
Hinweise zu Stadlers Heiligen-Lexikon
Abkürzungen
S. Theodardus, Ep. M. (10. Sept.). Der hl. Bischof Theodardus von Lüttich
(Tongern-Mastricht) wird als Martyrer verehrt. Seine Lebensgeschichte ist aber
wenig aufgehellt, obwohl es an Nachrichten über ihn nicht mangelt. Geburtsort,
Eltern und Jugendzeit sind unbekannt. Da er jedoch mit den größten Männern
seiner Zeit, dem hl. Cunibert von Cöln,
dem hl. Arnulf von Metz und dem hl. Remaclus
(s. d.), Abt von Stablo und Bischof von Lüttich freundschaftlichen Beziehungen
stand, so ist der Schluß auf hohe Abstammung und gute Erziehung gestattet.
Nachdem der hl. Remaclus um d. J. 660 resignirt hatte, um die letzten Jahre
seines Lebens in der Stille klösterlicher Einsamkeit zu verbringen, empfahl er
den heil. Theodardus zu seinem Nachfolger. Der hl. Cunibert von Cöln vollzog,
wahrscheinlich noch zu Lebzeiten des Königs Sigebert die bischöfliche Weihe. Aus
seiner Amtsverwaltung sind mit Ausnahme der Einweihung einer Kirche besondere
Ereignisse nicht auf uns gekommen. Daß er aber ein Mann voll priesterlicher
Ehrwürdigkeit
(vir sacerdotali reverentia plenus) gewesen ist und Allen Alles
zu werden
trachtete, ist von Zeitgenossen bestätiget. Auch gilt er als
Lehrmeister des heil. Lambertus und
Theilnehmer an dessen Verdiensten. Sein Tod erfolgte auf einer Reise zum Könige
Childerich II. von
Austrasien, dessen Schutz und Hilfe gegen ungerechte Besitznahme der Güter
seiner Kirche er anrufen wollte. Nach allen geschichtlichen Zeugnissen war der
kirchliche Grundbesitz zu seiner Zeit so angewachsen, daß er ein Dritttheil des
gesammten Grundbesitzes ausmachte. Die Könige ließen daher eine Abminderung
gerne geschehen und schritten selbst auf Anrufung nur langsam ein. Wenn Butler
schreibt: Die Vorfahren unsers Heiligen hatten deßfalls keine Einsprüche
gethan,
so ist diese dem unzuverlässigen Biographen Sigebertus entnommene
beleidigende Angabe von den Boll. schlagend widergelegt. Der Heilige selbst
hatte von dieser Entfremdung noch vor zwei Jahren, wo der König selbst in
Mastricht gewesen war, nichts gewußt, denn sonst hätte die gefährliche Reise
füglich unterbleiben können. Die Reise ging an den Rhein in das Gebiet des
Bisthums Speyer und von da über Landau ins Elsaß. Hier wurde er in einem Gehölze,
das in den alten Urkunden Biwalt
genannt wird, * erschlagen.
Wer die Mörder waren, ist nicht ausgemacht, denn während die Einen sagen, daß
die durch ihn Beklagten auf diese Weise einer Verurtheilung zuvorkommen wollten,
lassen die Boll. die Möglichkeit offen, daß er von gewöhnlichen Räubern
überfallen und getödtet worden sei. Auch die Chronologie seines Lebens ist noch
nicht klar gestellt. Nach Miräus u. A. bestieg er schon im J. 653, also noch
unter dem Könige Sigebert III., welcher im J. 656 starb, den Hirtenstuhl und
wurde im J. 655 oder 658 ermordet. Die Boll. setzen das letzte Ereigniß
beiläufig ins J. 608, geben aber zu erkennen, daß ein späteres Datum, etwa 670,
nicht als unrichtig nachgewiesen werden könnte. Wirklich setzen neuere
Forschungen sein Episcopat bestimmt in die J. 662 bis 672 und bezeichnen, auch
hierin von frühern Angaben abweichend, den 17. Sept. als seinen Todestag. Sein
Leichnam wurde von seinem Schüler und Nachfolger Lambertus in der Kathedrale zu
Lüttich beigesetzt. (III. 590-593.)
* Ueber die Lage und die jetzige Benennung des Ortes sagt Butler nichts. Die Boll. erfuhren, daß er südlich von Landau, aber schon im Elsaß lag, wo später ein Kirchlein, Namens St. Ditrich, sein Andenken bewahrte. Der lateinische Text lautet: Jam dioecesis suae vicum excesserat et in pago Alliaesedem, quem sic nomine incolae dicunt etc. Der Mordanfall geschah hienach bald nachdem der Heilige die Grenzen seine Bisthums überschritten hatte, also nach unserer Vermuthung in oder bei dem heutigen nicht weit über der Bisthumsgrenze gelegenen Alsenz, das so ziemlich den alten Namen bis auf den heutigen Tag bewahrt hat. Das Elsaß hieß schon damals Alisatia (Alsatia), gewiß nicht Alliae sedes. Wird doch auch das heutige Pirmasenz von Pirminii sedes abgeleitet; warum sollte Alsenz nicht von Alliae sedes abgeleitet werden dürfen?
