Ökumenisches Heiligenlexikon

Ptolomäus, Lucius und Gefährte

3 Gedenktag katholisch: 19. Oktober

Name bedeutet: P: der Kämpfende (griech.)
L: der Leuchtende (latein.)

Märtyrer
um 160 in Rom


Ptolomäus erlitt unter Präfekt Urbicus - der historisch sonst unbekannt ist - das Martyrium. Er wurde vom Ehemann einer Frau angezeigt, die Ptolomäus zum Christentum bekehrt und in einer christlichen Schule unterrichtet hatte, als ihr Mann in Alexandria weilte. Der Christ Lucius protestierte bei Urbicus gegen dieses Urteil und wurde deshalb ebenfalls getötet, ebenso ein hinzugetretener Unbekannter.

Die Geschichte Ptolomäus, Lucius und dem Gefährten erzählte Justinus in seiner 2. Apologie, der 2. Verteidigungsschrift, mit der er das Christentum gegenüber Kaiser Antoninus Pius zu rechtfertigen suchte; das Beispiel diente zur Veranschaulichung der Willkür von Beamten.

Worte über die Heiligen

Justinus' Bericht über das Martyrium von Ptolemaeus und Lucius; er ist authentisch, denn Justin konnte beim Kaiser nur gerichtlich beglaubigte Material einreichen:
Eine Frau, die früher ein liederliches Leben geführt hatte, war verheiratet mit einem Mann, der ebenso liederlich war wie sie. Aber von dem Zeitpunkt an, da sie die Lehre Christi kennen lernte, führte sie ein züchtiges Leben und versuchte, auch ihrem Gatten Zucht beizubringen, indem sie ihm von den Christengeboten sprach und ihm von der ewigen Feuerstrafe erzählte, die allen bevorsteht, welche unzüchtig und vernunftwidrig leben. Aber der Gatte blieb bei seinem Lasterleben, und so trat zwischen den Eheleuten eine wachsende Entfremdung ein. Die Frau hielt es mehr und mehr für eine Sünde, das Ehebett zu teilen mit einem Mann, der nichts im Sinn hatte, als gegen alles Naturgesetz und gegen alles Recht seine Sinnenlüste zu befriedigen. Darum wollte sie die Ehegemeinschaft aufheben. Aber die Verwandtschaft redete ihr zu, Geduld zu haben, und lag ihr in den Ohren: Es sei vielleicht doch noch Hoffnung auf eine Besserung des Gatten. So bezwang sie sich und blieb. Bald darnach verreiste der Mann nach Alexandrien. Es dauerte nicht lange, da kamen von dort Nachrichten, er treibe es noch wüster als zu Hause. Nun trennte sie sich von ihm, denn sie wollte nicht mit schuldig werden an seinen frevelhaften Lastern, indem sie auch jetzt noch Tisch und Bett mit ihm gemeinsam hatte. Sie schickte ihm nach römischem Recht den Scheidebrief.
Dieser Mustergatte hätte sich nun eigentlich nur freuen können darüber, dass seine Frau, die sich früher mit den Haussklaven und bezahlten Kerlen abgegeben hatte, die einst am Trinken und andern Lastern Vergnügen fand, von all dem nichts mehr wissen wollte, ja sogar ihn selbst von ähnlichem Treiben abzubringen suchte. Allein, er war mit der Trennung keineswegs einverstanden, verklagte sie bei Gericht und sagte aus, sie sei eine Christin. Da reichte die Frau bei dir, o Kaiser, eine Bittschrift ein des Inhalts, es möge ihr zuerst verstattet sein, ihre häuslichen Angelegenheiten in Ordnung zu bringen, und sie wolle sich bezüglich der Anklage auf Christentum erst verantworten, wenn die Ehefrage gerichtlich gelöst sei. Du hast diese Bittschrift günstig beschieden. Jetzt konnte ihr einstiger Ehegatte ihr für den Augenblick nichts mehr anhaben. Dafür suchte er sich ein anderes Opfer aus, einen Mann namens Ptolemaios, der jene Frau in der christlichen Lehre unterrichtete, und den der Stadtpräfekt Urbicus (in einer andern Sache) vorgeladen hatte. Und zwar machte er die Sache so: Er war befreundet mit dem Hauptmann, der den Ptolemaios verhaften musste. Diesen beschwätzte er dazu, dem Ptolemaios nach der Verhaftung nur eine einzige Frage vorzulegen: Bist du ein Christ? Nun liebte Ptolemaios die Wahrheit über alles, in seinem Herzen war nicht List noch Lüge. Frank bekannte er: Ja, ich bin ein Christ! Da ließ ihn der Hauptmann in Fesseln werfen, und im Kerker folterte man ihn lange. Schließlich wurde der arme Mensch dem Stadtpräfekten Urbicus vorgeführt. Aber auch hier legte man ihm nur die eine Frage vor: Bist du ein Christ? Ptolemaios ließ nun an seinem Geiste all das Edle vorüberziehen, das er der Lehre Christi verdankte, und dann bekannte er noch einmal, in diesem Glauben göttliche Tugend gelernt zu haben. Denn wer immer (so meinte er) etwas ableugnet, tut dies, entweder weil er die Sache innerlich bereits verurteilt hat, oder aber er weicht einem offenen Bekenntnis aus, weil er sich der Sache für unwürdig oder nicht gewachsen erachtet. Beides aber kommt für einen wahren Christen nicht in Frage.
Nun ließ ihn Urbicus zur Hinrichtung abführen. Da sagte ein Mann namens Lucius, der auch ein Christ war und dieses ungerechte Urteil mit anhörte, zu Urbicus: Wo bleibt die gesetzliche Grundlage für so etwas? Dieser Mann ist kein Ehebrecher und kein Hurer, er hat niemand umgebracht, ist kein Straßenräuber und kein Dieb, er hat überhaupt nichts gegen die Gesetze verbrochen, nichts hat man ihm nachgewiesen. Er hat sich einzig zu der Namensbezeichnung Christ bekannt. Und so einen Mann verurteilst du zum Tod! Urbicus, deine Rechtsprechung ist nicht nach dem Sinn des Kaisers Pius, seines weisheitsliebenden Sohnes und des heiligen Senates! Aber Urbicus würdigte ihn keiner Antwort, sondern fragte ihn nur: Mir kommt vor, auch du bist ein Christ? Lucius gab zur Antwort: Jawohl! Alsbald ließ Urbicus auch ihn zum Tod abführen. Und Lucius erklärte ihm: Ich muss dir dafür Dank wissen, denn so befreist du mich aus der Hand irdischer Despoten, und ich darf heimgehen zum Vater, dem Kaiser im Himmel!

Quelle: Die Märtyrerakten des zweiten Jahrhunderts, übertragen von Hugo Rahner. Herder, Freiburg i. Br. 1941, S. 38 - 41

zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn,
für die Katholische SonntagsZeitung





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 18.10.2021

Quellen:
• Lexikon für Theologie und Kirche, begr. von Michael Buchberger. Hrsg. von Walter Kasper, 3., völlig neu bearb. Aufl., Bd. 8. Herder, Freiburg im Breisgau 1999

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.


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