Ökumenisches Heiligenlexikon

Buß- und Bettag


Der Buß- und Bettag fällt regelmäßig auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres.

Ursprünglich wurde dieser Feiertag vom Staat eingeführt. Die Buß- und Bettage gehen auf einen Brauch im römischen Reich zurück: in Krisenzeiten sollte eine besondere Sühne die Götter gnädig stimmen. Der erste evangelische Buß- und Bettag fand 1532 in Straßburg als Reaktion auf die Türkenkriege statt. Insgesamt kam es dann im 16. und 17. Jahrhundert zu einer regelrechten Inflation von Buß- und Bettagen; 1878 gab es in den deutschen Ländern 47 Bußtage an 24 Terminen. Ein einheitlicher Buß- und Bettag wurde erstmals 1852 von der Eisenacher Konferenz vorgeschlagen, eingeführt wurde er von der Evangelischen Kirche in Deutschland schließlich 1934. Mit Erlass von Adolf Hitler wurde er 1939 auf einen Sonntag verlegt und damit faktisch abgeschafft. Ab 1981 war er dann wieder in der ganzen Bundesrepublik Deutschland gesetzlicher Feiertag. Seit seiner Abschaffung im Jahr 1995, zugunsten der Finanzierung der Pflegeversicherung, ist er in Deutschland nur noch im Bundesland Sachsen arbeitsfreier Feiertag.

Die Gottesdienste werden jetzt häufig in den Abendstunden gefeiert, dabei nimmt die Besinnung auf politische Verantwortung und die gemeinsame Beichte einen größeren Raum ein als sonst. Die Beichte, im Protestantismus in der Regel Gemeinschaftsbeichte, betont weniger die Schuld des Einzelnen als vielmehr die Kollektivschuld. Nach evangelischer Auffassung meint Buße nicht, in Sack und Asche zu gehen, sondern Umkehr und Sinnesänderung.

Der Buß- und Bettag ist in ganz Deutschland Feiertag; gesetzlicher Feiertag mit Arbeitsruhe aber nach seiner weitgehenden Abschaffung zur Finanzierung der Pflegeversicherung nur noch in Sachsen.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 00.00.2014
korrekt zitieren:
Joachim Schäfer: Artikel
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