Ökumenisches Heiligenlexikon

Spiritualität der Heiligen - Eine Quellensammlung

zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn

Vorbemerkungen

Das Gewissen

Das Wort "Gewissen" ist Lehnübersetzung des lateinischen conscientia, dieses wiederum Lehnübersetzung des griechischen syneídesis. Nach dem Dogmatiker Erwin Dirscherl ist "das Gewissen die letzte moralisch-ethische, gottunmittelbare Entscheidungsinstanz im Inneren des Menschen. Es zeigt dessen einzigartige wie unvertretbare Verantwortung vor Gott, dem Nächsten und der Welt an." In der biblischen Sprache ist hier von Herz, Seele oder Geist die Rede.

1. Wesen des G. 2. Bedeutsamkeit 3. Hören auf das G. 4. gutes und schlechtes G. 5. Gewissenserforschung 6. Gewissensentscheidungen einzelner Personen

1. Das G. ist das Gesetz unserer Vernunft, das sich am Gesetz Gottes erfreut: Johannes v. Damaskus (BKV 247).

Humilitas Negusanti († 1310):

"Das Gewissen ist der Spiegel, in dem man jeden Fehler sieht."

Vinzenz Ferrer († 1419):

"Das Antlitz der Seele ist das Gewissen. Wie man am Angesicht den Menschen erkennt, so erkennt Gott die, die ihn lieben, am Antlitz der Seele."

Eine zentrale Rolle in der Theologie von John Henry Newman († 1890) spielt für ihn das menschliche Gewissen. "Dass wir von Natur aus ein Gewissen haben" ist für ihn geradezu ein Gottesbeweis:

"Wenn auch andere Kirchen "vom Gewissen reden, dann meinen sie das, was wir meinen, nämlich die Stimme Gottes in der Natur und im Herzen des Menschen zum Unterschied von der Stimme der Offenbarung. Sie sprechen von einem Prinzip, das in uns eingepflanzt wurde, ehe wir noch irgendeine Erziehung erhalten hatten, obwohl Erziehung und Erfahrung für dessen Kräftigung, Wachstum und rechte Ausbildung notwendig sind. Sie betrachten es als ein wesentliches, grundlegendes Element des Geistes …, als den inneren Zeugen sowohl für das Dasein Gottes als auch für seine Weisung."

Newman stimmt dem zu und bringt nun seine eigene theologische Definition des Gewissens: "Es ist ein Bote von Ihm [Gott], der sowohl in der Natur als auch in der Gnade hinter einem Schleier zu uns spricht und uns durch seine Stellvertreter lehrt und regiert. Das Gewissen ist der ursprüngliche Statthalter Christi, ein Prophet in seinen Mahnungen, ein Monarch in seiner Bestimmtheit, ein Priester in seinen Segnungen und Bannflüchen. Selbst wenn das ewige Priestertum in der Kirche aufhören könnte zu existieren, würde im Gewissen das priesterliche Prinzip fortbestehen und seine Herrschaft ausüben."

Das Gewissen ist für ihn "Echos der Stimme Gottes": "Spräche der Papst gegen das Gewissen im wahren Sinne des Wortes, dann würde er Selbstmord begehen. Er würde sich den Boden unter den Füßen wegziehen. Seine eigentliche Sendung besteht darin, das Sittengesetz zu verkünden und jenes 'Licht' zu schützen und zu stärken, 'das jeden Menschen erleuchtet‛, der in diese Welt kommt (vgl. Joh 1,9)."

"Ich füge noch folgende Bemerkung hinzu: Wenn ich genötigt wäre, bei Trinksprüchen nach dem Essen ein Hoch auf die Religion auszubringen (was freilich nicht ganz das Richtige zu sein scheint), dann würde ich trinken: auf den Papst - jedoch zuerst auf das Gewissen - und dann erst auf den Papst." [Günter Biemer, John Henry Newman (1801-1890) / Leben und Werk. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1989, S. 160-62]

2. Das G. ist ein verlässlicher Richter: Gregor von Nazianz (BKV I, 325f.).

Das Urteil des G. steht höher als das der ganzen Welt: Johannes „Chrysostomus” (BKV VI 215f.).

Es lügt nicht: Makarios (BKV 140).

3. Hildegard von Bingen († 1179):

"Wir müssen auf die Stimme unserer Seele hören, wenn wir gesunden wollen!"

"Der Mensch weiß wohl um das Gute, auch wenn er es nicht tut."

Franz Joseph Rudigier († 1884):

"Der bekannte ehemalige Minister Lamey in Karlsruhe hat einmal im Landtage bei der Verhandlung über ein Gesetz auf die Bemerkung von Katholiken, dass ihr Gewissen durch dasselbe verletzt werde, geantwortet: Das Gesetz sei das öffentliche Gewissen. Bischof Ketteler von Mainz hat diesen Satz in einer eigenen Broschüre ,Ist das Gesetz das öffentliche Gewissen?‛ siegreich widerlegt. Es ist um die Würde des Individuums, es ist uns die persönliche Freiheit, es ist überhaupt um das, was man bisher Gewissen genannt hat, geschehen, der Staat ist ein Idol, dem kein anderes in der Heidenzeit ähnlich war, wenn das Gesetz als das öffentliche Gewissen gilt, welches dem individuellen keinen Platz mehr lässt."

[Rudolf Zinnhobler u. a. (Hrsg.), Bischof Franz Joseph Rudigier und seine Zeit. Landesverlag Linz, 1987, S. 177f.]

Jesaja der Anachoret († um 370 oder um 490):

"Geben wir unserem Gewissen keinen Anstoß, achten wir auf uns in der Furcht Gottes, bis auch das Gewissen sich selbst zusammen mit uns befreit hat. Es soll zwischen ihm und uns eine Einheit entstehen und es fürderhin unser Wächter werden, indem es uns alles zeigt, woran wir gestoßen sind. Gehorchen wir ihm aber nicht, wird es von uns gehen; es lässt uns im Stich, wir fallen in die Hände unserer Feinde, und sie lassen uns nicht mehr aus. So hat uns auch unser Herr belehrt, als er sprach: ‚Schließ Frieden mit deinem Gegner, solange du mit ihm auf dem Weg bist‛, und das Folgende. Man sagt, das Gewissen sei ein Gegner, da es sich dem Menschen widersetzt, wenn er den Willen seines Fleisches erfüllen möchte. Und wenn der Mensch nicht darauf hört, übergibt es ihn seinen Feinden."

[27 Kapitel des heiligen Isaias des Anachoreten über die Bewachung des Geistes, in: Philokalie, Bd. 1, Verlag "Der Christliche Osten", Würzburg 22007, S. 58, Nr. 3]

4. - Das Glück des guten, die Qual des schlechten G.: Ambrosius (BKV III 32f.); Johannes „Chrysostomus” (BKV V 18f. 32f.)

Die Ruhe des G. und die Unschuld machen das selige Leben aus: Ambrosius (BKV III 135).

Die Tugend genießt das Glück eines guten G. auch im Leid: Ambrosius (BKV III 141).

Ein schlechtes G. ist die schwerste Strafe und das strengste Gericht: Ambrosius (BKV III 215 vgl. II 195f. 409).

Es gibt keinen bittereren Ankläger als das (schlechte) G.: Johannes „Chrysostomus” (BKV IV P 179; vgl. VII 270).

Der Sünder ist sich durch seine Gewissensbisse selbst zur Qual: Leo (BKV I 173).

5. Antonius empfiehlt die tägliche Gewissenserforschung als Schutz gegen die Sünde: Athanasios von Alexandria (BKV II 742f.); vgl. Johannes „Chrysostomus” (BKV II 367-69).

Vinzenz Pallotti († 1850): Eine halbe Stunde, die wir in aller Ruhe dazu verwenden, um einmal die Geschäftsbücher unserer Seele zu überprüfen, reicht dazu aus, unsere Seele den Händen des Teufels zu entreißen und sie in die Hände Gottes zu legen.

6. In einem Brief aus dem Gefängnis an seine Tochter Margret legt Thomas Morus († 1535) seine Beweggründe für sein Verhalten gegenüber dem König dar:

Meine Tochter Margret, wir haben diese Dinge mehr als ein- oder zweimal besprochen … Jedes Mal erklärte ich dir, dass kein Mann den Eid mit mehr Freude beschworen hätte als ich, wenn ich eine Möglichkeit sähe, des Königs Willen zu erfüllen, ohne gleichzeitig Gott zu beleidigen. Mehr als alle übrigen Menschen fühle ich mich der königlichen Hoheit zutiefst verpflichtet für die vielen außerordentlichen Gunstbezeugungen, die ich zu allen Zeiten genießen durfte. Aber ich muss mich doch an mein Gewissen halten, weshalb mir gar keine andere Handlungsweise offen steht. Meine Ansicht habe ich mir nicht nach flüchtiger Beschäftigung mit der Sache gebildet; ich habe während vieler Jahre die Frage unter den verschiedensten Gesichtspunkten studiert. Ich habe alle Möglichkeiten in Betracht gezogen.

Nie las oder hörte ich etwas und werde wohl kaum je auf etwas stoßen, das meine überzeugung irgendwie ändern könnte. Ich finde keinen Ausweg; Gott stellte mich vor die Alternative: Entweder missfalle ich ihm tödlich, oder ich muss alles menschliche Unglück, das er über mich kommen lassen will, zur Sühne für meine übrigen Sünden auf mich nehmen. Ich habe, wie du weißt, schon bevor ich hierher gebracht wurde, an die schlimmsten und gefährlichsten Folgen gedacht, die meine Handlungsweise haben könnte. Ich kenne meine eigene Schwäche sehr wohl; ich weiß um die Zaghaftigkeit meines Herzens. Hätte ich nicht auf Gott vertraut, der mir gewiss die Kraft verleiht, alle diese Schwierigkeiten zu ertragen, um ihn durch einen Meineid, den ich gegen die überzeugung meines Gewissens leisten müsste, zu beleidigen, so wäre ich bestimmt nicht hierher gekommen. Ich will mich in dieser Angelegenheit nur nach Gott richten; deshalb macht es mir auch gar nichts aus, wenn die Menschen meine Haltung an ihren Maßstäben messen und sogar den Grund dafür nicht in meinem Gewissen, sondern nur in törichten Skrupeln sehen.

[The English Works of Sir Thomas More, London 1557; dt. Text aus: Lesungen f. d. Heiligenfeste im Mai u. Juni, Salzburg 1970, S. 46-48]

Nach Ingbert (Karl) Naab († 1935)sind für den Christen oberste Instanzen der Wille Gottes und das eigene Gewissen:

"Das Christentum stellt mit dem heiligen Paulus den Satz auf: Ihr seid zur Freiheit berufen. Werdet nicht Knechte der Menschen! Wir wissen, welchen Sinn diese Aufforderung hat. Wenn wir Gott und seinen Geboten und ebenso der rechtmäßigen Autorität in den Grenzen ihrer Macht gehorchen, dann haben wir in letzter Linie nie den Menschenwillen, sondern immer den Gotteswillen vor Augen. Wir Christen dürfen uns niemals blind irgendeiner menschlichen Macht verschreiben. Es gibt keine Autorität auf der Welt, kein Führertum und kein Treueverhältnis, das uns zu einem absoluten, blinden Gehorsam zwingen dürfte. Jede Gewalt muss vor den Geboten Gottes und vor unserem Gewissen Halt machen. Wie sehr der Christ verpflichtet ist, der Staatsgewalt um des Gewissens wegen zu gehorchen, so sehr muss er auch auf der anderen Seite der Staatsgewalt den Gehorsam verweigern, wenn sie etwas verlangt, was gegen Gottes Gebot und das Gewissen ist. Werdet nicht Knechte der Menschen!"

"Wenn der Staat etwas von uns verlangen wollte, was dem göttlichen Gesetz und den naturgegebenen Menschheitsrechten offensichtlich widerstreitet, dann sind wir so frei zu erklären: Wir sind Menschen mit Verstand und Gewissen! Ihr dürft so etwas nicht anordnen. Das steht nicht im Bereich der Obrigkeitsbefugnisse, wie Gott sie Euch verlieh; er gab Euch kein Recht, Unrecht zu befehlen!"

[Helmut Witetschek, Pater Ingbert (Karl) Naab O.F.M. Cap. (1885-1935) / Ein Prophet wider den Zeitgeist. Verlag Schnell & Steiner, München / Zürich 1985, S. 61f. 151f.]

Hugolin Dörr († 1940): In unseren Tagen berühren sich infolge des Nationalsozialismus so sehr die beiden Gebiete des Glaubens und der Politik, dass zur Politik zu schweigen für mein Gewissen gleichbedeutend wäre mit schwerer Sünde."

Franz Reinisch († 1942)beruft sich bei der Verweigerung des Fahneneids auf Hitler auf sein Gewissen:

"Unser Gewissen verbietet es uns, einer Obrigkeit zu folgen, die nur Mord und Totschlag in die Welt bringt und der lüsternen Eroberung willen."

"Und gegen mein Gewissen kann und will ich mit Gottes Gnade nicht handeln. Ich kann als Christ und österreicher einem Mann wie Hitler niemals den Eid der Treue leisten."

[Wojciech Kordas, Mut zum Widerstand / Die Verweigerung des Fahneneids von P. Franz Reinisch als prophetischer Protest. Eos Verlag, St. Ottilien 2002, S. 10]

Die besten Zeugnisse für Bernhard Lichtenbergs (†1943) Gesinnung liefern die Vernehmungsprotokolle der Gestapo:

"Lichtenberg: Ich kann als katholischer Priester nicht von vornherein zu jeder Verfügung und Maßnahme, die von der Regierung getroffen wird, Ja und Amen sagen. Wenn sich die Tendenz derartiger Regierungsverfügungen und Maßnahmen gegen die geoffenbarte Lehre des Christentums und damit gegen mein priesterliches Gewissen richtet, werde ich meinem Gewissen folgen und alle Konsequenzen mit in Kauf nehmen, die sich daraus für mich persönlich ergeben. Ich bekämpfe falsche Grundsätze, aus welchen falsche Taten entstehen müssen, man denke an Beseitigung des Religionsunterrichts aus den Schulen, Kampf gegen das Kreuz, Beseitigung der Sakramente, Verweltlichung der Ehe, absichtliche Tötung angeblich lebensunwerten Lebens (Euthanasie), Judenverfolgung usw.

Frage: Vertreten Sie diesen Standpunkt auch von der Kanzel herab? Antwort: Ja.

Frage: Danach geben Sie zu, dass Sie staatliche Maßnahmen nicht billigen?

Antwort: Die aus den eben genannten Grundsätzen fließenden Maßnahmen billige ich nicht.

Frage: Es dürfte auch Ihnen klar sein, dass durch die soeben geschilderten Ansichten, die von Ihnen auch öffentlich vertreten werden, eine Beunruhigung der Volksgemeinschaft eintreten kann?" [Dieter Hanky, Bernhard Lichtenberg / Priester - Bekenner - Martyrer / "… ein Priester ohne Furcht und Tadel …". Verlagsgesellschaft Benno - Bernward -Morus, Hildesheim 1994 u. Gotthard Klein, Seliger Bernhard Lichtenberg, Schnell & Steiner, Regensburg 1997]

Franz Jägerstätter († 1943):

"Keiner irdischen Macht steht es zu, die Gewissen zu knechten. Gottes Recht bricht Menschenrecht."

"Solange man ein ruhiges Gewissen haben kann, dass man kein schwerer Verbrecher ist, kann man auch im Gefängnis im Frieden leben."

"Die Sünde wider den Hl. Geist: der erkannten Wahrheit widerstreben."

Am 7. Mai 1936 wurde P. Rupert Mayer († 1945) vor die Staatsanwaltschaft geladen. Er berichtet später davon:

Der Staatsanwalt machte mich darauf aufmerksam, dass über meine Predigten Klagen eingelaufen seien: Ich würde mich auf der Kanzel mit Politik befassen, und das gehe im heutigen Staat nicht mehr. Meine äußerungen seien mitunter staatsfeindlich. Ich führe eine aufreizende Sprache. Er müsse mich deshalb ernstlich verwarnen. Im Wiederholungsfall würde ich nicht mehr so durchkommen.

Ich sagte, dass ich nie Politiker gewesen sei; es könne sich also nur um politisch gemischte Fragen handeln, zu denen ich mich geäußert habe, Fragen, die Kirche und Staat interessieren. Ich hätte nur vom religiösen Standpunkt aus dazu Stellung genommen und das sei meine Gewissenspflicht. Und wenn staatliche Organe die Kirche angreifen, Klerus und Ordensleute heruntersetzen, so müsse ich als Prediger öffentlich klarstellen, was an den Vorwürfen, die gegen Einrichtungen der Kirche erhoben würden, falsch oder wenigstens übertrieben sei. Da das Heil der unsterblichen Seelen auf dem Spiele stünde, können es mir billig denkende Menschen nicht übel nehmen, wenn ich eine entschiedene Sprache führe. Ich hätte nie jemand persönlich angegriffen, es sei mir nur um die Verteidigung des angegriffenen katholischen Glaubens zu tun gewesen.

Der Staatsanwalt meinte, es gebe doch sehr eifrige Priester, die eine solche Sprache auf der Kanzel nicht führten. Ich meinte, das stelle ich nicht in Abrede, aber da heißt es eben: Sehe ein jeder, wie er's treibe, d. h. jeder müsse nach seinem Gewissen vorangehen und an die Rechenschaft denken, die er als Prediger in einer so verworrenen Zeit einmal vor Gott abzulegen habe.

Der Staatsanwalt wiederholte seine Warnung, sagte aber, er fürchte, dass das bei mir vergeblich gewesen sei. Damit wurde ich entlassen.

[W. Sandfuchs, Pater Rupert Mayer, Verteidiger der Wahrheit, Würzburg 1981, S. 131]

Clemens August von Galen († 1946):

"Wir sind zur Zeit Amboss und nicht Hammer. Bleibt stark, fest und unerschütterlich wie der Amboss bei allen Schlägen, die auf ihn niedersausen, im treuesten [Dienst] für VoLukasevangelium und Vaterland, aber stets auch bereit, im äußersten Opfermut nach dem Wort zu handeln: 'Man muss Gott mehr gehorchen, als den Menschen'! Durch das vom Glauben geformte Gewissen spricht Gott zu jedem von uns. Gehorcht stets unweigerlich der Stimme des Gewissens! … Werdet hart, werdet fest, bleibt standhaft, wie der Amboss unter den Hammerschlägen! Es kann sein, dass der Gehorsam gegen Gott, die Treue gegen das Gewissen mir oder euch das Leben, die Freiheit, die Heimat kostet. Aber: lieber sterben, als sündigen! Möge Gottes Gnade, ohne die wir nichts vermögen, euch und mir diese unerschütterliche Festigkeit geben und erhalten!" [Predigt vom 20. Juli 1941 - Galen-Archiv http://www.galen-archiv.de/index.php?option=com_content&view=articl… ]


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Autor: Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB - zuletzt aktualisiert am 05.08.2025

korrekt zitieren: Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB: Artikel
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