Ökumenisches Heiligenlexikon

Stadlers
Vollständiges Heiligen-Lexikon


Ein gewaltiges Werk mit insgesamt 4693 Druckseiten legten Johann Evangelist Stadler und weitere Herausgeber in den Jahren 1858 bis 1882 vor: Ein Heiligenlexikon in 5 Bänden, das den Anspruch erhob, vollständig alle Heiligen, Seligen und Denkwürdigen der katholischen Kirche darzustellen.

Die Artikel geben den damaligen Erkenntnisstand in umfangreicher Weise, aber in sehr unterschiedlicher Qualität. Neben Artikeln, die die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung kompetent darstellen, gibt es andere, bei denen der erbauliche Charakter alles überwiegt. Spürbar wird auch immer wieder das Fehlen jeglicher ökumenischen Orientierung und dahinter das damalige Bewusstsein. Dennoch bietet Stadlers Monumentalwerk wie kein anderes seitdem in deutscher Sprache die Erkenntnisse über die Fülle der Heiligen, Seligen und Denkwürdigen der katholischen Kirche.

Einen Nachdruck gab der Georg Olms-Verlag, Hildesheim/New York, im Jahr 1975 heraus, ein 2. Reprint erschien 1996 in Hildesheim - auch er ist derzeit vergriffen, eine Neuauflage aber geplant. Als CD-Rom erschien das Werk bei Directmedia in Berlin im Jahr 2005 als Band 106 der »Digitalen Bibliothek«.

Aus der Vorrede zum 1. Band:

… Jene hochbegnadigten Seelen, die in vollendeter Gerechtigkeit aus diesem Leben schieden und daher von der Kirche als Heilige verehrt werden, nehmen in der christlichen Heilsanstalt eine bedeutende Stelle ein. Denn ihre Persönlichkeit selbst ist nicht nur ein stetes Zeugniß für die Wahrheit des apostolischen Ausspruches: »Das Evangelium ist eine Kraft Gottes zum Heile für einen Jeden, der daran glaubt« (Röm. 1,16), und ein factischer Beweis für den göttlichen Ursprung der Kirche, die im Glanze ihrer Tugend und im Lichte ihrer himmlischen Verklärung so recht als Mutter der Heiligen und als Führerin zur Seligkeit dasteht; sondern es ist auch ihr erhabenes Beispiel, das uns entgegenleuchtet, den Gnadenmitteln beizuzählen, welche der erbarmungsreiche Gott dem Menschengeschlechte gegeben hat, um es aus der Gewalt des Bösen zu reißen und seiner ewigen Bestimmung entgegenzuführen. …

So viele und höchst schätzbare Werke dieser Art aber in den Händen der Gläubigen sich finden mögen, so sind sie doch alle, wie sie sind, vermöge ihrer Anlage nicht im Stande, alle Interessen zu befriedigen, die mit den Heiligen in Verbindung stehen. Einmal ist keines unter ihnen (selbst das von Butler, sonst das reichhaltigste, nicht ausgenommen) welches alle Heiligen und Seligen, alle Ehrwürdigen und Frommen aller Breiten und Orte, aller Völker und Nationen, sie mögen von der Kirche oder von der Liebe und Verehrung des Volkes als solche anerkannt worden seyn, in sein Bereich gezogen hätte; sie befassen sich durchaus alle nur mit dem geringsten Theile der selbst hervorragendsten Heiligen und gestatten daher keine Ueberschau über »die große Schaar aus allen Völkern und Stämmen und Nationen und Sprachen, die vor dem Throne stehen und vor dem Lamme, angethan mit weißen Kleidern und Palmen in den Händen tragend« (Offenb. 7,9), und deren Namen der Kirche in Erinnerung geblieben. …

Indem daher Unterzeichnete an die Abfassung eines solchen neuen, vollständigen »Heiligen-Lexikons« gehen, haben sie zwar an dem großartigen Werke der Bollandisten - und, wo diese (besonders in Bezug auf die bei ihnen fehlenden letzten Monate) nicht ausreichen, an Mabillon, Bucelin, Butler und anderen bedeutenden Bearbeitungen dieser Art - eine reiche unerschöpfliche Fundgrube für ihre Zwecke; allein sie verhehlen sich keineswegs das Schwierige ihres Geschäftes, soll den Anforderungen, die man an ein derartiges Unternehmen zu machen berechtigt ist, einigermaßen entsprochen werden. Doch im Vertrauen auf den Beistand des Herrn und die Fürbitte der Heiligen, deren Ehre sie nur im Auge haben, unterziehen sie sich demselben, und geben, unter Zugrundelegung der oben entwickelten Idee einer Hagiographie, ihrem Werke folgende innere Einrichtung:
1) Sollen in demselben alle Heiligen, Seligen, Ehrwürdigen und als Fromme Verehrten, des alten und des neuen Bundes, aller Zeiten und Völker, aller Orten und Orden etc., sie mögen von der ganzen Kirche als solche verehrt werden oder nur von einem Theile derselben, so weit ihre Namen bekannt sind, in alphabetischer Ordnung Aufnahme finden, wobei jedoch unter gewissenhafter Beobachtung der hieher bezüglichen Constitutionen Urban's VIII. vom Jahre 1625 und 1634 nur jene den betreffenden Titel »heilig«, »selig« u.s.w. erhalten sollen, die entweder von der Kirche förmlich dafür erklärt oder seit unfürdenklichen Zeiten in derselben als »heilig« etc. verehrt worden sind, und die Unterzeichneten erklären hiemit ausdrücklich, daß sie sich in dieser wie in jeder andern Beziehung vollkommen dem Urtheile der hl. römisch-katholischen Kirche unterwerfen;
2) sollen nebst dem Tage der Verehrung, der in der Regel der Todestag ist, von jedem Heiligen etc., soweit es die vorhandenen Acten gestatten, in Kürze die Hauptmomente seines Lebens hervorgehoben werden, wobei möglichst auf jene Tugenden besondere Rücksicht genommen werden soll, durch welche er sich vor Andern ausgezeichnet hat;
3) soll, soweit es mit Sicherheit geschehen kann, wenigstens von jenen Heiligen etc., die in den Kalendern vorzukommen pflegen und im Leben bekannt sind, eine Verdeutschung ihrer Namen gegeben werden;
4) da eine ausführliche Angabe der bestehenden Literatur über einen Heiligen etc. und eine einläßliche Kritik über den historischen Werth der betreffenden Acten zu weit führen und das Werk zu umfangreich machen würde, so soll der Kürze halber nur bei großen Heiligen auf jene reflectirt und in Bezug auf letztere etwa blos vorkommenden Falls von der Verschiedenheit der Meinungen in streitigen Punkten das Betreffende bündig angemerkt werden;
5) da ferner in einer Hagiographie das Sagen- und eigentliche Legendenhafte, das sich an irgend einen Heiligen knüpft, nicht umgangen werden kann, so soll dasselbe, wenn es vorkommt, um der mannigfachen Interessen willen, die es hat, in entsprechender Kürze mitgetheilt werden, mit Beifügen der Anliegen und Nöthen, in denen ein Heiliger besonders angerufen oder für deren Abhilfe er als Patron betrachtet wird;
6) sollen zur Vollendung des Ganzen nicht nur die Feste der Heiligen, und die Orte, wo ihre Reliquien sich befinden, sowie welche von diesen noch vorhanden sind, soviel als möglich angemerkt werden, sondern auch die Attribute und Symbole, mit denen sie gewöhnlich zur künstlerischen Darstellung kommen, und dieses Letztere unter jedesmaliger Hinweisung auf den Grund dieser Gewohnheit, so weit dieses möglich ist. Uebrigens sollen auch die Feste des Herrn und der seligsten Jungfrau Maria geeignete Berücksichtigung finden;
7) endlich bilden zwei Beilagen den Schluß, von denen die erste die alphabetische Aufführung der Attribute enthält, wie sie im Laufe des Werkes bei den einzelnen Heiligen vorkommen, mit Angabe der Heiligen, denen sie angehören, und die zweite die Heiligen nach dem Tage ihrer Verehrung ordnet und daher den allgemeinen Heiligen-Kalender bildet. …

Augsburg, am Feste des hl. Papst und Mart. Clemens I. (23. Nov.) 1855
Dr. Joh. Evang. Stadler, Domkapitular und geistl. Rath
Fr. Joseph Heim, Domprediger

… Schließlich wollen wir unsere bereits im Prospecte gegebene Erklärung hier allen Ernstes wiederholen, daß wir uns in Allem und Jedem dem Urtheile der heiligen römisch-katholischen Kirche, und namentlich den hieher bezüglichen Constitutionen und Decreten des Papstes Urban VIII. vom 25. März 1625 und beziehungsweise vom 5. Juli 1634, sowie vom 5. Juni 1631, vollkommen unterwerfen, und fügen, diesen entsprechend, die feierliche Protestation hier an:

Wir Priester der heil. römisch-katholischen Kirche, in der wir leben und sterben wollen, erklären hiemit feierlichst, daß wir Alles, was wir immer in diesem Werke in Bezug auf den Titel und die Geschichte der Heiligen etc. angeführt haben, in keinem andern Sinne genommen haben und genommen wissen wollen, als in dem, in welchem Alles genommen werden muß, was sich nur auf menschliche Autorität stützt, und der göttlichen Autorität der kathol. Kirche oder des römischen Stuhles entbehrt; mit Ausnahme jedoch jener Personen, welche derselbe apostolische Stuhl in den Katalog der »Heiligen« und »Seligen« der Kirche aufgenommen hat.

Augsburg, am Feste des hl. Erzengels Michael (29. Sept.) 1857.
Die Herausgeber.

Bibliographische Angaben:

Vollständiges Heiligen-Lexikon oder Lebensgeschichten aller Heiligen, Seligen etc. etc. aller Orte und aller Jahrhunderte, deren Andenken in der katholischen Kirche gefeiert oder sonst geehrt wird, unter Bezugnahme auf das damit in Verbindung stehende Kritische, Alterthümliche, Liturgische und Symbolische, in alphabetischer Ordnung, mit zwei Beilagen, die Attribute und den Kalender der Heiligen enthaltend.
1. Band: A-D. Herausgegeben von Johann Evangelist Stadler und Franz Joseph Heim, B. Schmid'sche Verlagsbuchhandlung, Augsburg, 1858
2. Band: E-H. Herausgegeben von Johann Evangelist Stadler, B. Schmid'sche Verlagsbuchhandlung (A. Manz), Augsburg, 1861
3. Band: [I]K-L. Herausgegeben von Johann Evangelist Stadler, Augsburg: B. Schmid'sche Verlagsbuchhandlung (A. Manz), 1869.
4. Band: M-P. Herausgegeben von Johann Evangelist Stadler, Fortgesetzt von J. N. Ginal, B. Schmid'sche Verlagsbuchhandlung (A. Manz), Augsburg, 1875
5. Band: Q-Z. Herausgegeben von Johann Evangelist Stadler, Fortgesetzt von J. N. Ginal, B. Schmid'sche Verlagsbuchhandlung (A. Manz), Augsburg, 1882

Weitere Artikel aus den Einleitungen:

Die Acten der heiligen Martyrer und Bekenner Jesu Christi
Von den verschiedenen Sammlungen der Acten der Martyrer und anderer Heiligen
Das große Werk der Bollandisten unter dem Titel »Acta Sanctorum«
Von den kirchlichen Heiligenbüchern oder den Martyrologien etc.
Von der Heiligsprechung (Canonizatio)
Proceßverfahren
Verzeichniß der vorzüglichsten in diesem Bande vorkommenden Abkürzungen




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zuletzt aktualisiert am 20.12.2020
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