Ökumenisches Heiligenlexikon

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Simbert (Sintpert) von Augsburg


S. Simpertus, Ep. Conf. (13. Oct., al. 1. Mai.) Der Name des hl. Simpertus findet sich in den Quellen auch Sympertus, Sindpertus, Sintpertus, Sinprecht und Simbertus geschrieben. Er darf mit dem gleichnamigen Bischofe von Regensburg, welcher (Rettb. II. 277) im J. 791 gestorben ist, nicht verwechselt werden. Die älteste von ihm vorhandene Lebensgeschichte ist von einem Prior des Klosters St. Ulrich, Namens Adalbert, um d. J. 1240 verfaßt, und zum ersten Male von Pez (thes. II. 353), seitdem aber öfter herausgegeben worden. Er war ein Sohn des Herzogs Ambert (Aubert) von Austrasien und seiner Gemahlin Symphoriana, einer angeblichen Schwester Carls des Großen, was aber geschichtlich nicht zu erweisen ist. Daß er im Kloster Murbach erzogen wurde, und später längere Zeit als Mönch und Abt daselbst lebte, ist allgemein bezeugt. Er war schon fünf Jahre Bischof, als er die Abtwürde erst niederlegte. Den bischöflichen Stuhl von Augsburg mag er um d. J. 780 bestiegen haben. Es heißt von ihm (Pertz, monum. Germ. acr. IV. 425), daß er dieses Bisthum beinahe 30 Jahre lang (per annos triginta fere) regiert, die Basilica der hl. Afra erbaut und das Kloster (coenobium) des hl. Magnus von Füssen wiederhergestellt habe. Daß er auch den Chor der Domkirche erbaut und erweitert hat, ist zwar aus den ältern Quellen nicht ersichtlich, wird aber von Spätern einmüthig behauptet und beigefügt, daß er die Einweihung zu Ehren Mariä Heimsuchung vollzogen habe. Wirklich feiert man an diesem Tage seit unvordenkilchen Zeiten das Patrocinium der Domkirche. Da nach dem Hinscheiden seines Vorfahrers Tosso (Tozo) eine Unterbrechung der Succession und Empörungen gegen die fränkische Herrschaft stattgefunden hatten, lag es in seinem Berufe, die Bayern und Franken mit einander zu versöhnen. Er brachte die vom Herzog Thassilo II. zu stellenden zwölf Geiseln nach Chiersy, wie er auch im J. 802 für den Kaiser die Geiseln der Sachsen in Empfang nahm. Er stellte das Bisthum (parrochiam), welches er nach den politischen Grenzen (dem Laufe des Lechflusses) auch kirchlich zweigetheilt vorfand, obschon beide Theile wohl von jeher unter demselben Oberhirten standen, für alle künftigen Zeiten unter eine Verwaltung (coadunavit), und erwirkte hiezu außer der Gutheißung des Papstes Leo III. und der Bestätigung des damals schon zum Kaiser erhobenen Frankenbeherrschers Carl, die Bewilligung der Landesherren beider Theile 1. Wie hienach der hl. Simpertus bloß Chor- oder Wanderbischof, nicht wirklicher Bischof mit dem (bestimmten) Sitze Augsburg gewesen sein soll, ist nicht einzusehen. Daß er zudem einst äußerst thätiger und frommer Bischof gewesen ist, bezeugt nicht bloß der Ruf seiner Heiligkeit, der ihm durch alle nachfolgenden Jahrhunderte geblieben ist, sondern ist auch geschichtlich nachzuweisen. Wie hätte er sonst, obwohl ihm Aemter und Ehren offen standen, den Mönchshabit angezogen und den kaiserlichen Hof auch nach seiner Erhebung zum Bischoff so sehr gemieden, daß er denselben nur besuchte, wenn seine Pflicht es unvermeid Uch machte. Die damaligen sehr unruhigen Zeiten zwangen ihn, seinen Aufenthaltsort oft zu ändern. Wir finden ihn in den J. 780 und 791 zu Augsburg, dessen Verwüstung durch die Hunnen und Avaren ihm gewiß sehr wehe that, zu Neuburg (im J. 798), Füssen, Staffelsee21 (im J. 800), Benediktbeuren (im J. 804) unter dem Abte Eliland, d. h. er hielt strengste Residenzpflicht. Im J. 799 erschien er auf der SynodeSynode (altgriech. für „Zusammenkunft”) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden „Konzil” und „Synode” synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. zu Reisbach (Riesbach) unter dem Erzbischofe Arno von Salzburg (eine Uebersicht der Beschlüsse gibt Hefele, Conc. - Gesch. III. 680) und im J. 802 auf dem Concil zu Aachen, dessen Beschlüsse er, soweit sie die Klosterordnung betrafen, den Mönchen von Murbach mittheilte. Außerdem hat er ohne Zweifel, wie dei Pl. Braun besonders hervorgehoben ist, soweit die kritischen Zeitverhältnisse es gestatteten, sowohl der Domschule, als den verschiedenen Kloster- und Pfarrschulen nach Vorschrift der Synoden jener Zeit, die in den Capitularvorschriften Carls des Großen nachdrücklichste Unterstützung fanden, besondere Sorgfalt zugewendet. Er wäre ja sonnst weder ein treuer Unterthan, noch ein heiliger Bischof gewesen. Sein seliges Hinscheiden fällt zwischen die Jahre 807 und 809. Er wurde an den Chorstufen der St. Afrakirche beigesetzt. Der heil. Ulrich ließ (Raffler, der hl. Ulrich, S. 93) seine Grabstätte mit einem Schutzdache versehen. Sie ist, wie auch im Kirchengebete zu Ehren des Heiligen gesagt ist, durch große Wunder verherrlichet worden. Am bekanntesten ist die Rettung eines Kindes, das ein Wolf geraubt hatte, aber auf die Anrufung des hl. Bischofs unverletzt wieder zurückbrachte. Er wird deßhhalb bei Ranbeck (IV. 99.) auch »Nothhelfer der Kinder« (in fantium medicus) genannt. Im J. 1492 fand nach Auffindung der heil. Reliquien durch den Abt Johannes von Giltlingen eine feierliche Erhebung statt, welche der Bischof Friedr. von Zollern in Gegenwart des Kaisers Maximilian I. und einer zahlreichen Volksmenge vornahm. Durch das bei dieser Gelegenheit angefallene reiche Opfer wurde der hl. Bischof neuerdings ein Wohlthäter der St. Afra- (Ulrichs-) Kirche. Die Kapelle, wo seine Reliquien ruhen, ist eine besondere Zierde dieses schönen Gotteshauses. Sein heil. Haupt ist in einer besondern Kapsel verschlossen und wird von den Gläubigen unter priesterlichem Segensspruche gegen verschiedene Uebel wirksam berührt und verehrt. Doch wurde seine Heiligsprechung auf besondern Antrag des Cardinalbischofs Petrus dei Papst Nicolaus V. im J. 1450 erst unter Paulus II. am 6. Jan. 1468 vollzogen. Papst Gregor XV. gestattete ein eigenes Officium zu seiner Verehrung. Seine Abbildung in der St. Ulrichskirche zeigt den Heiligen im vollen bischöflichen Ornate auf seinem Grabe liegend. Sonst sieht man den Wolf mit dem Kinde neben ihm; die Mutter hebt dankend die Hände zu dem Schutzheiligen; im Hintergrunde die Stadt Augsburg.

1 Die Streitfrage, ob irgendwann zwei Bisthümer zu Augsburg und zu Neuburg bestanden, die der heil. Simpertus vereinigte, verneint Pl. Braun, indem er sagt: parochiam, wie es inallen Urkunden heißt, schließe an und für sich eine Mehrheit aus. Wir unterstellen daher öblige Lösung dem Urtheile der Gelehrten. Von nun angehörte der auf dem rechten Lechufer gelegene Theil des Bisthums nicht mehr zu der Metropole Salzburg, sondern das ganze vereinigte Bisthum (parochia coadunnata) zu Mainz.




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zuletzt aktualisiert am 20.10.2018
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