Ökumenisches Heiligenlexikon

Hinweise zu Stadlers »Heiligen-Lexikon« Abkürzungen

Birgitta von Schweden


S. Birgitta, (Brigitta, Brigida), Vid. et Institutrix Ord. S. Salvatoris (Brigittinorum), (8. Oct. al. 23. Juli; 28. Mai). - Aus dem Altd. Bercht, bert, birch etc. = glänzend, prächtig, soviel wie im Lat. Clara, oder deutsch Bertha. - Die hl. Birgitta, gewöhnlich (wahrscheinlich der leichteren Aussprache wegen) Brigitta (Brigida) genannt, Wittwe und Stifterin des Orden des heiligsten Erlösers (Brigittiner), war die Tochter vornehmer Eltern in Schweden und wurde zu Finsta oder Finstad, einem Orte der schwedischen Provinz Upland, um das Jahr 1302 oder 1303 geboren. Ihr Vater war Lagman (Legifer, d. h. oberster Richter, Landvogt) jener Provinz und hieß Birger Pedersson (Petri Filius), und ihre Mutter war Ingeborg (nicht Sigrit oder Sigrida, wie es, gewiß aus Versehen, in der Canonisations-Bulle von Bonifaz IX. und bei Butler heißt), eine Tochter des Reichsraths und Provincialrichters Minneßköld und der Ingridis Ylfwa zu Ulfasa. Beide waren fromme gottesfürchtige Eheleute, welche ihre Frömmigkeit durch den Bau vieler Klöster und Kirchen an den Tag legten, und stammten von königlichem Geschlechte ab, indem Birger durch seinen Vater, Andreas von Mohammer, von den Königen Swerker II. und Erik dem Heiligen, Ingeborg aber aus dem Geschlechte Königs Swerker abstammte, und ein noch älterer Ahnherr von ihr König Kanut war. In ihrer Ehe hatten sie drei Söhne (Peter, Benedict und Israel) und vier Töchter, deren jüngste unsere Heilige war. Ihre älteren Schwestern hießen Ingridis, Margaretha und Katharina. Birgitten's Heiligkeit wurde ihrer Mutter bereits vor der Geburt geoffenbart. Denn als die würdige Frau einst im Skoo-Kloster (Cisterzienserordens), welches ihr Gemahl gegründet hatte, auf Besuch sich befand, nahm eine der dortigen Klosterfrauen Anstoß an dem prächtigen Aufzuge Ingeborgs und unterhielt den Verdacht, daß Ingeborg durch diese Kleidung der Hoffart fröhnen wolle. »Was beeinträchtigest du«, sprach zu ihr in der darauffolgenden Nacht eine wunderbare Person, »meine Dienerin und sprichst, sie sei hoffärtig, was doch nicht wahr ist? Von ihr will ich eine Tochter ausgehen lassen, mit welcher ich meinen Vertrag errichten werde, nach welchem ihr so viel Gnade erwiesen werden soll, daß alle Nationen der Welt nicht genug darüber sollen erstaunen können.« Während sie mit Birgitten gesegneten Leibes ging, machte Ingeborg eine Seefahrt (nach dem Boll. Jac. Bueus wahrscheinlich um einen heil. Ort zu besuchen), wobei das Fahrzeug Schiffbruch erlitt. Während Viele der Mitreisenden auf dem Meere umkamen, wurde Ingeborg gerettet und hatte in der folgenden Nacht ein Gesicht, worin sie die Worte vernahm: »Du bist um des Guten willen, das du in deinem Schooße trägst, erhalten worden; zieh' es gottesfürchtig auf; denn es ist dir von Gott auf besondere Weise gegeben.« Auch Birgittens Geburt war von außerordentlichen Umständen begleitet. Denn kaum hatte sie den mütterlichen Schooß verlassen, so erblickte ein frommer Priester, der in der nahe gelegenen Pfarrkirche eben (es war Nacht) dem Gebete oblag, eine helle Wolke, in deren Mitte eine Jungfrau saß, die ein Buch in der Hand hielt und zu ihm sprach: »Dem Birger ist eine Tochter geboren, deren Stimme wunderbar durch die ganze Welt hin wird vernommen werden.« Schon als ein Kind entsprach Birgitta den durch solche Verkündigungen an sie geknüpften Hoffnungen. Nachdem sie bei 3 Jahren stumm gewesen, ward auf einmal das Band ihrer Zunge gelöst, und sie fing an zu sprechen, als der Rede vollkommen mächtig, ohne, wie andere Kinder, erst zu stammeln. Als sie nach dem Tode ihrer Mutter, der im Jahre 1310 erfolgte, zur Mutterschwester kam, von der es zweifelhaft ist, ob es Ingridis oder Katharina gewesen, hatte sie auch hier nächtliche Erscheinungen, in deren ihr einmal die seligste Jungfrau erschien und eine Krone aufs Haupt setzte. Wie Maria, so erschien ihr, in ihrem 10. Jahre, Christus selber in seiner Leidensgestalt, von welcher Erscheinung an sie einen so inbrünstigen Zug nach dem Leiden Christi empfand, daß sie selten ohne Thränen sich der Betrachtung desselben widmete. Einst half ihr, in ihrem 12. Jahre, die seligste Jungfrau Maria eine Näharbeit fertig machen, als sie Bangigkeit befiel, sie könnte dieselbe nicht nach dem Wunsche der Base vollenden. Den Satan verdroß das Aufblühen einer solchen Lilie des Himmels; daher suchte er ihrem Wachsthum zu wehren und erschien ihr während des Spiels mit ihren Altersgenossen als ein überaus mißgestaltetes Ungeheuer mit tausend Händen und Füßen; allein die Heilige floh zu ihrer Lagerstätte, wo sie ein Crucifixbild aufgehängt hatte, und empfahl sich voll Demuth dem Gekreuzigten, worauf die höllische Erscheinung verschwand. Unterdem fördernden Einflusse des Himmels und unter eifriger Mitwirkung von ihrer Seite wuchs die heil. Jungfrau zu jenen Jahren heran, wo es sich darum handelte, ob sie in den Ehestand treten sollte oder nicht. Obwohl sie selbst nichts sehnlicher wünschte als in steter Jungfräulichkeit Gott zu dienen, so gab sie doch ihre Einwilligung, als sie ihr Vater in ihrem 13. Jahre mit dem Lagman von Nerike, Wulph (Ulpho) Gudmarson, verlobte, der ein überaus christlicher, keuscher Jüngling von angesehener Familie war. Nach der Vermählung, die etwa in ihrem 16. Jahre vor sich ging, lebte sie mit ihrem Manne, wie der junge Tobias und Sara, das erste Jahr in ehelicher Enthaltsamkeit und führte sodann mit frommer Einfalt eine keusche, gottgefällige, liebreiche Ehe, aus welcher acht Kinder, vier Söhne und vier Töchter, hervorgingen. Die Söhne hießen Karl, Birger, Benedict und Gudmar; die Töchter dagegen Martha (Maretta), Cäcilia, Katharina (sieh unter S. Catharina3 Vastanensis) und Ingeborg. Letztere zwei Töchter traten in's Kloster, erstere zwei heiligten sich Gott im Ehestande, während Benedict und Gudmar in frühen Jahren starben, die übrigen zwei aber in den Ehestand traten und in spätern Jahren aus dem Leben schieden. Wenn übrigens Butler anmerkt, letztere zwei hätten als Kreuzfahrer im gelobten Land ihr Leben verloren, so ist dieß nicht richtig, indem Karl bei seinem Aufenthalt mit der Mutter zu Neapel in dieser Stadt, und Birger im J. 1391 zu Ringstadholm als Pfleger und Schirmvogt des Klosters Wadstena starb. Mehrere Zweige von Birgitten's Familie blühen noch in Schweden als angesehene Geschlechter, zu welchen namentlich die gräflich Brahe'sche Familie gehört, die noch im Besitze des Skoo-Klosters am Mälar ist, dessen Gebäude zwar verschwunden, aber durch ein prachtvolles Schloß ersetzt sind, das den Namen fortführt. Es ist hier nicht der Ort, des Längeren darzuthun, wie die hl. Birgitta in der Ehe gelebt habe, indem dieß in eine ausführliche Lebensbeschreibung gehört; man kann aber schon aus dem Angegebenen entnehmen, daß sie sich durch Keuschheit, Sittenreinheit und alle Tugenden ausgezeichnet habe. In ihrer Beziehung zum königlichen Geschlechte wurde sie im Jahre 1335, als König Magnus sich mit Blanca, einer Namur'schen Grafentochter, vermählt hatte, als Oberst-Hofmeisterin an die Spitze des Hofstaates der jungen Königin berufen, welche Stelle sie nur zum Besten des Königs und der Königin versah, die sie aber nach wenigen Jahren wieder verließ, um sich mit ihrem Gemahle, der gleichzeitig seine öffentliche Laufbahn aufgab, ganz Gott zu weihen. Sie machten zusammen, meistens zu Fuß, an die heil. Orte nah und fern Wallfahrten, und gingen sogar bis nach Compostella in Spanien. Nach der Rückkehr von da faßten sie den Entschluß, den Rest ihres Lebens dem Klosterleben zu widmen. Ihr Gemahl Wulph ordnete seine weltlichen Angelegenheiten und begab sich in das Cisterzienser- Mönchs-Kloster von Alvastra. Ob er selbst Mönch geworden, wie im röm. Brevier angenommen wird, oder nur mit den Mönchen, ohne zu ihnen zu gehören, gelebt habe, ist nicht bekannt; doch scheint aus den Andeutungen in der Cauonisationsbulle der hl. Birgitta angenommen werden zu müssen, daß Wulph zwar damit umgegangen, in den Orden einzutreten, vom Tode aber, der am 12. Febr. 1344 erfolgte, vor Ausführung dieses Vorhabens heimgerufen worden sei. Er hatte das 50. Jahr noch nicht erreicht. Nach dem Tode ihres Mannes, der seiner Tugenden wegen von Ordensschriftstellern zu den »Seligen« gerechnet wird, erwählte die hl. Birgitta den Wittwenstand, und nahm vorerst ihren Aufenthalt im Kloster Alvastra, wo sie von 1344-46 verweilte. Hier zu Alvastra war es, wo sich die himmlischen Erscheinungen wieder erneuerten, und wo sie bei einer Vision von Jesus Christus förmlich als seine Braut aufgenommen wurde, in Folge dessen sie ihren Eifer in Ausübung aller Tugenden verdoppelte, und von allem Irdischen entblößt, sich ganz ihrem himmlischen Bräutigam hingab. Wenn Bu tier behauptet, die hl. Birgitta habe nach dem Tode ihres Mannes das Kloster Wadstena (Wastein) gegründet und sich jene zwei Jahre daselbst aufgehalten; so ist er gar sehr im Irrthum, indem es gewiß ist, daß sie während jener Zeit ihren Aufenthalt zu Alvastra nahm und den Bau des Klosters Wadstena erst im J. 1369 von Rom aus beginnen ließ. Das aber ist sicher, daß sie während ihres zweijährigen Aufenthalts dortselbst den Gedanken faßte, ein Kloster zu Wadstena zu erbauen und überhaupt einen neuen Orden zu stiften. Sie soll die Regel zur Gründung eines solchen von Jesus Christus schon im J. 1344 wörtlich eingegeben erhalten und nicht Ein Wort aus ihrem Eigenen hinzugefügt haben. In den Offenbarungen unserer Heiligen ist auf's Genaueste verzeichnet, in welcher Weise der Herr ihr diese Regel eingegeben habe. Allein was diesen Umstand betrifft, so dürfte er den Glauben nicht verdienen, welchen Schriftsteller des Birgittinen-Ordens zu beanspruchen scheinen. Einmal geschieht von dieser göttlichen Mittheilung der Ordens-Regel in der Canonisations-Bulle Bonifaz IX. keine Erwähnung, was doch sicher der Fall wäre, wenn dieselbe auf Wahrheit beruhte; sodann lassen die Päpste Urban V., Urban VI. und Martin V., denen die Regel zur Approbation vorgelegt wurde, diese ihre Entstehungsart ganz dahingestellt, und fügen bei Angabe derselben in ihren Bullen nur bei: »Wie man frommer Weise glaubt, ist dieselbe göttlich geoffenbart;« 1 endlich kann die Regel des Ordens, wenigstens wie sie vom Papste bestätigt worden, nicht als allein durch göttliche Offenbarung herrührend betrachtet werden, indem sie nicht nur in ihrer ersten Fassung, wie sie dem Papst Urban V. zur Bestätigung vorgelegt wurde, vom Beichtvater der Heiligen namhafte Zusätze und Abänderungen erhalten, sondern auch in ihrer zweiten Fassung, in welcher sie erst die päpstliche Approbation erhielt, laut Nachweis, der sich bei den Bollandisten findet, ganz von der ersten verschieden, und in wesentlichen Punkten durch die dazu eingesetzte päpstliche Commission geändert worden ist, nichts zu melden von dem, daß der ganzen Ordensregel, wenigstens so weit sie die männlichen Glieder desselben betrifft, die Regel des hl. Augustin erklärtermaßen zu Grunde liegt. In Erwägung dieser Umstände vermögen wir eine göttliche Mittheilung dieser Regel in der Art, wie sie in den Revelationen der hl. Birgitta enthalten ist und von den Ordensmitgliedern geglaubt wird, als historisch begründet und wahr nicht anzuerkennen; wohl aber sind wir gern bereit einzuräumen, die Heilige habe aus den göttl. Mittheilungen, deren sie sich erfreute, einmal die erste Anregung zur Gründung eines neuen Ordens geschöpft; sodann seien ihr, wie wir dieß aus der Einrichtung des Ordens schließen möchten, in diesen Revelationen die eigenthümlichen Unterschiede des Ordens in den Grundelementen mitgetheilt worden. Diese Einrichtung besteht aber dem Wesennach im Folgenden: Der Orden steht unter der Regelsächlich zu Ehren des Leidens Jesu Christi, weßhalb er den Titel des heiligsten Erlösers und der allerseligsten Jungfrau Maria führt, und zwar für 60 Klosterfrauen und 25 Brüder, die alle von der Abtissin regiert werdas Haupt der Apostel und der übrigen Jünger Christi gewesen, ebenso soll der Orden auch das Abbild des apostolischen Collegiums seyn, von einer Abtissingeleitet werden und aus 85 Personen bestehen, d. h. den 13 Aposteln (mit Einschluß des hl. Paulus) und 72 Jüngern. Daher zählt der Orden 60 Klosterfrauen, dreizehn Priester, vier Diakonen und acht Laienbrüder. Alle Ordenspersonen tragen ein besonderes Zeichen des Leidens Jesu Christi, z. B. die Klosterfrauen einen goldenen Ring an ihren Finger, zum Zeichen ihres Verlöbnisses mit dem göttl. (Blut-) Bräutigam, und auf dem Haupte eine weiße Krone mit fünf kleinen rothen Flecken zum Gedächtniß der fünf Wunden und der Dornenkrone. Die dreizehn Priester, unter denen einer Oberer (Prior) ist und den Titel »Generalbeichtiger aller Brüder und Schwestern« führt, tragen an ihren Mänteln zu Ehren des Leidens Jesu Christi auf der linken Seite ein Kreuz von rothem Tuche und in dessen Mitte einen weißen Fleck in Form einer Hostie; die vier Diakonen, welche auch Priester seyn können, tragen auf ihren Mänteln einen weißen Ring von Tuch, in Anspielung auf die unergründliche Weisheit der vier großen Kirchenväter Ambrosius, Augustinus, Gregorius und Hieronymus, deren Zahl sie darstellen, und sind in diesen Ring vier Stückchen wie vier Zungen eingenäht, in Beziehung auf die Erleuchtung und Entflammung durch den hl. Geist; die acht Laienbrüder endlich tragen auf ihren Mänteln als Sinnbild der Unschuld ein weißes Kreuz, auf welchem sich fünf runde Flecken zur Erinnerung an die fünf Wunden Christi befinden. In jedem nach dieser Regel eingerichteten. Kloster befinden sich zwei durch hohe Mauern gesonderte Convente, einer für die Schwestern, der andere für die Brüder, die aber ein Kloster ausmachen. 1 Die Kirche ist gemeinschaftlich und sind in derselben zwei abgesonderte Chöre, so daß die Schwestern die heil. Messen und Gottesdienste zwar sehen, auch ihre Tagszeiten gehört, sie selber aber nicht gesehen werden konnten. - Nachdem Birgitta ungefähr zwei Jahre als Wittwe im Kloster zu Alvastra zugebracht und als auserwählte Braut ein leiblich strenges, wegen der himmlischen Betrachtungen aber süßes und trostvolles Leben geführt, erhielt sie den Befehl, sich unverweilt nach Rom zu begeben. Sie war etwas mehr als 42 Jahre alt, als sie im Jahre 1346 ihre Pilgerfahrt von Alvastra aus über Deutschland und Frankreich nach Italien antrat, wo der Glanz ihrer Tugenden die allgemeine Bewunderung auf sich zog. Sie lebte zu Rom in Zurückgezogenheit, in Nachtwachen, in der strengsten Bußfertigkeit und dem Dienste Anderer, was sie aber nicht hinderte, auf Befehl Jesu Christi, der ihr gleichsam immer zur Seite stand, und den sie in allen wichtigen Angelegenheiten zu Rathe zog, für das allgemeine Wohl der Kirche thätig zu seyn. Damals war für die Kirche eine heillose Zeit, indem die Päpste zu Avignon sich befanden, und Parteiungen und Spaltungen die Kirche Jesu zerklüfteten. Zur Heilung dieser Uebel trug die hl. Birgitta sehr viel bei, und sie war es, welche im Auftrage Jesu Christi den Päpsten zu Avignon zuredete, ihre Gefangenschaft zu verlassen und nach Rom zurückzukehren. Wohl kam es damit bei ihren Lebzeiten noch nicht zur Ausführung; allein was sie begonnen, das wurde von einer andern christlichen Heldin fortgesetzt und zum glücklichen Ende gebracht, nämlich von der hl. Katharina von Siena.18 In den häufigen Erscheinungen, deren unsere Heilige von Christus gewürdigt wurde, erhielt sie den Befehl, an die Päpste sich zu wenden und ihnen die Sorgfalt für die Kirche an's Herz zu legen, welchem Befehle sie auf das Getreueste nachkam und den sie bisweilen mit Drohungen verband, die in der Regel in Erfüllung gingen. Als sie noch in Schweden war, gebot ihr Christus, sie solle in seinem Namen den Papst Clemens VI. zur Erfüllung seiner Pflichten ermahnen, namentlich aber den päpstlichen Stuhl nach Rom zurückversetzen, den Gläubigen das heil. Jahr verkündigen und solches von 100 auf 50 Jahre heruntersetzen. Wirklich scheint, wenigstens was das letztere betrifft, ihre Ermahnung nicht ohne Frucht geblieben zu seyn; denn der Papst ließ zu Rom ein Jubeljahr abhalten und ordnete die Wiederholung desselben je nach fünfzig Jahren an. Außerdemmachte sie Wallfahrten in die benachbarten heil. Orte, nach Assisi, Neapel und endlich nach Jerusalem. Noch bevor sie letztere Wallfahrt antrat, betrieb sie die Errichtung des Klosters zu Wadstena und die Stiftung des Ordens vom Welterlöser, dessen Plan sie schon von Schweden mitgebracht hatte. Als Papst Urban V. und Kaiser Karl IV. zur Krönung des Letztern in Rom zusammentrafen, verhandelte Birgitta ihre Angelegenheiten mit denselben mündlich und erhielt endlich im J. 1370, als Urban zu Monte-Fiascone weilte, die gewünschte Genehmigung des Nonnen- und Mönchs-Klosters Wadstena am Wettersee, dessen Bau sie zum voraus schon im J. 1369 beginnen ließ, und, wie es scheint, auch die Approbation der daselbst einzuführenden Ordens-Regel. Die förmliche Bestätigung der Ordens-Regel, sowie die förmliche Besitzeinweisung des Erlöserordens in Wadstena erfolgte erst später, nämlich 1380 und 1384, wie denn auch Ingegrid, eine Tochter Martha's, also eine Enkelin Birgittens, erst i. J. 1388 ihr Amt als wirkliche Abtissin des besagten Klosters antrat. Es war nach Ablauf des Febr. 1373, als Birgitta von ihrer Wallfahrt nach Jerusalem wieder nach Rom zurückkehrte. Schon seit längerer Zeit litt sie an einer Schwäche des Magens und am Fieber; nach ihrer Rückkehr aber verschlimmerte sich ihr Zustand, der gegen den Juli d. Js. den höchsten Grad erreichte. Durch Jesus Christus, der sie in ihrem Leben nie verließ und sie seiner Offenbarungen würdigte, auf ihr nahes Ende vorbereitet, empfing sie die heil. Sterbsakramente und verschied unter den Worten: »In deine Hände empfehle ich meinen Geist«, am 23. Juli 1373, in ihrem 71. Lebensjahre. Ueber den Ort, wo sie gestorben, sind einander widersprechende Berichte vorhanden; nach der Canonisationsbulle aber, die auf Grund sorgfältiger Untersuchungen niedergeschrieben ist, starb die Heilige im Kloster der Clarissinen zu St. Lorenz in Panisperna und wurde unter großem Zudrang des Volkes am 26. Juli daselbst begraben. Wie im Leben, so verherrlichte sie Gott auch nach dem Tode mit unzähligen Wundern. Im folgenden Jahre ließen ihr Sohn Birger und ihre Tochter Katharina ihren Leichnam in das Kloster Wadstena übertragen, wo der Zug am. 4. Juli 1374 ankam und wo am 12. Juli d. J. die feierliche Beisetzung der heil. Reliquien erfolgte, die jedoch nicht vollständig nach Schweden kamen, sondern wovon nach der Canonisationsbulle mehrere zu St. Loren: in Panisperna blieben. So lange in Schweden der kathol. Glaube herrschend war, wurden Birgittens Reliquien in hohen Ehren gehalten; anders ging es nach Einführung der fälschlich sogenannten Reformation daselbst. Im Jahr 1595 wurden die Nonnen aus Wadstena vertrieben und die Reliquien der Heiligen auf dem Friedhof heimlich verscharret. Im Jahr 1599 wurden sie zwar wieder aufgefunden und von Karl IX. heimlich im Schlosse zu Wadstena verwahrt, aber was aus ihnen geworden und wohin sie in der Folge gekommen, das weiß man nicht. Uebrigens haben nach der Verbreitung des Birgittinen-Ordens andere Klöster Partikeln von den Gebeinen der Heiligen erhalten, und fanden sich solche in den Klöstern in Finnland, Norwegen, Dänemark, England, Flandern, Bayern (Altomünster, Erzd. München), Meklenburg, Pommern, Preußen, Rußland, Polen, und auch in Italien und Burgund. Bald nach dem Tode ihrer heiligen Mutter begann ihre hl. Tochter Katharina deren Canonisation zu betreiben, besonders veranlaßt durch die vielen Wunder, welche sowohl bei als nach der Uebertragung geschahen. Dieselbe wurde auch wirklich von Gregor IX. in Angriff genommen, erhielt aber durch seinen am 23. März 1378 erfolgten Tod einen Aufschub, und wurde erst am 7. Oct. des Jahres 1391, zehn Jahre nach dem Tode der hl. Katharina (1381), durch Papst Bonifaz IX. vollzogen, der außerdem durch gleichzeitige Erlasse denen, welche den 23. Juli, 7. Oct. und 28. Mai andächtig im Andenken der Heiligen begehenwürden, Indulgenzen zusicherte. Der letztere Tag soll dem Andenken der Uebertragung von Birgittens Reliquien nach Schweden gewidmet seyn und wird in der Bestätigungsbulle der Heiligsprechung der Heiligen durch Martin V. denen, welche ihr Grab am 8. Mai, als dem Tage, an dem (wahrscheinlich begann an diesem Tage von Rom aus die Abfahrt) ihr Leib nach Wadstone überliefert wurde, andächtig besuchen, ein Ablaß von 7 Jahren und ebensoviel Quadragenen ertheilt. Woher es aber kommt, daß ihr Fest im Mart. Rom., wo ihr Name außerdem noch am 23. Juli als an ihrem Sterbtage steht, am 8. statt am 7. Oct. gefeiert wird, konnten wir nicht entdecken; so viel ist gewiß, daß diese Aenderung unter Urban VIII. geschah. Wenn es aber in demselben Mart. Rom. am 8. Oct. heißt, der Leib der hl. Birgitta sei am Vorabend dieses Tages von Rom nach Wadstena in Schweden gekommen, so beruht dieß auf einem Irrthum, da die Ankunft des hl. Leibes am 4. Juli erfolgte, und rührt dieser Irrthum wahrscheinlich von einer Verwechslung mit dem Tage der Canonisation her, die, wie bemerkt, am 7. Oct. erfolgte. Die Heiligsprechung der Birgitta wurde allerdings durch das Oberhaupt der Kirche feierlich vollzogen; allein da Bonifaz IX. nicht von der gesammten Christenheit als ihr Oberhaupt anerkannt worden war, indem ein Theil derselben den zu Avignon gewählten Gegenpäpsten Clemens VII. und Benedict XIII. anhing, so glaubten die Völker des Nordens der Allgemeingültigkeit der Canonisation nicht sicher seyn zu können und brachten die Angelegenheit nach Beendigung des Schisma's an das Concil zu Costniz (sic! - gemeint: Konstanz), das am 1. Febr. 1415 erklärte, daß die gottselige Birgitta in das Verzeichniß der Heiligen aufgenommen zu werden verdient habe, welche Erklärung Papst Martin V. auf Ansuchen des Königs Erich im J. 1419 bestätigte. Die Päpste und Bischöfe beeiferten sich, die Verehrung unserer Heiligen zu erhöhen, indem jene für die Feste derselben Gnaden und Ablässe bewilligten. Daß aber die Heilige von Christus in der Weise, wie der hl. Franciscus für Portiuncula, gewisse Indulgenzen für die Kirche zu Wadstena erhalten habe, davon kommt in den Quellen nichts vor, und ist dieß wahrscheinlich erfunden worden, um ein Seitenstück zu Portiuncula zu erhalten dagegen ist es ohne Zweifel, daß von einigen Päpsten die Indulgenzen der Kirche zu St. Peter in den Ketten zu Rom auf die Kirche zu Wadstena ausgedehnt worden sind. Endlich sind noch ihre »Offenbarungen« zu erwähnen, welche sie von Jesus Christus erhalten hat und die schriftlich auf uns gekommen sind. Sie haben vorzüglich die Leiden des Erlösers und die Umwälzungen zum Gegenstande, die in gewissen Reichen vorkommen sollten. Die ersten acht Bücher sind von ihr in der Muttersprache abgefaßt worden, und wurden vom Mönche Peter von Alvastra - nicht, wie Butler irrig sagt, nach der Angabe oder Mittheilung der Heiligen niedergeschrieben, sondern nur zur weiteren Verbreitung in's Lateinische übersetzt. Nur die Revelationes extravagantes sind von ihm verfaßt, indem er die zerstreuten nicht aufgeschriebenen Offenbarungen sammelte, und unter jenem Titel den von Brigitta geschriebenen beigab. Diese Revelationen erhielten nach dem Tode ihrer Verfasserin eine genaue Prüfung, nicht nur von Seite der Päpste, sondern auch des Concils von Costniz, welches aber in dieser Sache nichts weiter that. Im Basler Concil wurde eine Commission niedergesetzt, welche die Schriften der Heiligen, besonders ihre Revelationen, prüfte. Zu dieser Commission gehörte auch der Cardinal Torquemada, welcher sich dahin erklärte, daß die Revelationen nichts den Lehren der Kirche und der Meinung der Kirchenlehrer Widerstreitendes enthalten und ebenso gut in der Kirche gelesen werden können, als die Schriften anderer Doctoren und die Legenden der Heiligen; welchem Urtheile die Mehrzahl der übrigen Commissarien, sowie das Basler Concil selbst, beitrat. Hieraus, sowie aus den Gutheißungen der zur Untersuchung eingesetzten Commissionen von Cardinälen unter Gregor XI. im Jahre 1377 und Urban VI. ergibt sich aber weiter nichts, als daß die Revelationen nichts den Glauben Widerstrebendes enthalten, und daß sie, gestützt auf historische Wahrscheinlichkeit, eines frommen Glaubens gewürdigt werden können. »Aus der Genehmigung von dergleichen Offenbarungen«, sagt Benedict XIV. (de Canonis. Sanct. l. 2. c. 32. n. 11), »geht nichts hervor, als daß man sie nach reifer Prüfung zum Nutzen der Gläubigen zur Offenkunde bringen dürfe. Obgleich sie denselben Glauben nicht verdienen wie die Religionswahrheiten, so nehmen sie doch einen menschlichen Glauben in Anspruch, ganz gemäß den Regeln der Vernunft, nach denen sie wahrscheinlich sind und auf genügenden Gründen beruhen, um frommen Herzens geglaubt zu werden.« So verhält es sich mit den Offenbarungen der hl. Birgitta, von denen das röm. Brevier zu verstehen gibt, es seyen ihr in denselben viele Geheimnisse von Gott geoffenbaret worden. - Schließlich wird die hl. Birgitta dargestellt in der Nonnenkleidung ihres Ordens,19 in der Hand ein mit einem (rothen, Jerusalems.) Kreuze bezeichnetes Herz tragend. Oder sie wird auch als Pilgerin dargestellt, mit Hut, Stab und Kürbisflasche, oder vor einem Crucifixe knieend mit einer Kerze, von der sie geschmolzenes Wachs auf ihren Aermel träufeln läßt. Auch ist die Scheuer Attribut der Heiligen, weil sie durch ihr Gebet eine solche mit Korn anfüllte. Endlich erkennt man sie auch an dem feurigen Strahlenkranz um ihr Haupt, den sie wegen ihrer feurigen Heiligkeit erhielt. Sie ist Patronin von Schweden.

1 Im röm. Brevier heißt es geradezu, sie habe die Regel vom Herrn selbst empfangen. Regula ab ipso Domino accepta. Allein es kommt hier Alles auf die Umstände an, unter denen diese Worte aufzufassen sind.

2 So ist es auch zu verstehen, wenn im Artikel S. Alto (9. Febr.) es heißt, daß zu Altomünster in Bayern, als im 15. Jahrhundert die Brigittinen daselbst eingeführt wurden, »rechts und links der Kirche ein weibliches und männliches Kloster angebracht wurde.« Wenn es im nämlichen Artikel von Altobrunnen heißt, daß »bis dato keine Frauensperson sich ihm nahen dürfe«, so muß zur Erläuterung bemerkt werden, daß der Brunnen ehemals unter Clausur war, jetzt aber im Besitze eines Privatmannes ist.




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zuletzt aktualisiert am 20.10.2018
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