Ökumenisches Heiligenlexikon

Hinweise zu Stadlers »Heiligen-Lexikon« Abkürzungen

Marcellus I.


S. Marcellus, P. P. M. (16. Jan. al. 5. Sept. u. 4. Oct.) Der hl. Papst Marcellus wird von den griechischen Autoren mit seinem Vorgänger, dem hl. Marcellinus, identificirt. Theilweise dasselbe thun die über ihn handelnden »Acten« (pars prior ad S. Marcellinum pertinet, bemerkt Boll.). Alle andern Quellen und die Kirchengeschichtschreiber ohne Ausnahme halten für ausgemacht, der hl. Marcellus sei nach längerer Sedisvacanz dem im J. 304 mit dem Martyrthum gekrönten hl. Marcellinus gefolgt. Ob aber nach einigen Monaten, wie Boll. annimmt oder erst nach mehreren Jahren, (Butler und W. W. K.-L. VI. 813 nennen das J. 308), dürfte schwierig zu entscheiden seyn. Nach dem liber pontificalis wäre der Apostolische Stuhl sieben Jahre, nach der Annahme Anderer etwas über drei Jahre (nach Butler drei Jahre und sechs Monate) unbesetzt geblieben. Der hl. Marcellus war ein geborner Römer. Sein Vater soll Benedictus geheißen und in der »breiten Straße« gewohnt haben. Als Papst wird ihm die Errichtung eines neuen Gottesackers an der salarischen Straße, ein Geschenk der frommen Priscilla (s.u.), und die Ausstellung von fünfundzwanzig neuen »Titeln«, d.i. christlichen Kirchen und Pfarrhäusern, zugeschrieben. Man bedurfte ihrer zum Unterrichte und zur Taufe der vielen Neu-Bekehrten, zur Wiederaufnahme der Büßenden, die aus Schrecken vom Glauben abgefallen oder Traditoren geworden waren, und zur Bestattung der Martyrer. Der hl. Papst wollte den Abgefallenen gegenüber die Kirchengesetze in Kraft erhalten, suchte aber dabei die zu große, entmuthigende Strenge zu vermeiden. Dafür erntete er von Einigen den Vorwurf grausamer Härte, von Andern den unzeitiger Nachsicht und Schwäche (Stabell, Lebensbilder I. 80.) Unter den Kaisern Galerius Maximianus und Constantius Chlorus wurde er Bekenner. Er wurde zuerst mit Prügeln heftig geschlagen und dann aus der Stadt gewiesen. Letzteres versichert die untrüglichste Quelle, sein Epitaphium 1. Ein Christ, gegen dessen Abfall er eingeschritten war, soll ihn angegeben haben. Wahrscheinlich war er bald wieder zurückgekommen, wenn er später zur Bewachung der öffentlichen Ställe verurtheilt wurde. Längere Zeit wohnte er im Hause der frommen Matrone Lucina und benutzte dasselbe als Versammlungsort für die Christen (W. W. K.-L. l.c.). Sein Hirtenamt führte er nach allgemeiner Annahme fünf Jahre und etliche Monate 2. Zwei Briefe im »Decrete« Gratians, die seinen Namen tragen, sind bezüglich ihrer Echtheit verdächtig. Von den Reliquien des hl. Marcellus haben wir mancherlei Nachrichten. Einige sagen, daß sie zu Rom in der gleichnamigen Kirche aufbewahrt werden, Andere weisen nach Hautmont (altus mons) bei Maubeuge (Malebodium) an der Sambre (Sabis) in Französisch-Belgien; wieder Andere nennen Arles im (vormaligen) Bisthum Elne (Helena) an der Tech, an der Südgrenze der alten Gallia Narbonnensis. Nach der Angabe der neuern Boll. befanden sich Reliquien des hl. Papstes Marcellus auch in Clermont en Auvergne, wohin sie vor dem Anfang des 12. Jahrh. übertragen worden waren (Auct. in T. V. Oct. fol. 2). Der hl. Hildebert verehrte sie dort noch kurz vor seinem Tode. Später kamen dieselben ins Kloster Clugny, wo die Uebertragungsfeier am 5. Sept. begangen wurde. Bei Butler (I. 327) und Migne sind außerdem noch Namur und Mons genannt. Sicher ist, daß weder dieser Papst, noch sein Vorgänger, der hl. Marcellinus, im Callistinischen Cömeterium beigesetzt wurde. Sie fanden im Cömeterium der Priscilla, einem Familiengrabe, Aufnahme, welches als Aushilfsgrabstätte für die Zeit der Verfolgung gebraucht wurde. Erst unter Papst Miltiades wurden Kirchen und Grabstätten durch Maxentius zurückgegeben. (Allg. Ztg. 1864. Beil. Nr. 309 S. 5018.) Er wird als Martyrer verehrt, wiewohl er als solcher nicht gestorben ist. Ein altes irisches Martyrologium nennt ihn richtiger »Bekenner«. Ein anderes Martyrologium (ap. Boll.) nennt sein Gedächtniß zum 4. October. Von Petrus Venerabilis ist eine Ehren- und Lobrede auf ihn vorhanden. Nach Stabell (l. c.) wird er als Bischof dargestellt, eine Krippe und einen Esel neben sich. (I. 3-14).

1 Wenn Boll. hiezu bemerkt: nulla alibi quod sciamus mentio exilii S. Marcelli, so irrt er. Die von ihm selbst herausgegebenen »Acten« sagen: Tunc iratus Maximianus Aug. praecepit, ut fustibus caederetur et expelleretur. Und die gleichfalls von ihm abgedruckte Lebensgeschichte des hl. Marcellus von Ursio sagt: cum injuria expellitur. (f. 8-11.)

2 Butler, welcher (I. 327) seinen Tod erst ins J. 310 setzt, gibt ein Jahr, sieben Monate und zwanzig Tage an. Wenn er wirklich unter dem Consulate des Maxentius starb (nach Baronius 309 u. 310), so dürfte er Recht behalten.




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zuletzt aktualisiert am 20.10.2018
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