Ökumenisches Heiligenlexikon

Johannes II.

Taufname: Mercurius

1 Gedenktag katholisch: 12. Januar

Name bedeutet: Gott ist gnädig (hebr.)

Papst
* in Rom
8. Mai 535 daselbst


Mercurius war der Sohn eines Projectus und Priester an der Kirche San Clemente in Rom. Nach zehnwöchiger Vakatur wurde er zum Papst gewählt; als wohl erster Papst änderte er nach seinem Amtsantritt am 2. Januar 533 seinen Namen, weil er als Papst nicht den Namen eines römischen Gottes tragen wollte. Wie zu jener Zeit üblich, gab es auch im Vorfeld dieser Wahl Versuche der Simonie, die vor dem römischen Senat und dem Gericht der ostgotischen Herrscher, die dem Arianismus anhingen, verhandelt wurden. König Athalarich erließ 533 ein Dekret gegen den Ämterkauf und befahl, das auf Marmor gravierte Schriftstück im Atrium von St. Peter aufzustellen. Demnach konnte sich der römische KlerusEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien. und das Volk bei einer umstrittenen Wahl an die ostgotischen Autoritäten in Ravenna wenden; diese Bestimmung, dass die Papstwahl der Zustimmung des ostgotischen Königs bedurfte, wurde später auf den oströmischen Kaiser übertragen.

Johannes pflegte gute Beziehungen zu Athalarich und zum byzantinischen Kaiser Justinian I. „dem Großen”, der ihm sein persönliches Glaubensbekenntnis und wertvolle Geschenke übersandte. Die von Papst Hormisdas im Theopaschistischen Streit akzeptierte Glaubensformel unus ex trinitate passus est, einer aus der Trinität hat gelitten, die als monophysitistisch angesehen wurde und der auch der Kaiser anhing, wurde durch Johannes nicht verworfen; deren Gegner, die Mönche des Akoimeten-Klosters in Konstantinopel - dem heutigen Ístanbul - wurden von Johannes verurteilt, worüber er den Kaiser informierte. Nach den Untaten des Bischofs Contumeliosus von Riez verlangte Johannes von den gallischen Bischöfen, ihn in einem Kloster gefangen zu halten.

Die Frage von 217 Bischöfen des Konzils von Karthago, ob Bischöfe, die dem Arianismus verfallen waren aber nun Reue zeigten, ihr Amt behalten und wieder zur EucharistieDie Eucharistie - von griechisch „ευχαριστειν, Dank sagen” - vergegenwärtigt das heilvolle Sterben Jesu Christi. Die Römisch-Katholische, die Orthodoxe und die Anglikanische Kirche nennen diese Mahlfeier im Anschluss an 1. Korintherbrief 11, 24 Eucharistie, die Evangelischen Kirchen sprechen von „Abendmahl” im Anschluss an Markusevangelium 14, 17 und 1. Korintherbrief 11, 23. zugelassen werden können, beantwortete Johannes nicht mehr, weil er zuvor starb.

Worte des Heiligen

Papst Johannes II. bestätigt in einem Brief an namentlich genannte Senatoren die Rechtgläubigkeit des Kaisers Justinian:
Kaiser Justinian, unser Sohn, hat, wie ihr aus seinem Brief erkennen konntet, festgestellt, dass über folgende drei Fragen Streit entstanden ist: ob einer aus der Dreifaltigkeit Christus und unser Gott genannt werden kann, d. h. eine heilige Person von den drei Personen der heiligen Dreifaltigkeit; ob Christus Gott mit seiner leidunfähigen Gottheit im Fleisch gelitten hat; ob die immerwährende Jungfrau Maria im eigentlichen und echten Sinn die Mutter unseres Herrn und Gottes Christus genannt werden soll.
Wir anerkannten dabei den katholischen Glauben des Kaisers und zeigten aufgrund der prophetischen und apostolischen oder auch der Väter Beispiel klar auf: dass einer aus der heiligen Dreifaltigkeit Christus ist, d. h. von den drei Personen der heiligen Dreifaltigkeit, eine heilige Person bzw. Subsistenz, die die Griechen hypóstasis nennen. […] Dass Gott im Fleisch gelitten hat, wollen wir hier mit Beispielen belegen. […] Dass das Bekenntnis der Katholiken, die glorreiche heilige immerwährende Jungfrau Maria sei im eigentlichen und echten Sinn Gottesgebärerin und Mutter des aus ihr Fleisch gewordenen göttlichen Wortes, das lehren wir im eigentlichen und echten Sinn; und er selbst, der in den letzten Zeiten Fleisch geworden ist, ließ sich dazu herab, aus der heiligen und glorreichen jungfräulichen Mutter geboren zu werden. Und deswegen, weil im eigentlichen und echten Sinn der Gottessohn aus ihr Fleisch geworden ist, deshalb bekennen wir im wahren und echten Sinn, dass sie Mutter des aus ihr Fleisch gewordenen und geborenen Gottes ist.

Johannes ergänzt dann die Trinitäts- durch die Zweinaturenlehre Christi:
Und ferner ist anzuerkennen, dass Christus unser Herr, wie wir oft sagten, einer der heiligen Dreifaltigkeit ist, einer aus zwei Naturen, d. h. vollkommen in Gottheit und Menschheit, wobei nicht zuvor das Fleisch existierte und dann mit dem Wort vereint wurde, sondern so, dass es im göttlichen Wort selbst einen Anfang nahm; denn aus dem mütterlichen Leib nahm das Fleisch seinen Anfang, wobei die Eigentümlichkeit und Echtheit beider Naturen, d. h. der Gottheit und Menschheit erhalten blieb; so bekennen wir Katholiken unseren Herrn Jesus Christus als Gottessohn, wobei danach jede Vermischung unterblieb. Denn nur so anerkennen wir die [beiden] Naturen, dass wir den Unterschied der Gottheit und Menschheit erkennen und bekennen, aber nicht zwei Personen in Christus verstehen, indem wir von zwei Naturen sprechen. […]
Dabei folgen, nehmen wir an und bewahren wir das Buch Leos und alle Briefe und vor allem die vier Synoden, die von Nizäa und die von Konstantinopel, die erste von Ephesus und die von Chalkedon, so wie die Kirche von Rom sie bisher angenommen hat und hochschätzt; denn das ist die Stütze unseres Glaubens, das der festeste Fels unseres Glaubens.

Quelle: Brief des Papstes Johannes an Senatoren. In: Patrologia Latina 66, Sp. 20 - 23; eigene Übersetzung

zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn

Catholic Encyclopedia

Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon

Die Kirche San Clemente in Rom ist täglich von 9 Uhr bis 12.30 Uhr und von 15 Uhr bis 18 Uhr geöffnet, dieselben Zeiten gelten für das Museum Unterkirche, der Eintritt hierfür beträgt 10 €. (2017)



Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 25.08.2026

Quellen:
• Horace Mann: Pope John II. The Catholic Encyclopedia. Vol. 8. New York: Robert Appleton Company, 1910

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