Ökumenisches Heiligenlexikon

Patron werden


Im Kirchenrecht der katholischen Kirche gab es bis 1983 noch eine Bestimmung über Patronate, wonach es solche für Orte, Gemeinschaften und juristische Personen geben kann. Von Krankheiten, Widerfahrnissen, Sachen und Tieren war dort nicht die Rede. 1973 erlies die Liturgiekongregation des Vatikan Normen für die Zuteilung von Patronaten, die sich an diesen Bestimmungen ausrichteten und die bis heute gültig sind. Das neue Kirchenrecht von 1983 regelt nur noch das Patronat für eine Kirche und legt fest, dass jede Kirche einen Titel - also einen Patron - haben muss.

Nach den seit 1973 geltenden Bestimmungen der Liturgiekongregation erfolgt die Ernennung eines Patrons / einer Patronin in drei Schritten:
1. die Menschen eines Ortes, einer Region, eines Landes erwählen sich einen Heiligen - nur in Ausnahmefällen einen Seligen,
2. die zuständige kirchliche Obrigkeit – der Bischof für seine Diözese, die Bischofskonferenz für eine Region oder ein Land, die zuständigen Oberen für Orden und andere Gemeinschaften, der Heilige Stuhl für die Weltkirche - bestätigen diese Wahl,
3. die Liturgiekongregation bestätigt die Bestellung zum Patron.

Sehr viele Patronate haben aber nie ein offizielles Verfahren durchlaufen, sondern sind aus der Tradition erwachsenen. Offizielle Patrone aber sind in ihrem Zuständigkeitsbereich im liturgischen Kalender herausgehoben und haben dort dann Eigenfeste und damit einen höheren Rang als anderswo.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 17.10.2020

Quellen:
• https://www.katholisch.de/artikel/27199-so-werden-heilige-zu-schutzpatronen

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.


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