Ökumenisches Heiligenlexikon
Die Farben bedeuten:
    heilig         evangelisch
    selig   anglikanisch
        verehrt 1   bedeutsam

Gedenktage:
• in den Biografien: nach dem heute gültigen Kalender
• im Kalender: auch weitere Gedenktage
im Martyrologium Romanum von 2001/2004 verzeichnet
seit dem Jahr 2004 ins Martyrologium Romanum aufgenommen
im vorkonziliaren Martyrologium Romanum von 1956 verzeichnet
in den Acta Sanctorum der Bollandisten verzeichnet
in den Acta Sanctorum unter den Übergangenen verzeichnet
in den Acta Sanctorum verzeichnet als im ausstehenden Band zu bearbeiten

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1 Als verehrt kennzeichnen wir Personen, die sich für die katholische Kirche genau genommen in sechs Gruppen unterteilen lassen:

1. Diejenigen, die offiziell als venerabiles, Ehrwürdige, bezeichnet werden. Dies sind Menschen, bei denen im Rahmen eines Kanonisationsprozesses der heroische Tugendgrad festgestellt wurde. Sie können seliggesprochen werden, wenn ihr Martyrium oder bei Nichtmärtyrern ein Wunder nachgewiesen ist, so z. B. Papst Pius XII.

2. Die servi Dei, Diener Gottes. Das sind all jene, für die ein Seligsprechungsprozess schon eröffnet wurde, die aber noch nicht zu venerabiles erklärt wurden, so z. B. Peter Rigler.

3. Personen, die als Märtyrer oder im Ruf der Heiligkeit starben, bei denen das offizielle Verfahren aber noch nicht eingeleitet wurde, wie z. B. Friedrich Spee.

4. Personen, die früher als Heilige oder Selige galten, aber im neuen Martyrologium Romanum von 2001/2004 nicht mehr aufgeführt sind. Teilweise gab es für sie nie einen Kanonisations- oder Approbationsprozess, teilweise wurde dessen Ergebnis widerrufen, z. B. bei Andreas Oxner.

5. Personen, die seit längerem als Heilige oder Selige verehrt werden, deren Kult aber (noch) nicht approbiert wurde, so z. B. Regiswindis von Lauffen.

6. Personen, die wir für bemerkenswert genug halten, ihnen einen Artikel zu widmen wie z. B. Eusebius von Cäsarea, bei denen es aber keine Nachweise der Verehrung in Form der privaten Bewunderung und Anrufung als Fürsprecher und auch nicht eines Kultes, z. B. durch Andachtsbildchen, Votivgaben, Wallfahrten, öffentlich ausgestellte Reliquien oder liturgische Feiern gibt.


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