Ökumenisches Heiligenlexikon

Unschuldige Kinder

Gedenktag katholisch: 28. Dezember
     Fest
     bedacht im spanisch-mozarabischen Hochgebet
Gedenktag evangelisch: 28. Dezember (ELCA, LCMS)
Gedenktag anglikanisch: 28. Dezember
Gedenktag orthodox: 29. Dezember
Gedenktag armenisch: 8. Januar
                                     9. Mai, 29. Dezember
     liturgische Feier am 3. Montag nach Pfingsten
Gedenktag koptisch: 29. Dezember
Gedenktag syrisch-orthodox: 27. Dezember
Gedenktag malabrisch: 28. Dezember
Kartenskizze

Guido Reni: Das Massacker an den unschuldigen Kindern, 1611, in der Pinacoteca Nazionale in Bologna

Guido Reni: Das Massaker an den unschuldigen Kindern, 1611, in der Pinacoteca Nazionale in Bologna   

An diesem Tag steht das Gedenken an die in Bethlehem nach dem Bericht des Matthäus­evangeliums (2, 16) auf Geheiß von König Herodes ermordeten Kinder im Mittelpunkt. Die Tradition nimmt an, dass es sich um Tausende Kinder gehandelt habe, bis hin zur symbolischen Zahl 144.000 (nach Offbarung 7, 4 und 14, 1); die armenische Kirche verehrt 462 unschuldige Kinder.

Erstmals bei Irenäus von Lyon wurden die Kinder als Märtyrer verehrt. Auch Cäsarius von Arles und Augustinus haben die kindlichen Märtyrer gerühmt. In einem Kalender aus Verona Ende des 5. Jahrhunderts, dann 505 in einem Kalender aus Karthago, - dem heutigen Vorort von Tunis - wird der Gedenktag im Anschluss an Weihnachten genannt. Reliquien sind in Gallien bereits im 5. Jahrhundert bezeugt. Im Mittelalter wurde der Tag mit Mysterienspielen und in Schulen und Klöstern mit Kinderfesten begangen. Waisenhäuser wurden oft unter den Schutz der Unschuldigen Kinder gestellt.

Auf dem 6. Konzil von Konstantinopel, wurde das festum puerorum, das Fest der Kinder verboten. Ursprünglich wurde dieses Spiel als ein Narrenfest gefeiert, das möglicherweise in der Tradition orientalischer Narrenkönige, römischer Saturnalien und eventuell auch keltischer Tiervermummung stand. Weder das Verbot des Konzils von Konstantinopel, noch die Verbote der Konzilien von Basel oder Trient haben die Tradition abschaffen können. Im 11. Jahrhundert wurde das Fest erstmals im Abendland - in Rouen - gefeiert, es hielt sich in das 18. Jahrhundert. Seit dem 13. Jahrhundert, mit der wachsenden Popularität des Nikolaus als Schülerpatron, bürgerte sich der 6. Dezember als Festauftakt ein, wobei die gesamte Feier entweder bis zum 28. Dezember dauerte oder aber am 28. Dezember abschließende Feierlichkeiten stattfanden.

Das eigentliche Spiel bestand darin, dass die Schüler an Kloster-, Stifts- und Domschulen, mancherorts sogar die KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien. selbst, einen Abt oder Bischof wählten, der ein pompöses Fest und pompöse Umzüge durchführte. Mancherorts fanden auch in den Kirchen liturgische Feiern unter Leitung des Kinderbischofs statt, der wie ein Bischof: mit Chorkleidung, Mitra und Stab ausstaffiert war. Noch bis zur jüngsten Liturgiereform hieß es am Fest der Unschuldigen Kinder im Introitus: Aus dem Mund von Kindern und Säuglingen, o Gott, verschaffst du dir Lob, Deinen Feinden zum Trotz. (Psalm 8, 2).

Im Einflussbereich der Reformation verschwand das Fest im 16. Jahrhundert, in katholischen Gegenden das Brauchtum weithin spätestens während der Aufklärung. Nach dem 2. Vatikanischen Konzil wurden neue liturgische Texte erarbeitet, der Tag wird mit Kindersegnungen begangen. Eine neue Bedeutung erlangte der Tag in den letzten Jahren als Tag der Mahnung zum Schutz des ungeborenen Lebens und Bußtag für die vielen Abtreibungen.

Bauernregeln: Sitzen die unschuldigen Kindlein in der Kälte, / vergeht Väterchen Frost nicht in Bälde.
Habens die unschuldigen Kindlein kalt, / so weicht der Frost noch nicht so bald.
Schneit's am Unschuldigen Kindel, / fährt der Januar in die Schindel.





Quellen:

• http://www.bauernregeln.net/dezember.html
• Charlotte Bretscher-Gisinger, Thomas Meier (Hg.): Lexikon des Mittelalters. CD-ROM-Ausgabe J.B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2000
• Lexikon für Theologie und Kirche, begr. von Michael Buchberger. Hrsg. von Walter Kasper, 3., völlig neu bearb. Aufl., Bd. 10. Herder, Freiburg im Breisgau 2001



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