Ökumenisches Heiligenlexikon

Kirchweih

Gedenktag katholisch: 3. Sonntag im Oktober
     Hochfest oder Fest
     in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen: 22. Juli
     in Mainz: 6. September
     in Hamburg und Osnabrück: 26. September
     im Kanton Obwalden: 8. Oktober
     in den Kantonen Luzern und Zug: 9. Oktober
     in Basel, Bern und Solothurn und in Lausanne-Genf-Fribourg: 12. Oktober
     in Münster: 13. Oktober
     in Regensburg und im Kanton Aargau: 15. Oktober
     in Bozen-Brixen, Feldkirch, Graz-Seckau, Innsbruck, Salzburg und Wien:
       Samstag nach dem zweiten Sonntag im Oktober
     in Augsburg, Eichstätt, Freiburg und München und Freising:
       dritter Sonntag im Oktober
     im Dominikanerorden und in Sankt Gallen: 22. Oktober
     in Belgien und Frankreich: 25. Oktober
     in Fulda: 5. November
     in Würzburg: zweiter Sonntag im November
     in Paderborn: 12. November
     in Aachen und Köln: 13. November
     in Speyer: 18. November
Gedenktag evangelisch: 3. Sonntag im Oktober
Gedenktag syrisch-orthodox: 1. Sonntag im November

Das Fest der Kirchweih wird vieler Orts in katholischen wie in protestantischen Gemeinden am 3. Sonntag im Oktober gefeiert. Katholische Kirchen, die einem Heiligen geweiht sind, nehmen in der Regel aber seinen Gedenktag als Anlass, ein Patronatsfest abzuhalten; dieses Patrozinium ist dann ein Eigen-Hochfest der jeweiligen Kirche.

Ab dem 4. Jahrhundert entstand die Sitte, eine Kirche unter den Schutz Jesu Christi, der Maria oder eines bestimmten Heiligen zu stellen. Im 5. Jahrhundert fand in Rom eine Kirchweihe statt. Aus dem 6. Jahrhundert ist eine Altarweihe in Gallien beschrieben. 787 schrieb das 2. Konzil von Nicäa die Beisetzungen von Reliquien in jedem Altar vor, damit verbanden sich Altarweihe und Reliquienübertragung. Später wurde auch das Kirchengebäude einbezogen und erhielt nun - wie der Altar bzw. das Reliquiengrab im Altar - eine reinigende Waschung mit geweihtem Wasser (Gregoriuswasser) und eine Salbung mit == Chrisam, nachdem zuvor mit dem Alphabetritus das in Form des griechischen Buchstabens Chi (X) auf den Boden der Kirche geschriebene Alphabet die Besitznahme der Kirche durch Christus symbolisieret.

Mit dem Pontifikale des Durandus von Mende erhielt die durch den Bischof zu vollziehende Kirchweih im 13. Jahrhundert im wesentlichen ihre endgültige Gestalt: Vigil bei den Reliquien, Lustration der Kirche von außen, Einzugsriten, Alphabetritus, Lustration und Salbung von Altar und Kirche an 12 Stellen mit Apostelkreuzen, Übertragung und Beisetzung der Reliquien, Weihe der Altargeräte und erste EucharistieEucharistie - von griechisch ευχαριστειν, "Dank sagen" - vergegenwärtigt das heilvolle Sterben Jesu Christi. Die Römisch-Katholische, die Orthodoxe und die Anglikanische Kirche nennen die Mahlfeier im Anschluss an 1. Kor 11, 24 Eucharistie, die Evangelischen Kirchen sprechen von "Abendmahl" im Anschluss an Mark 14, 17 und 1. Kor 11, 23.feier. Dieser reiche Ritus, einer der feierlichsten Riten überhaupt, macht die Kirche als Haus Gottes zum Bild des Tempels im alttestamentlichen Jerusalem und des himmlischen Jerusalems der Offenbarung des Johannes.

Bis Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das jährliche Fest der Kirchweih noch gefeiert, wie es gefallen ist: jedes Jahr am Datum der Weihe oder am Gedenktag des Schutzheiligen der Kirche, in der Regel am Sonntag vor- oder nachher. Die Bevölkerung hat dann oft auch die Kirchweihfeste der Nachbarorte mitgefeiert; das ist der Obrigkeit zuviel geworden: die Dorfkirchweih wurde abgeschafft, bisweilen gar verboten, stattdessen wurde die zentral angeordnete, einheitliche Feier am dritten Sonntag im Oktober eingeführt.

Oft steht mit dem Kirchweih-Fest das Volksfest Kirtag, Kirbe, Kirmes in Verbindung. Früher zählte dieses Fest nach der Einbringung der Ernte zu den beliebtesten in der Landbevölkerung, es wurde gewöhnlich drei Tage lang mit Tanz und Festessen gefeiert. Viele der großen Volksfeste unserer Zeit wie das Oktoberfest in München oder das Volksfest in Stuttgart-Bad Cannstatt gehören in diese Tradition.

Die katholische Kirche gewährt einen vollkommenen Ablass demjenigen Gläubigen, der eine Kirche oder einen Altar am Tag ihrer (seiner) Weihe besucht und dort das Vaterunser und das Credo andächtig spricht.

Bauernregel: Ist's zu Kirchweih warm und mild / wird's ein kalter Winter für Mensch und Wild.





Quellen:

• http://www.erzbistum-muenchen.de/EMF075/EMF007424.asp
• Charlotte Bretscher-Gisinger, Thomas Meier (Hg.): Lexikon des Mittelalters. CD-ROM-Ausgabe J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000
• Handbuch der Ablässe, Normen und Bewilligungen. Deutsche Ausgabe des Enchiridion Indulgentiarum, Rosenkranz-Verlag, München 1971



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