
Hinweise zur "RGG³" Abkürzungen
(Commemoratio omnium Fidelium Defunctorum) wurde als Gedächtnisfeier für alle Verstorbenen (vgl. 2Makk 12, 46) im Hochmittelalter üblich, nachdem er schon vorher in Mönchskreisen (Isidor von Sevilla 636 und Statut Odilos von Cluny 998) begangen worden war. A. wird am 2. November oder, wenn dieser ein Sonntag ist, am 3. November gefeiert, und zwar mit drei Messen, von denen die erste (Requiem aeternam) auch die des Totenamtes ist; die zweite und dritte Messe sind ähnlich. Volkstümlich ist der Schmuck der Friedhöfe mit Blumen und Lichtern. - Totensonntag.
RE I, 375 f. - H. KELLNER, Heortologie, 19113 - LThK I, 281 f. - BRAUN, LH 12 f.
P. Glaue (W. Jannasch)

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