 erschienen wieder drei Bände (Mai). Henschenius starb den 11. Sept. 1681, nachdem er 46 Jahre am großen Werke gearbeitet, und an der Ausarbeitung von 24 Bänden thätigen Antheil genommen hatte. Trotz dieses Verlustes erschienen doch im Jahre 1685 der 4. und 5. Band des Monats Mai, und im J. 1688 der 6. und 7. Band desselben Monats; der erste Band des Juni erschien erst 1695, der zweite 1698, der dritte 1701, der vierte 1707, der fünfte 1709, der sechste und siebente 1715-1717. Nach der Herausgabe des 5. Bandes des Monats Juni im Jahre 1709 zog sich der Pater Papebroch, der vor lauter Arbeiten blind geworden war, von der Redaction zurück, und starb den 28. Juni 1714 in einem Alter von 86 Jahren, von denen er 55 auf die Acta Sanctorum verwendet hatte. Er nahm an 19 Bänden thätigen Antheil. Die folgenden Bände vom Monat Juli bis zum October erschienen ziemlich regelmäßig von zwei zu zwei Jahren, und haben daran folgende Mitglieder der Gesellschaft Jesu gearbeitet: 4) Conrad Janningus, geboren zu Gröningen den 16. Nov. 1650, in die Gesellschaft Jesu eingetreten im Jahre 1670 und gestorben den 13. Aug. 1723, nachdem er 44 Jahre bei der Redaction gewesen und an 13 Bänden gearbeitet hatte; - 5) Franc. Baërtius, geboren zu Ypern den 25. Aug. 1651, Jesuite 1670, gestorben den 27. Oct. 1719, nachdem er 38 Jahre bei der Redaction gewesen und an 10 Bänden eifrig gearbeitet hatte; - 6) Joh. Bapt. Sollerius, zu Herseau in Flandern am 28. Febr. 1669 geboren, Jesuite 1687, gestorben am 27. Juni 1740, nachdem er 38 Jahre an 12 Bänden gearbeitet hatte; - 7) Joh. Pinius aus Gent, geboren den 13. Dec. 1678, Jesuite 1696, gestorben am 19. Mai 1749, 35 Jahre bei der Redaction und eifriger Mitarbeiter an 14 Bänden; - 8) Wilh. Cuperus aus Antwerpen, geboren den 1. Mai 1686, Jesuite 1704, gestorben am 2. Febr. 1741, 21 Jahre lang bei der Redaction und Mitarbeiter an 11 Bänden; - 9) Petrus Boschius aus Brüssel, geboren am 19. Oct. 1686, Jesuite 1705 und gestorben den 14. Nov. 1736, nachdem er 15 Jahre bei der Redaction gewesen und nur an 7 Bänden mitgearbeitet hatte; - 10) Joh. Stiltingus aus Vicodurum in der Provinz Utrecht, geboren den 24. Febr. 1703, Jesuite 1722 und gestorben den 28. Febr. 1762, war 25 Jahre bei der Redaction und arbeitete an 11 Bänden; - 11) Constant. Suyskenus, geboren zu Herzogenbusch (Silvadux) am 20. Aug. 1714, Jesuite 1732, gestorben am 28. Juni 1771, war 26 Jahre in der Congregation und arbeitete an 11 Bänden; - 12) Joh. Perierus aus Cortracum, geboren den 29. Aug. 1711, Jesuite 1732, gestorben den 23. Juni 1762, war 15 Jahre in der Congregation, aber arbeitete nur an 7 Bänden; - 13) Urban Strickerus aus Dunkerk, geboren den 25. Sept. 1717, Jesuite 1733, gestorben am 28. October 1753, war nur 2 Jahre bei der Redaction und lieferte Beiträge in einem Bande. Hiezu kommen noch: 14) Joh. Limpenus aus Aalbeck in Limburg, geboren den 19. Nov. 1709, Jesuite 1726; - 15) Joh. Veldius aus Antwerpen, geboren den 17. Sept. 1710, Jesuite 1727; - 16) Joh. Cleus aus Antwerpen, geboren den 20. Aug. 1722, Jesuite 1740, welche drei später aus der Redaction austraten und sich einem andern Berufe widmeten, und zwar der Erste im Jahre 1750, nachdem er 9 Jahre an 3 Bänden, der Zweite, nachdem er 5 Jahre an 2 Bänden, und der Dritte 1760, nachdem er 7 Jahre an 3 Bänden gearbeitet hatte. 7 Eben als die Bollandisten eifrigst an der Fortsetzung des Werkes arbeiteten, traf die Gesellschaft Jesu ein harter Schlag und mit ihr auch die Congregation der Bollandisten; denn die Jesuiten in Belgien wurden aufgehoben, als eben die drei ersten Bände des Monats October erschienen waren. Der letzte Band der alten Bollandisten, der 50. des ganzen Werkes, erschien im Jahre 1770.

40. Ohne bedeutende Hilfsmittel wären Bollandus und seine Nachfolger nicht im Stande gewesen, dieses großartige, alle Zeiten und Orte umfassende hagiologische Werk zu der Bedeutung zu erheben, die es wirklich erlangt hat. Wohl hatte Bollandus eine reiche Sammlung von Acten und Lebensbeschreibungen im Rücklasse des Heribert Rosweid vorgefunden; allein dieselbe war nicht ausreichend, um das vorgesteckte Ziel nur zum Theil zu erreichen. Es blieb ihm daher nichts übrig, als seine Blicke nach auswärts zu richten, und die Gelehrten seiner Genossenschaft, die sich damals schon über ganz Europa verbreitet hatten, in einem lebhaften literarischen Briefwechsel zur Einsendung des Benöthigten aufzufordern. Dieser Briefwechsel bot reiche Ausbeute. Uebringens wurde derselbe auch von seinen Nachfolgern auf das Eifrigste fortgesetzt; denn wenn der Bearbeiter eines Lebens alles mögliche Material vor sich hatte, so ereignete es sich doch nicht selten, daß in dem einen oder andern Stücke Schwierigkeiten obwalteten. In diesem Falle sah er sich genöthigt, mit den Gelehrten des betreffenden Ortes oder der Gegend sich in Verbindung zu setzen, und sich nähere Aufschlüsse zu erholen. 8 Ein zweites Hilfsmittel, welches ihnen die Uebernahme und Fortsetzung eines so weit greifenden Werkes möglich machte, waren die literarischen Reisen, welche Einzelne aus der Gesellschaft in die verschiedenen Länder Europa's unternahmen. Schon oben haben wir vernommen, wie Henschen und Papebroch einer Einladung des Papstes Alexander VII., der dem Unternehmen allen Vorschub leistete, folgend, sich nach Rom begeben hatten, daselbst die Archive nach allen Seiten durchsuchten und mit reicher Beute beladen wieder in ihr Vaterland zurückkehrten. Die Nachfolger traten eifrig in ihre Fußstapfen; denn schon Janningus blieb, nachdem er vier Jahre zu Rom mit allem Eifer den theologischen Disciplinen obgelegen, auch noch das fünfte Jahr in Italien und durchsuchte jeden Winkel dieses weiten Landes (vom Jahre 1681-1686), um Acten und Lebensbeschreibungen der Heiligen zu erhalten. Derselbe unternahm auch mit Baërtius i. J. 1668 eine Reise durch Deutschland und Böhmen, begab sich im Jahre 1697 wieder nach Italien, und verweilte abermals drei Jahre daselbst, unabläßig nach Codices und Manuscripten suchend, welche auf das Leben der Heiligen Bezug hatten. Im Jahre 1715 ging Sollerius als Gefährte des Cardinal-Erzbischofs Thomas ab Alsatia nach Oesterreich zu gleichem Zwecke, und kehrte reich versehen mit Manuscripten nach Hause zurück. Die Reihe der Wanderungen schlossen Stilting und Suyskensim J. 1752 durch eine Reise nach Frankreich, Italien, Deutschland und Ungarn, und brachten abermals einen keineswegs unansehnlichen Schatz von Documenten in das hagiographische Museum zu Antwerpen zurück. 9

41. Daß zur Fortführung dieses Werkes große Summen Geldes nothwendig waren, läßt sich begreifen, wenn man bedenkt, was die Herbeischaffung von Acten, die Reisen einzelner Mitglieder, der Druck der Bände u.s.w. kostete. Anfänglich bezogen die Unternehmer reichliche Geldunterstützung von Fürsten, Bischöfen und Aebten. Auch Papebroch verwendete viel Geld auf die Fortsetzung des Werkes; denn sein Vater hatte ein bedeutendes Vermögen hinterlassen und was ihm davon zufiel, verwendete er, um Manuscripte und Bücher für die besondere Bibliothek der Bollandisten anzuschaffen. Allein die Geldunterstützungen hörten in Folge der hart bedrängten Zeiten bald auf, und sie mußten auf andere Mittel denken, zumal es mehr und mehr Bedürfniß wurde, die Hagiologen, die im armen Profeßhaus zu Antwerpen wohnten, von der Pflicht des Predigtamtes in dieser Stadt zu befreien, indem sie dadurch in ihren historisch-kritischen Arbeiten sehr gestört wurden. Man darf daher sagen, bis zum Jahre 1688 hatte das Institut der Bollandisten keine sichere feste Begründung nach dieser Seite; alle ihre Einkünfte bestanden aus dem Erlös der verkauften Exemplare der Acta Sanctorum und den Geschenken großmüthiger Gönner, von denen wir oben einen angeführt haben, und denen zum Danke dafür die einzelnen Bände dedicirt wurden. Diese Einnahmen aber waren sehr gering im Vergleich zu den bedeutenden Ausgaben für den Druck eines so kolossalen Werkes etc., und es war dringend geboten, sich nach andern und zwar bleibenden Hilfsquellen umzusehen. Im J. 1688 begab sich nun Einer von ihnen, nämlich P. Janning, nach Wien und übergab dem Kaiser Leopold eine Bittschrift, worin er - unter der Verpflichtung, alle später erscheinenden Bände dem Kaiser und den Prinzen und Prinzessinen seines Hauses 10 zu widmen - im Namen Aller um eine bleibende Pension nachsuchte. Der Kaiser bewilligte ihm auch, aber nur mündlich, eine jährliche Pension von 1000 Rthlr. Da aber diese Summe nicht ausbezahlt wurde, so ging der genannte P. Janning im J. 1700 wieder nach Wien und erhielt vom Kaiser einen förmlichen Erlaß, wornach auch die Rückstände ausbezahlt werden sollten. Indessen wurde weder die Pension selbst, noch wurden die Rückstände pünktlich ausbezahlt, und im Jahre 1715 belief sich die ganze Summe auf 33,000 fl. Endlich befahl Kaiser Karl VI. im Jahre 1716, daß für den ganzen Rückstand die Summe von 6000 fl. und eine jährliche Pension von 1500 fl. auf eilf bis zwölf Jahre sollte ausbezahlt werden. Hiemit war die ausdrückliche Verpflichtung für die Bollandisten verbunden, alle zwei Jahre drei Bände herauszugeben. Obwohl diese Bedingung nicht erfüllt wurde und auch, wie man sich leicht denken kann, nicht wohl erfüllt werden konnte, so wurde ihnen doch diese Pension bis zur Aufhebung des Ordens ausgezahlt. Durch diesen Beitrag, sowie durch Geschenke hatten die Bollandisten unter Anwendung einer weisen Sparsamkeit am Ende ein Kapital von 136,000 fl. erworben, und bezogen daraus eine bedeutende jährliche Rente, wozu noch 2400 fl. als Erlös aus verkauften Exemplaren kamen. Bei all dem hatten sie doch große Ausgaben an das Profeßhaus zu Antwerpen zu entrichten gehabt, um daselbst ein eigenes Bibliothek- und Arbeitszimmer zu erhalten. Auch hatten sie ein besonderes Haus gekauft, worin sie eine eigene Druckerei besaßen etc.

42. Anfangs schritt die Herausgabe dieses Werkes, wie wir gehört haben, nur langsam vorwärts. Bollandus wurde mit Beginn des Jahres 1630 zur Herausgabe des von Rosweid angefangenen Werkes berufen, und hatte, wie schon bemerkt, 13 Jahre nöthig, bis er die ersten zwei Bände des Monats Januar, und denen noch dazu viele Heilige fehlen, der Oeffentlichkeit übergeben konnte. Er und sein Gehilfe Henschen arbeiteten sich jedoch mit jedem Tage immer mehr hinein, und so kam es, daß die weitern Bände in kürzern Zwischenräumen erscheinen konnten. Uebrigens erforderten die 50 Bände, die bis zur Aufhebung der Gesellschaft Jesu erschienen waren, einen Zeitraum von 150 Jahren, und haben zweiunddreißig Gelehrte, 11 alle (mit Ausnahme von 6) aus der Gesellschaft Jesu, mit unermüdlichem Fleiße daran gearbeitet. Man wird sich über dieses langsame Fortschreiten keineswegs wundern, wenn man den weitausgreifenden Plan in's Auge faßt, der verfolgt wurde, und die Gründlichkeit, mit welcher sie zu Werke gingen. Wie Papebroch im Leben des Bollandus bemerkt, führten sie keinen Zeugen an, den sie nicht zuvor strengstens geprüft hatten. Was irgend zur genaueren Kenntniß eines Heiligen gehörte, wurde von ihnen auf das Genaueste untersucht; jedem noch so dunklen Ort, der in den Acten genannt ist, jeder Gegend, jedem Volke widmeten sie ihre vollste Aufmerksamkeit und suchten namentlich die Geschichte jedes Bisthums, jeder Stadt, jedes Klosters zu ergründen etc. 12 Was hier Papebroch, der mit der Fackel der Wissenschaft allen seinen Mitbrüdern voranleuchtet, 13 von der Art und Weise, wie die Bollandisten arbeiteten und von dem sagt, was sie auf dem Felde der Hagiographie geleistet haben, wird jeder unterschreiben, der nur in Etwas dieses immense Werk durchgegangen hat; aber daraus wird zugleich ersichtlich, wie es komme, daß zu dessen Herausgabe ein so langer Zeitraum erforderlich war. Schon geraume Zeit verstrich mit den Vorstudien, die jeder der Bollandisten zu machen hatte, und in denen er es zur Meisterschaft gebracht haben mußte. Denn in allen Fragen, die auf Geschichte, Geographie, Chronologie, Diplomatik (Urkunden-Wissenschaft), Theologie u. Philosophie Bezug haben, wollten sie nicht Andern nachbeten, sondern als Meister ihre entscheidende Stimme abgeben. Das aber verzögerte das Werk bedeutend, und wer wird sie deßhalb anklagen wollen?!

43. Versetzen wir uns eine Weile in ihre gelehrte Versammlung im Profeßhause zu Antwerpen, und sehen wir, wie sie zu Werke gehen. Anfänglich war, wie wir gesehen haben, nur Einer, Bollandus, von dem Alles ausging; allmählig aber treten Mitarbeiter (Socii) ihm zur Seite und endlich sehen wir drei oder vier als die Meister in dieser wissenschaftlichen Tafelrunde. Wenn dieselben an einen bestimmten Tag des Monats gekommen waren, hielten sie Conferenz, zeichneten aus allen ihnen zugekommenen Martyrologien die Heiligen auf, welche an diesem Tage von der Kirche verehrt werden, berathschlagten dann über diejenigen Heiligen des Tages, von welchen gehandelt werden sollte, und von welchen nicht, entweder weil man bereits über sie gehandelt hatte, oder weil man erst später, oder auch weil man gar nicht über sie handeln wollte. In dem Werke selbst legte man dann hierüber Rechenschaft ab. War sonach die Liste der auf einen Tag treffenden Heiligen bereinigt, so ging man daran, sich in die Arbeit zu theilen, und jeder Einzelne übernahm einen oder mehrere Heilige dieses Tages. Wenn auf diese Weise ein Bollandist das Leben eines Heiligen bearbeitet hatte, so wurde dasselbe in den Druck gegeben und in Heften von 4 Blättern gedruckt. Hievon wurde ein Exemplar abgezogen und dem Verfasser zur Correctur übergeben. War die Correctur besorgt, dann erhielten die übrigen Bollandisten der Reihe nach diese Arbeit. Jeder prüfte dieselbe und machte seine Bemerkungen. War das Exemplar von Allen gelesen und geprüft, dann versammelte man sich wieder und berathschlagte über die zu machenden Abänderungen, wenn solche nöthig schienen, und stimmte ab, wobei der Verfasser bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme hatte. Dieser erste Abdruck kam nun wieder in die Hände des Druckers, der nun ein zweites und drittes Exemplar abziehen ließ, und wenn dieses die Revision und Superrevision des Verfassers bestanden hatte, wurden 800 Exemplare davon rein abgedruckt. Die Bände der Acta Sanctorum wurden sogleich nach ihrem Erscheinen nach allen Enden der Welt versendet, und blieben nur Einzelne in dem Magazin der Bollandisten zurück. Nach der Aufhebung der Gesellschaft Jesu in Belgien brachte die Regierung etwa 15 complete Exemplare in diesem Lande zusammen, wovon das Stück für 1000 Brabanter Gulden verkauft wurde. I. J. 1780 besaß die Regierung nur noch 9 davon, die zusammen an den Buchhändler Ermens zu Brüssel für die Summe von 4650 fl. verkauft wurden.

44. Im Jahre 1773 bei der Aufhebung des Jesuiten-Ordens waren Cornelius Byeus, 45 Jahre alt, Jakobus Bueus, 45 Jahre alt, Joseph Ghesquierus, 41 Jahre alt und Ign. Hubenus, 35 J. alt, in der Congregation der Bollandisten und erklärten sich bereit, das Werk fortzusetzen, wenn ihnen die nöthigen Mittel an die Hand gegeben würden. Allein die Feinde der Jesuiten boten Alles auf, das Beisammenbleiben von Jesuitenpatres und die Fortsetzung des Werkes zu hintertreiben; sie brachten vor, die Hagiographen hätten damit keine andere Absicht, als mit der Zeit ihr kleines Häuslein zu vergrößern, und was das Werk der Acta Sanctorum betreffe, sei es des Geldes nicht werth, das man darauf verwende, weil es nur Aberglauben verbreite und keineswegs zur Aufklärung des Volkes diene etc. Lange währten die Verhandlungen hierüber, während welcher die Bollandisten ihr Profeßhaus (1775) verlassen mußten und bei welchen am Ende die Unterordnung unter die Akademie von Brüssel von ihnen verlangt wurde, bis endlich die Kaiserin Maria Theresia, als Herrin von Belgien, i. J. 1776 dem Streite ein Ende machte, und dem Conseil des Jesuites (Conventus jesuiticus) durch den Statthalter Fürsten von Stahremberg bedeuten ließ, es sei ihr Wille, »daß das hagiographische Werk durch die alten Bollandisten fortgesetzt werde und zwar so, daß sie keineswegs von der Akademie zu Brüssel abhängig seyn sollten.« Zugleich gab die Kaiserin den Auftrag, einer der Bollandisten habe die Art und Weise anzugeben, wie das Werk am füglichsten in Angriff genommen und beendigt werden könne. Dieß geschah auch. Weil aber das Profeßhaus mittlerweile in eine Militärschule verwandelt worden war, so wurde den Bollandisten durch ein Decret des Prinzen Carl von Lothringen zu ihrem Aufenthalte die Abtei Coudenberg (frigidus mons) bei Brüssel angewiesen, und von den oben genannten Jesuiten, unter denen Ghesquière allein die Fortsetzung der von ihm gegründeten Analecta Belgica übernahm, erhielt hier Jeder, außer einer jährl. Pension von 800 fl., freie Wohnung und freien Tisch. Da mit dem Ausscheiden des Ghesquier nur mehr ihrer drei waren, und Hubernus schon kränkelte, nahmen sie als Gehülfen zwei jüngere Gelehrte, nämlich den regulirten Chorherrn Joh. Bapt. Fonson aus Brüssel und Reynders oder Rayé, gleichfalls aus Brüssel, welcher letzterer jedoch später wieder von ihnen ausschied. Im Jahre 1778 zogen sie in ihren neuen Bestimmungsort ein, und gaben i. J. 1780 den 51. Band des ganzen Werkes, den 4. des Octobers heraus, an welchem außer ihnen noch Const. Suyskenus gearbeitet hatte. Als im J. 1781 P. Hubenus gestorben war, wurde 1784 an seine Stelle Anselmus Berthodus, Benedictiner aus der Congregation von St. Vannes (S. Vitoni), Großprior von Luxeuil und Mitglied der Akademie zu Besançon und Brüssel, berufen, der auf alle äußern Ehren verzichtete, um in der Verborgenheit sich seinen Lieblingsstudien zu widmen. Er leistete jedoch nicht viel und entsprach keineswegs den Erwartungen, die man von ihm hegte; denn obgleich er schon i. J. 1784 in die hagiographische Gesellschaft eintrat, so findet man doch im fünften Bande des October, der i. J. 1786 erschien, nirgends seinen Namen, während die sechs Lebensbeschreibungen, welche im VI. Bande von ihm bearbeitet wurden, keine gar große Gelehrsamkeit erforderten, mit Ausnahme des hl. Bischofs und Martyrers Pantalus, eines Gefährten der hl. Ursula.

45. In stiller Verborgenheit arbeitete die Gesellschaft der Bollandisten an der Herausgabe der weitern Bände des Monats October, als neue Stürme über sie hereinbrachen. Inzwischen war die Kaiserin Maria Theresia gestorben, und ihr Sohn Kaiser Joseph II. in der Regierung der österreichischen Lande ihr gefolgt. Er war dem hagiographischen Werke nicht so günstig gestimmt, wie seine edle Mutter; vielmehr gab er auf alle mögliche Weise seine Abneigung gegen dasselbe zu erkennen. Schon der Umstand, daß er es verweigerte, auf eigene Kosten, wie die frühern Herrscher gethan, das Bild des kaiserlichen Prinzen (des Erzherzog Franz, nachmaligen Kaisers Franz II.) für den neuen Band in Kupfer stechen zu lassen, brachte die Bollandisten auf den Gedanken, daß sie von ihm nichts Gutes zu erwarten hatten. Was sie fürchteten, traf auch bald ein. Im Jahre 1786 wurde die Abtei Coudenberg mit vielen andern Abteien und Klöstern des Landes durch einen einfachen Federzug des aufklärungssüchtigen Kaisers aufgehoben, die Bollandisten mußten den bisherigen Ort verlassen und in das Gebäude der Exjesuiten in Brüssel ziehen, wo auch in demselben Jahre noch der 52. Band (der 5. des October) erschien, und endlich wurde am 1. Nov. 1788 die Gesellschaft der Bollandisten selbst aufgehoben. 14

46. Die kaum constituirte Gesellschaft der Bollandisten bestand also nicht mehr; was man aber mit dem Bücher-Verlage, der aus 6000 Bänden bestand, und mit der Bibliothek, die 8000 Bände umfaßte und lediglich zum Zwecke der Hagiographie angelegt war, anfangen sollte, um sie für einen guten Preis zu verwerthen, dafür wußte man keinen Rath. Aufgefordert, in dieser Hinsicht Mittel und Wege anzugeben, machte der Bollandist Cornel de Byeden Vorschlag, das Ganze ins Kloster St. Blasius im Schwarzwald zu transferiren, wobei er sich anheischig machte, an den gelehrten Abt Martin Gerbert zu schreiben, und ihm seine und seines Mitgenossen Bue Bereitwilligkeit zu erklären, jüngere Mitglieder jenes Klosters heranzubilden, wenn er das Ganze käuflich an sich bringe und das Werk zu Ende führe. Auf das Schreiben, das er dahin sendete, erfolgte keine Antwort, und als noch ein Uebereinkommen mit den Maurinern in Frankreich, die Alles aufboten, um die Fortsetzung der Acta Sanctorum zu erhalten, nicht zu Stande kam, so unterblieb einstweilen alles Weitere. Endlich überließ die Regierung i. J. 1789 die Bibliothek und die gelehrten Materialien der Bollandisten der Prämonstratenser-Abtei Tangerloo in Brabant, wohin sich auch diese selbst noch in demselben Jahre begaben, und hier war es denn auch, wo sie i. J. 1794 nach vielen im Orte und in den Zeitumständen liegenden Schwierigkeiten in Gemeinschaft mit den Prämonstratenser-Patres Siardus Dyckius aus Tangerloo, Cyprian Goorius aus Turnholt (der einzige, der die Zeit der Neobollandisten erlebte und sein Kloster wieder aus der Asche sich erheben sah) und Matth. Stalsius aus Maeseyk (Mosacum) in Limburg, welche der Jesuit Jacobus Bue zu diesem Zwecke unterrichtet hatte, und die zu großen Erwartungen berechtigten, den 6. Bd. des Monats October herausgaben, den 53. des ganzen Werkes und letzten der älteren Bollandisten, der übrigens äußerst selten zu finden ist. 15 Schon war die französische Revolution ausgebrochen, und die wilden Horden standen an den Gränzen des Landes, um in Belgien einzufallen. Unter diesen Umständen war der genannte Band erschienen, und wie sehr die Bollandisten mit dessen Herausgabe eilten, zeigt deutlich das Wort »Dies«, welches als »Weiser« (Custos, Blatthüter) am Ende der letzten Seite 632 steht, und mit welchem die folgende Seite hätte beginnen sollen, woraus hervorgeht, daß auch noch der 15. Oct. (Dies scil. decimus quintus Octobris) in denselben aufgenommen werden sollte, daß sie aber nicht mehr damit zu Ende kamen. Am 1. Oct. 1795 wurde Belgien der französischen Republik einverleibt; am 19. Aug. 1796 wurden die Kirchen- und Klostergüter eingezogen, und am 6. Dezbr. desselben Jahres erschien ein Commissär, der das Kloster Tangerloo aufhob. Hierauf zerstreuten sich die Mönche im Lande. Die Jesuiten de Bye und der Historiograph Ghesquiere gingen nach Deutschland, wo sie bald hernach starben; der dritte Jesuit de Bue und die Tangerlooer Mönche Fonson und Heylen, sowie die übrigen van Dyk, van der Goor und Stals, blieben im Lande, wo sie theils für sich lebten, theils in der Seelsorge sich verwenden ließen.

47. Bei der Aufhebung des Klosters Tangerloo, das übrigens mehr als alle andern Abteien des Landes von den Franzosen zu erdulden hatte, ging ein großer Theil der kostbaren literarischen Schätze, welche die Klosterbibliothek enthielt, verloren; doch konnte noch Manches gerettet werden; namentlich wurde von den hagiographischen Materialien Vieles in Sicherheit gebracht. Noch unter der französischen Regierung wurden daher Schritte gethan, die Acta Sanctorum fortzusetzen, und Herr von Herbouville, Präfect des »Departement des deux Néthes«, suchte (1800-1801) die im Lande gebliebenen Bollandisten Bue, Fonson und Heylen zur Fortsetzung ihrer Arbeiten zu bewegen, jedoch ohne Erfolg. Im Jahre 1803 suchte die französische Akademie (Institut) dieselben neuerdings zu bewegen, entweder selbst an's Werk zu gehen, oder ihren Vorrath an Materialien Anderen käuflich zu überlassen; allein sie weigerten sich dessen aus unbekannten Gründen, 16 und als i. J. 1810 selbst Kaiser Napoleon um die Sache sich interessirte, erhielt er die Nachricht, man müsse alle Hoffnung bezüglich der Fortsetzung dieses Werkes aufgeben, wenn nicht die vielen (damals noch verborgenen) Manuscripte etc. aufgefunden würden.

48. So stand die Sache im Anfange dieses Jahrhunderts, und es geschah von da an nichts mehr, bis endlich im Jahre 1836 gegen Ende Septembers in Belgien das Gerücht ging, es habe sich zu Paris eine Gesellschaft von Gelehrten zusammengethan, um die Acta Sanctorum fortzusetzen, und dieselben erfreuen sich der Unterstützung des Ministers Guizot und der französischen Bischöfe. Während man nun in Frankreich mit diesem Plane umging, glaubte Herr de Ram, Rector der kath. Universität zu Löwen, der die Fortsetzung der von Ghesquière angefangenen Acta Sanctorum Belgii übernommen hatte, ihr Streben vereiteln zu sollen, und er schrieb deßhalb an den belgischen Minister des Innern, was man in Frankreich vorhabe, und wie es ihm dünke, man solle die Palme bezüglich der Fortsetzung der in Belgien begonnenen Acta Sanctorum nicht Fremden überlassen; denn es gäbe in Belgien, und namentlich in der Gesellschaft Jesu, Leute genug, die diesem Geschäfte gewachsen wären. Dieses Ansinnen fand den Beifall des Ministers, und so übertrug dann die belgische Regierung i. J. 1837 dem Jesuitenorden die Fortsetzung dieses Werkes, zu welchem die Jesuiten Joh. Bapt. Boone, damals Rector des Collegiums zum hl. Michael in Brüssel, Jos. van der Moore, Rector des Collegiums zur heil. Barbara in Gent, Prosper Coppens, Professor der Theologie und Jos. van Hecke, Professor des canonischen Rechtes als Leiter des Geschäftes von dem Ordensprovinzial Petrus van Lil ausersehen wurden. Mit diesen Männern, welche wir zum Unterschiede von den ältern und alten Bollandisten die Neo-Bollandisten nennen, deren Anzahl aber inzwischen auch schon wieder sich geändert hat, beginnt eine neue Aera für das große Werk. Sogleich knüpften dieselben auf Reisen und durch Briefe überall die nöthigen Verbindungen an, suchten und kauften Manuscripte und Bücher, und veröffentlichten endlich am 25. März 1838 von Brüssel aus ein Programm unter dem Titel: De prosecutione operis Bollandiani, quod »Acta Sanctorum« inscribitur, in welchem sie sich näher über ihr Unternehmen aussprechen und am Ende ein Verzeichniß (»Elenchus«) der Heiligen etc. beifügen, deren Acten noch bearbeitet werden sollen - nämlich jener Heiligen etc. deren Andenken in verschiedenen Martyrologien vom 15. Oct. bis 31. December gefeiert wird; dann jener Diener Gottes, welche seit dem Beginne des Werkes in die Zahl der »Heiligen« und »Seligen« aufgenommen wurden oder höchst wahrscheinlich noch werden aufgenommen werden. 17

49. Die belgische Regierung, die sich's zur Ehre rechnete, das großartige Werk zur glücklichen Vollendung zu bringen, sicherte durch Decret vom 13. Juni 1837 einen jährlichen Zuschuß von 6000 Francs zu, der auch fortan ohne allen Anstand ausbezahlt wurde, sowie sie auch den Unternehmern bereitwilligst die Bibliotheken des Landes öffnete. Das Werk schritt langsam vorwärts, und so erschien dann i. J. 1845 zu Brüssel (typis Alphonsi Greuse) der erste Band der Neo-Bollandisten, der siebente des Octobers, und der 54. des ganzen Werkes, in zwei Abtheilungen, nur den 15. u. 16. Oct. umfassend, und herausgegeben von Van der Moere und Jos. Van Hecke. Ein weiterer Band seit der Errichtung dieser Gesellschaft, der 8. des Octobers und der 55. des ganzen Werkes, erschien i. J. 1853 ebenfalls zu Brüssel unter den Namen Jos. Van Hecke, Benjam. Bossue, Vict. de Buck und Ant. Tinebrock - beide Bände höchst umfangreich und auf das Eleganteste ausgestattet. Die Einrichtung ist ganz dieselbe, wie in den frühern Bänden, und was den wissenschaftlichen Werth betrifft, so stehen sie nach unserm Urtheile in Nichts denselben nach.

50. Das ist in Kürze die Geschichte, Einrichtung und Verfassung der großen Sammlung der Bollandisten, Acta Sanctorum genannt, bei welchem Werke wir länger als bei den übrigen verweilen zu müssen glaubten, weil es einzig in seiner Art dasteht, weil zwei Jahrhunderte an ihm gearbeitet, und besonders weil wir es uns bei Abfassung unseres Lexikons zur durchgängigen Richtschnur gewählt haben, so daß diese Acta Sanctorum unsere Hauptquelle und diese gelehrten Bollandisten unsere vorzüglichsten Gewährsmänner sind, die uns aber leider in den (bisher noch nicht erschienenen) letzten Monaten des Jahres verlassen. Das Urtheil aller Gelehrten über den hohen Werth dieses Werkes ist einstimmig, und selbst Protestanten, wie Leibnitz, der sich über viele Fragen mit Papebroch in brieflichen Verkehr setzte, sind des Ruhmes voll, so daß Ghesquière mit Recht von diesen sagen konnte, es habe unter ihnen keinen gegeben, welcher dieses Werk getadelt hätte. 18 Der berühmte Bibliograph Ebert, einer der gründlichsten deutschen Literarhistoriker, gibt über den Werth der Bollandisten folgendes Urtheil ab: »Was zum Verständniß und zur Beurtheilung der Originalnachrichten nothwendig war, ist in kurzen, aber gehaltreichen Wort- und Sacherläuterungen und in historisch-kritischen Einleitungen und Abhandlungen beigefügt. Und so lieferten, auf rein historischem Wege fortschreitend, die Bollandisten ein Werk, welches sowohl durch seinen in alle Fächer der Geschichte einschlagenden Inhalt, als auch durch die Art seiner Bearbeitung nicht nur bisher schon mannigfaltigen Nutzen gestiftet hat, sondern auch überhaupt stets einen bleibenden Werth haben wird.« Auch in Pierer's »Universal-Lexikon« ist in dem Artikel, »Acta Sanctorum« das Geständniß niedergelegt: »Dieses Werk ist ausgezeichnet durch Treue, Fleiß und Kritik, enthält die besondern Lebensbeschreibungen der Martyrer und Heiligen, und die aus allen alten Originalien gesammelten Notizen.« Manchmal allerdings sind sie in ihrem Urtheile hyperkritisch und erscheinen etwas einseitig; allein das begegnet nur in seltenen Fällen, im großen Ganzen aber herrscht darin ein hoher, ächt wissenschaftlicher Geist, der vor keiner Schwierigkeit zurückbebt und mit Meisterhand die Knoten löst, die sich im Laufe der Jahrhunderte um die Acta Sanctorum gebildet, weßhalb man aus voller Seele dem gelehrten Papste Benedict XIV. beistimmen muß, wenn er bei Gelegenheit der Approbation der Feier des Andenkens der hl. Jungfrau und Kaiserin Pulcheria (Tom. IV. Sept. pag. 778) für den Jesuitenorden von den Bollandisten, auf deren Autorität hin er dieses Fest bewilligte, sagt, daß sie sich in der Herausgabe der Lebensbeschreibungen der Heiligen das größte Verdienst erworben haben und auch von Seite des apostolischen Stuhles alles Lob verdienen etc. 19

=> D. Einige Specialsammlungen und neuere Bearbeitungen des Lebens der Heiligen.

1 Unter vorzüglicher Benützung des Proömiums im VII. Bande des October, dem ersten der Neo-Bollandisten, wo sie sich über Ratio universa operis Bollandiani auslassen.

2 Ueber das Verfahren, welches er dabei beobachten wollte, äußerte er sich in folgender Weise: Modus tractandi hic est: 1)conquirere undique Vitas ab aliis editas, ut Aloysio (Lipomano), Surio; 2) easdem Vitas cum Mss. et veteribus libris conferre …; 3) Vitas nondum editas undequaque conquirere et aliis recognitis inserere; 4) Vitas omnes tam editas quam ineditas illustrare, obscura explicare, pugnantia conciliare, et alia praestare.

3 Nempe ut molem futuri operis necipse nec consiliarii sui ne minima quidem intelligebant ex parte, ita exigui fore laboris censebant, et subcaesivis horis facile absolvendum, sicut ea, quae antehac Rosweidus alia non magno opere et labore ediderat, fructu tamen plausuque non minimo. Fuit divinae providentiae opus, quod non modo Provincialis (Jacobo Stratio nomen erat, antiquae probitatis viro) haud satis sciret quid esset hoc, quod Bollando imponeret; sed nec ipse, qui onus suscipiebat, illius molem, quanta erat, animo comprehenderet. Fassus est enim postea non semel de se, cum videret excusum Januarium, quantoque molimine porro opus foret, ut vel proximus Februarius, nedum menses alii venirent ad prelum: id si praevidere cogitando potuisset, consternandum fuisse operis propemodum immensi magnitudine, quod orbis universus miratus ab homine uno duobusve, non dico sperari efficiendum, sed vel cogitari optandum potuisse. (Tom. I. Mart. in Vita Bollandi.)

4 Tam angustas mihi metas non pono. Nam cum maximorum etiam Sanctorum, et quidem plurimorum, mandata litteris acta non sint, aliorum interciderint, extet tamen utrorumque frequens apud scriptores memoria; cur non licebit hic gesta eorum ex iisdem accepta scriptoribus commemorare?

5 Ego vero, sind seine Worte, satius esse duxi, ad singulas id Vitas agere, neque sat tuto in aliud tempus differri. Fieri enim potest, ut in vitam incidat quispiam, quae illi videatur vel ab aliquo probatae fidei historico dissentire, vel receptae chronologiae non satis apte congruere, vel loca continere vulgo ignota, ideoque aut nunquam exstitisse Sanctum illum, aut ficta esse et commentitia illius acta; occurendum igitur istius modi opinionibus est.

6 Tertio loco Praefationes sunt, sive prolegomena, aut praeviae de Vitis singulis dissertationes. In his locum, in quo praecipue Sancti singuli coluntur, quove orti, aut in quo aetatem egere, vel quem suis reliquiis consecravere, expono; tempus, quo vixere, ex certis characteribus, si quidem ii suppetunt, eruo; sanctitatem publice celebratam, ex Actis canonisationis, Martyrologiis, veterum scriptorum testimoniis, templis eorum honori dicatis, reliquiarum legitimis translationibus, atque aliis monumentis affirmo. Vita, a quo scripta, quo tempore, quibus probata, citata, a quo accepta, commemoro. Atque in hoc extremo capite ita sum religiosus, ut nullam omnino vitam edam, quin a qua Ecclesia aut coenobio accepta sit, indicem; expressis etiam privatorum nominibus, qui vel suos codices commodarunt, vel sua manu ex alienis acta vel unius Sancti descripserunt.

7 Es wäre allerdings am Platze gewesen, von jedem Einzelnen der Bollandisten einige Notizen aus ihrem Leben zu geben; da uns aber dieselben zu weit geführt hätten, da ferner das Leben der Einzelnen so ziemlich gleichförmig verlief und von dem Einen, wie von dem Andern nur hätte gesagt werden können, da und dort hat er studirt, solange war er Professor der Philosophie und Theologie u.s.w.; so glaubten wir von diesen Notizen Umgang nehmen zu dürfen. Wer übrigens von jedem Einzelnen Näheres erfahren will, den verweisen wir auf die Acta Sanctorum, wo von ihnen in den betreffenden Bänden eine kurze Biographie enthalten ist, und zwar 1) von Bollandus Tom. I. Mart.; 2) von Henschenius Tom. VII. Maji; 3) von Papebrochius Tom. VI. Junii; 4) von Janningus Tom. III. Julii; 5) von Baërtius Tom. II. Julii; 6) von Sollerius Tom. V. Aug.; 7) von Pinius Tom. III Sept.; 8) von Cuperus Tom. VI. Aug.; 9) von Boschius Tom. III. Aug.; 10) von Stiltingus Tom. I. Oct.; 11) von Suyskenus Tom. IV. Oct.; 12) von Perierns Tom. I. Oct.; 13) von Strickerus Tom. V. Sept.; 14) von Limpenus wurden keine Notizen gegeben; 15) von Veldius Tom. V. Sept.; 16) von Cleus Tom. VII Oct. - Noch sei bemerkt, daß nebst den ersten drei hier genannten besonders Sollier, Stiltiug, Cuper und Suysken die bedeutendsten Schriftsteller dieser Congregation sind, und daß weiter unten (Nr. 42) noch andere Mitarbeiter genannt werden.

8 Auch von Augsburg aus wurden den Bollandisten treffliche Documente über einzelne Heilige mitgetheilt, wie wir dieß aus dem Leben der hl. Afra und des hl. Udalrich ersehen. Doch gelang es ihnen nicht, einige schwierige Fragen zu lösen, weil sie sich zu sehr an die Vorarbeiten hielten und dieselben nicht genug der Kritik unterwarfen. So ist es z. B. in Bezug auf das Grab der hl. Afra. worüber wir übrigens die Schwierigkeit unter dem Artikel Afra (S. 62) bereits gelöst haben, und wenn wir zum hl. Ulrich kommen, werden wir über so Manches in seinem Leben in ähnlicher Weise, wie wir glauben, Aufschluß ertheilen können.

9 Die Bollandisten haben gleich Anfangs so
durchreist, mit einziger Ausnahme von Spanien, wohin Cuperus und Pinius erst im Jahre 1721 kamen, und zwar darum, weil sie früher die spanische Inquisition fürchteten. Papebroch, ein kritisches Genie ohne Gleichen, war mit den Karmelitern wegen Heiligen aus diesem Orden in literarische Fehde gerathen, und es stand ihm nahe, auf den römischen Index zu kommen. Dieses Uebel ward wohl glücklich abgewendet, dagegen aber wurden die Acta Sanctorum von der spanischen Inquisition mißliebig angesehen und, wie wir einmal gelesen zu haben glauben, wohl gar eine Zeitlang verpönt.

10 Dieß ist denn auch geschehen, und zwar vom 20. Bande bis zum 52., welcher dem Erzherzoge Franz, nachmaligem Kaiser, gewidmet ist. Der 53. und letzte Band der ältern Bollandisten ist dem Papst Pius VI. gewidmet.

11 Wir haben bisher (sieh Nr. 39) nur 16 derselben kennen gelernt; dazu kamen aber noch 9, von denen wir später noch reden werden, nämlich 1) Cornel Byeus, geb. zu Eiverdinghe in Flandern am 1. Oct. 1727, in die Gesellschaft Jesu eingetreten i. J. 1745, gest am 11. Aug. 1801, 33 Jahre in der Congregation der Bollandisten und bei 6 Bänden thätig; 2) Jacob Bueus, geb. zu Hall (Hallis) am 11 März 1728, Jesuit 1743, gest. 29. Sept. 1808, 32 Jahre und bei 7 Bänden thätig; 3) Joseph Ghesquierus, geb. zu Cortrac am 27. Febr. 1731, Jesuit 1750, gest. 23. Jan. 1802, 10 Jahre und bei 4 Bänden thätig; 4) Ign. Hubenus, geb. zu Antwerpen am 12. Dec. 1737, Jesuit 1755, gest. 18. Juli 1782, 10 Jahre und bei 2 Bänden thätig; 5) Joh. Bapt. Fonsonus, geb. in Brüssel am 27. Febr. 1757, regulirter Chorherr (Canonicus regularis) von Caudenberg, gest. den 14. Sept. 1826,7 Jahre und bei 2 Bänden thätig; 6) Anselm Berthodus, geb. zu Rupi im Seine-Gebiet am 21. Febr. 1733, Benedictiner, gest. den 19. März 1788, 4 Jahre und bei einem Bande thätig; 7) Siard Dyckius, geb. zu Tangerloo in Brabant den 10. Nov. 1759, Prämonstratenser, gest. den 1. Sept. 1830, 5 Jahre und bei 1 Bande thätig; 8) Cyprian Goorius, geb. zu Turnholt den 17. Dec. 1759, Prämonstratenser, gest. 25. Juli 1839, 5 Jahre und bei 1 Bande thätig - der einzige, welcher noch lebte, als die Neo-Bollandisten i. J. 1838 das große Werk der Fortsetzung von Neuem begannen und endlich 9) Matth. Stalsius, geb. zu Maeseyck am 12. Oct. 1761, Prämonstratenser, gest. den 2. Febr. 1826, welcher 4 Jahre der Redaction angehörte und bei 1 Bande thätig war. Die nähern Umstände ihres Lebens finden sich im VII. Bande des October, dem ersten der Neo-Bollandisten, von welchen weiter unten (Nr. 48) die Rede seyn wird. Die übrigen sieben, welche der Congregation der Bollandisten nur kurze Zeit als Gehülfen, Uebersetzer, Abschreiber etc. angehörten und hier der Vollständigkeit wegen den übrigen beigezählt werden, waren: 1) Daniel Cardon aus Antwerpen, 2) Heinr. Thilleul, 3) Nikol. Rayé aus Brüssel, 4) Franc. Verhoeven aus Brügge, 5) Petrus Dolmans aus Limmel bei Tungern (Trajectum ad Mosam), von dem sich Notizen Tom. V. Sept. sinden, 6) Jako Trentecamp von Adenard und 7) der Prämonstratenser Adalbert Heylen.

12 Nullum, quem non ipsi inspexissent legissentque testem, praesumebant adducere, et singulorum, quibus primario nitebantur, aetatem, veracitatem prudentiamque in scribendo sibi declarandam existimabant. Nihil eorum, quae ad Sancti alicujus pleniorem notitiam pertinebant, volebant inconcussum relinquere; nullum locum tam obscurum, tam ignobilem gentem, tam remotam praeterire regionem, quae Sanctos aliquos coleret aut coluisset aliquando, nullam denique vocem tam barbaram, quo suam non extenderent diligentiam, quantum quidem per editos ineditosque auctores, per litterarum commercia, per obsequia conciliatorum ubique amicorum humanus potest labor obtinere. Non illi tantum generalem quandam Ecclesiae et regionum historiam ordinabant, quamvis et in hac saepe iis multumque fuerit desudandum, sed particulares quorumcunque episcopatuum, civitatum, monasteriorum, religiosorum Ordinum origines, successiones, historiasque scrutabantur et pro viribus explanabant. (Tom. I. Mart. in Vita Bollandi, pag. XX.)

13 Mabillon sagt in seinem Werke de re diplomatica l. 1. c. 4. von Papebroch: Nullus ad hoc usque tempus tractatione peculiari rem (diplomaticam) aggressus fuerat ante Danielem Papebrochium S. J., editis Sanctorum Actis clarissimum virum.

14 Die Neo-Bollandisten bemerken hiebei: Fuerunt illo tempore non pauci, qui Kalendas Novembres, quibus annua Omnium Sanctorum solemnitas recurrit, assignatas ideo suspicati fuerint, ut ludibrio abolitio cumularetur.

15 Von den 53 Bänden erschien zu Venedig i. J. 1734 ff. in 52 Foliobänden ein Nachdruck, der aber nicht ganz correct ist, und nach einer neuerlichen Ankündigung scheint ein neuer Abdruck davon gegenwärtig auch in Frankreich oder Belgien veranstaltet zu werden. Die Originalausgabe kommt selten ganz vollständig vor; sie wird daher auch ganz theuer bezahlt. Von dem oben bezeichneten sechsten Bande des Octobers, der höchst selten ist, weil die ganze Auflage beim Einfalle der Franzosen in Tangerloo zu Grunde gegangen zu seyn scheint, wurde von den Neo-Bollundisten in neuester Zeit ein Abdruck besorgt.

16 Die Neobollandisten sagen: Quaecunque fuerint viris gravissimis rationes, neutram conditionem admittendam censuerunt.

17 Dieser Elenchus, welcher uns durch die besondere Güte des H. Bollandisten Joseph van Hecke mit einem sehr freundlichen Briefe dd. Brüssel den 24. Mai 1855 und den neuesten Bänden auf unsere deßfallsige Bitte zugesendet wurde und welchen wir bei Abfassung unseres Heiligen-Lexicons in Ermangelung anderer Quellen häufig benützen, enthält allein circa 4000 Namen von Heiligen etc. nebst Angabe des Ortes, wo sie gelebt haben, oder verehrt werden. Zugleich werden darin Alle, denen diese heilige Sache am Herzen liegt, eingeladen, ihnen das mittheilen zu wollen, was auf das Leben und die Verehrung dieser oder anderer Heiligen Bezug hat, namentlich spezielle Lebensbeschreibungen von Heiligen, besondere Martyrologien, Kalender etc., solche Mittheilungen aber zuvor anzu
was sie ohnehin schon haben etc.

18 Non inventum esse inter eos quemquam eruditum prudentemque virum, qui ipsum institutum modumque tractandi in intorum Belgii, Praef. pag. 10.)

19 Eos de Beatorum Sanctorumque gestis actibusque in lucem emittendis, vindicaudis, condignoque honore habendis meritissimos esse et apostolicae etiam praedicationis encomiis laudandos.





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zuletzt aktualisiert am 20.10.2018
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