Ökumenisches Heiligenlexikon

Kanoniker, Kanonissen


Kanoniker, auch Chorherren, lateinisch Canonici, - in der weiblichen Form Kanonissen - waren ursprünglich Priester, welche nach einer gewissen Regel, dem Kanon, zusammenlebten, aber ohne ein Gelübde abzulegen. Nach dem Vorbild von Augustinus und Eusebius von Vercelli wurde die vita canonica, das kanonische Leben, durch die Regel des Chrodegang von Metz für seine Diözese angeordnet und auf der SynodeSynode (altgriech. für Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden "Konzil" und "Synode" synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. in Aachen 816/817 auf alle Kirchen im fränkischen Reich ausgedehnt.

Im 10. Jahrhundert löste sich diese Form des Zusammenlebens der Geistlichen im so genannten Kapitel auf, die dem Kapitel gehörenden Güter wurden unter die Mitglieder verteilt. Damals schieden sich die weiterhin bei der Regel des Augustinus verharrenden und mit Gelübde lebenden als Regularkanoniker (lateinisch Canonici regulares) von den weltförmigen, ohne Gelübde lebenden Säkularkanonikern (lateinisch Canonici saeculares). Diese Säkularkanoniker bildeten eine neue Klasse von Mönchen, zu den reichen Pfründen und Pfarreien drängten sich viele aus dem Adel, um auf diesem Weg zu den höheren Kirchenwürden aufzusteigen. Diese Verweltlichung führte zu verschiedenen Reformationen, deren radikalste war die Prämonstratenserregel von Norbert von Xanten.

Kanonissen nannte man seit dem 11. Jahrhundert Frauen, die in einem Frauenstift ein gemeinschaftliches geistliches Leben unter einer Oberen führten, aber ohne an eine monastische Gemeinschaft gebunden zu sein.

Die Kleidung der Kanoniker war im 12. Jahrhundert ein langer Leibrock, darüber das leinene Chorhemd, die Alba; dann das Almutium, eine Mütze aus Schaffell, die Kopf, Hals und Schultern bedeckte; dazu ein schwarzer Mantel ohne Kragen und die Kalotte, ein Käppchen. Später trugen die prachtliebenden Chorherren statt des Käppchens ein viereckiges Barett, woran man jetzt die Chorherren zu erkennen pflegt.

Heute nennt man Kanoniker (Kanonikus, Chorherr, Domherr, Domkapitular, Stiftsherr) das Mitglied eines Kapitels. Ein Kapitular ist nach katholischem Kirchenrecht ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern, dem Kapitel, die Aufgabe übertragen ist, an einer Kathedralkirche Gottesdienste zu halten und alle ihm vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Häufig wird ein Kapitular als Domherr und das Kapitel als Domkapitel bezeichnet. Das Domkapitel besitzt in Deutschland und in Salzburg unter anderem ein Wahlrecht bei der Neubesetzung des Bischofsstuhls. An der Spitze eines Domkapitels stehen die Dignitäten: ein Dompropst oder ein Domdechant. Die Anzahl der Kanoniker eines Domkapitels ist unterschiedlich; so sind es in Köln 12 residierende und 4 nichtresidierende Domherren, in Fulda dagegen nur 6 residierende Domherren.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 29.06.2023

Quellen:

• https://www.kathpedia.com/index.php?title=Eucharistisches_Hochgebet - abgerufen am 29.06.2023

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.


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