Ökumenisches Heiligenlexikon

Europa-Tag


Gebäude des Europa-Rates in Straßburg
Gebäude des Europa-Rates in Straßburg

Zehn Gründungsstaaten unterzeichneten am 5. Mai 1949 in London die Satzung des Europarates: Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Schweden und das Vereinigte Königreich von Großbritannien. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Europarat mit Wirkung vom 2. Mai 1951 bei. Die Zahl der Mitgliedstaaten erhöhte sich bis 1990 auf vierundzwanzig, mit dem Beitritt Georgiens im April 1999 sind es bis Anfang 2003 vierundvierzig geworden. Sein Sitz ist Straßburg in Frankreich.

Die Staaten Europas wollten nie wieder Krieg und darum alles dafür unternehmen,
• die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen,
• europaweit Abkommen zur Harmonisierung der sozialen und rechtlichen Praktiken der Mitgliedsstaaten zu schließen,
• das Bewusstsein für die europäische Identität zu wecken, die sich auf die gemeinsamen und über die Kulturunterschiede hinausgehenden Werte gründet.

Miniatur aus Böhmen: Benedikt, der Patron Europas, 1420, im Museum der schönen Künste in Budapest
Miniatur aus Böhmen: Benedikt, der Patron Europas, 1420, im Museum der schönen Künste in Budapest

Durch eine enge Verbindung seiner Mitgliedstaaten will der Europarat diejenigen Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, schützen und fördern sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt beitragen. Als gemeinsames Erbe nennt die Satzung des Europarates persönliche und politische Freiheit und Herrschaft des Rechts. Der Europarat strebt eine umfassende Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet sowie auf den Gebieten des Rechts und der Verwaltung an. Zu seinen Aufgaben gehört auch der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Auf der Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs in Wien 1993 wurde ein neues politisches Mandat für den Europarat definiert: Er soll Hüter der demokratischen Sicherheit sein, die sich auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stützt, wobei die demokratische Sicherheit eine wesentliche Ergänzung der militärischen Sicherheit ist, da sie Voraussetzung für Stabilität und Frieden in Europa ist.

Der Europarat unterscheidet sich von der Europäischen Gemeinschaft, die ihren Europatag am 9. Mai feiert. Bisher ist kein Land der Gemeinschaft beigetreten, ohne zuvor Mitglied des Europarates zu sein.

Zur Europa-Fahne: => Zahlenmystik, Zahl 12

Die deutsche Homepage des Europarates bietet Weiterführendes.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 28.11.2019

Quellen:

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.


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