Ökumenisches Heiligenlexikon

Papst

Gedenktag katholisch für alle heiligen Päpste: 4. Juli
Messe an einigen Orten


Der offizielle Titel des Papstes der römisch-katholischen Kirche lautet:
Episcopus Romanus - Bischof von Rom,
Vicarius Iesu Christi, Statthalter (Stellvertreter) Jesu Christi,
Successor Principis Apostolorum - Nachfolger des Apostelfürsten Petrus
Summus Pontifex Ecclesiae Universalis - Oberhaupt (oberster Brückenbauer, d. h. Priester) der weltumspannenden (griechisch: kath - olischen) Kirche,
Primas Italiae - Primas von Italien,
Archiepiscopus et Metropolitanus Provinciae Romanae - Erzbischof und Metropolit der Provinz Rom,
Souverän des Staates Vatikanstadt
Servus Servorum Dei - Diener der Diener Gottes;
er trägt auch die Titel Heiliger Vater und Pontifex maximus - größter Brückenbauer.
Papst Benedikt XVI. legte im Jahr 2006 den Titel Patriarch des Abendlandes - den die Päpste seit Leo I. dem Großen trugen - ab; die Orthodoxen Kirchen betrachten dies als Aufkündigung einer Selbstbeschränkung des Papstes gegenüber der Orthodoxie.
Seit dem 11. Jahrhundert nimmt der Amtsinhaber einen Papst-Namen an.

Auch der Oberste der Koptischen Kirche führt den Titel Papst, er ist Papst und Patriarch von Alexandria und Patriarch von Ganz Afrika auf dem heiligen Orthodoxen and Apostolischen Thron von Markus dem Evangelisten und heiligen Apostel in Ägypten, der Pentapolis (Kyrenaika), Libyen, Nubien, Sudan, Äthiopien, Eritrea und Ganz Afrika.

Stuhl, auf dem im Mittelalter der Papst nach seiner Wahl bei der Einführungsmesse vor der Basilika San Giovanni in Laterano   in Rom Platz nahm, jetzt eingerahmt von Elementen aus einem alten, Maria Magdalena geweihten Altar, im Kreuzgang Basilika San Giovanni in Laterano
Stuhl, auf dem im Mittelalter der Papst nach seiner Wahl bei der Einführungsmesse vor der Basilika San Giovanni in Laterano in Rom Platz nahm, jetzt eingerahmt von Elementen aus einem alten, Maria Magdalena geweihten Altar, im Kreuzgang Basilika San Giovanni in Laterano

Der Begriff Papst ist abgleitet von papa, ursprünglich verwendet für Äbte, Bischöfe und Patriarchen; er wurde im Westen dann für den Bischof von Rom reserviert. Der Ehrentitel und die Anrede lautet Heiliger Vater. Amt und Institution des Oberhauptes der katholischen Kirche sind in Rom seit dem 4. Jahrhundert bezeugt. Mit dem Dictatus papae von 1075 hat Papst Gregor VII. den Titel für den Bischof von Rom und somit für das Oberhaupt der katholischen Kirche festgelegt. Seitdem legt der Amtsinhaber seinen bürgerlichen Namen zugunsten eines eigenen Papstnamens ab.

Der römische Papst gilt nach katholischer Lehre als Nachfolger des Apostels Petrus, dem der Überlieferung zufolge ersten Bischof von Rom. Auf dessen Sonderrolle im Kreise der Apostel gründet sich die Sonderstellung des Papstes. Petrus sei von Jesus Christus die Leitung der Kirche anvertraut worden: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen. (Matthäusevangelium 16, 18). Die konkrete Ausgestaltung dieser herausgehobenen Rolle bildete sich im Laufe der Jahrhunderte unter innerkirchlichen Kämpfen und Kämpfen gegen staatliche Einflussname heraus und wurde dadurch geformt, öfter auch verformt.

Innerhalb des hierarchischen Aufbaues der katholischen Kirche nimmt der Bischof von Rom, zusammen mit den Bischöfen der Weltkirche, die oberste Leitungsgewalt ein. Ihm obliegt die Letztverantwortung für die Kirchenleitung, weswegen nach katholischem Recht auch kein Konzil über dem Papst stehen kann oder ihn einfach absetzen kann, außer etwa bei Geisteskrankheit. Er verkündet für alle Gläubigen verbindliche Dogmen, beruft Konzile ein, übt die kirchliche Gerichtsbarkeit aus, richtet Bistümer ein und ernennt Bischöfe. Bei der Leitung der Kirche wird der Papst von einer kirchlichen Behörde, der KurieAls römische Kurie (von lateinisch curare = „pflegen, sich kümmern”) werden seit dem 11. Jahrhundert die Leitungs- und Verwaltungsorgane der katholischen Weltkirche in Rom genannt. Die Kurie ist für die Gesamtkirche zuständig, nicht für die Regierung des Staates Vatikan., unterstützt. Die Kurie setzte sich seit dem 16. Jahrhundert aus drei - inzwischen sind es neun - Kongregationen zusammen, wobei jede für einen bestimmten Verwaltungsbereich zuständig ist, dazuhin aus Gerichten, die über Rechtsfälle entscheiden, sowie aus Räten, Ämtern und Sekretariaten, deren wichtigstes das Staatssekretariat ist, das als oberstes Regierungsorgan fungiert und dem alle anderen Ämter untergeordnet sind.

Die Kapelle „Sancta Sanctorum”, errichtet vor dem 8. Jahrhundert als Papstkapelle, nach Abbruch des alten Lateranpalastes in das an dieser Stelle errichtete Sanktuarium Scala Santa übernommen; ursprünglich Laurentius geweiht, wurde die Kapelle ab dem 9. Jahrhundert wegen der großen Zahl der damals hier verwahrten wichtigen Reliquien als „Sancta Sanctorum”, „Allerheiligstes” bezeichnet; beim Neubau unter Papst Sixtus V. um 1587 wurde festgehalten: „Auf der ganzen Erde gibt es keine heiligere Stätte”
Die Kapelle Sancta Sanctorum, errichtet vor dem 8. Jahrhundert als Papstkapelle, nach Abbruch des alten Lateranpalastes in das an dieser Stelle errichtete Sanktuarium Scala Santa übernommen; ursprünglich Laurentius geweiht, wurde die Kapelle ab dem 9. Jahrhundert wegen der großen Zahl der damals hier verwahrten wichtigen Reliquien als Sancta Sanctorum, Allerheiligstes bezeichnet; beim Neubau unter Papst Sixtus V. um 1587 wurde festgehalten: Auf der ganzen Erde gibt es keine heiligere Stätte

Auf die Lehre bezogen zeigt sich die Sonderrolle des römischen Papstes in der Unfehlbarkeit des Papstes in Glaubens- und Sittenfragen, die 1870 vom 1. Vatikanischen Konzil definiert wurde: Wenn er in aller Form, ex cathedra, eine in der Gesamtkirche (!) überlieferte und geglaubte und von der großen Mehrheit der Bischöfe bestätigte Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt, dann gilt dies als verbindliche und irrtumsfreie Lehre, die nur noch offen bleibt für erklärende, weiterführende und vertiefende Interpretationen. Der Papst der Koptischen Kirche hat dagegen keine besondere Lehrvollmacht, er ist zwar Vorsitzender der koptischen SynodeSynode (altgriech. für Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden "Konzil" und "Synode" synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet., aber dort gleicher uter gleichen.

Der römischen Papst wird vom Kollegium der Kardinäle binnen einiger Wochen nach dem Ableben - oder dem Amtsverzicht - seines Vorgängers gewählt. Die Kardinäle - von cardo, lateinisch für Dreh- oder Angelpunkt - werden vom Papst berufen. Zur Papstwahl versammeln sich die Kardinäle, die noch keine 80 jahre alt sind, in einem Konklave - lateinisch cum, mit und clavis, Schlüssel, also verschließbarer Raum - und sind durch Eid verpflichtet, die Wahl geheim zu halten. Den Kardinälen ist es so lange untersagt, das Konklave zu verlassen oder mit Außenstehenden zu kommunizieren, bis ein Papst gewählt ist. Nach diesem Verfahren, das im 11. Jahrhundert eingeführt wurde, kann theoretisch jeder getaufte männliche Christ zum Papst gewählt werden, und bis ins Spätmittelalter war es nicht ungewöhnlich, auch Personen zum Papst zu wählen, die noch nicht die Priesterweihe empfangen hatten. Erst seit dem 16. Jahrhundert wählten die Kardinäle ausschließlich Kandidaten aus ihren eigenen Reihen. Ein freiwilliger und öffentlich bekannter Verzicht auf das Papstamt ist möglich und bedarf keiner Zustimmung Dritter. Ein solcher freiwilliger Rücktritt ist in der Kirchengeschichte bisher nur zwei Mal - bei Papst Coelestin V. im Jahr 1294 und bei Papst Benedikt XVI. im Jahr 2013 - vorgekommen.

Der erste Clemensbrief, als dessen Verfasser Clemens I. gilt - geschrieben um 100 aus der christlichen Gemeinde von Rom an die Gemeinde in Korinth - wird vielfach als erstes Zeugnis für die Berechtigung einer Vormachtstellung Roms über andere Gemeinden angesehen. Gegen Ende des 2. Jahrhunderts vertrat Victor I. und Mitte des darauf folgenden Jahrhunderts dann Stephanus I. die Auffassung, dass die Tradition ihrer Gemeinde in Rom auch für andere Gemeinden verbindlich sein solle. Hintergrund war der Konflikt mit der Gnosis. Die Gnostiker behaupteten, es gebe eine geheime Überlieferung, die auf die Apostel zurückgehe; um dieser Vorstellung entgegenzuwirken, betonte nun die Kirche die Abfolge der Bischöfe als Garantie für die Weitergabe und Erhaltung der Lehre.

Im Lauf des 4. und frühen 5. Jahrhunderts erhoben die Päpste mehrfach Anspruch auf eine geistliche Vormachtstellung. Der erste eigentliche Papst war Leo I., der Große, der mit aller Vehemenz für den Primat des Papsttums eintrat. Leo verstand sich als Nachfolger von Petrus, genauer als Stellvertreter Petri. Leo, der von der weltlichen Macht in der Westhälfte des Römischen Reiches unterstützt wurde, griff daraufhin in die Angelegenheiten geistlicher Bistümer ein, so z. B. im französischen Vienne, wo er die Entscheidung des dortigen Bischofs revidierte. Darüber hinaus schrieb er dem Konzil von Chalkedon 451 seine Auffassung in der christologischen Kontroverse vor. Entgegen Leos Auffassung beschloss das Konzil jedoch auch, dem Neuen Rom - Konstantinopel - dem heutigen Ístanbul - im Osten den gleichen Primat einzuräumen wie dem Alten Rom im Westen.

Statue: segnender Papst, aus Italien, um 1375, im Neumünster in Würzburg
Statue: segnender Papst, aus Italien, um 1375, im Neumünster in Würzburg

In den politischen Wirren in Italien während der folgenden anderthalb Jahrhunderte traten die Päpste und ihre Primatansprüche in den Hintergrund. Eine Ausnahme bildete Papst Gelasius I., der durch seine Sammlung christlicher Rechts- und Disziplinartexte bekannt wurde und zur Verankerung der päpstlichen Autorität im kanonischen Recht im Mittelalter beitrug. Durch ausgedehnte Besitzungen, die dem Heiligen Stuhl vererbt worden waren, sowie durch erfolgreiche Verhandlungen mit den Lombarden, stieg das Papsttum unter Papst Gregor dem Großen in den Jahren 590 bis 604 zu einer der führenden politischen Mächte auf. Gleichzeitig nahm damit die Abhängigkeit des Papstes vom Osten des Römischen Reiches ab. Im späten 8. und frühen 9. Jahrhundert bot das Frankenreich den Päpsten seinen Schutz an. Pippin der Jüngere, der Vater von Karl dem Großen, übertrug ihnen ausgedehnte Besitzungen in Mittelitalien, aus denen später der Kirchenstaat entstand. Leo III. schuf seinerseits die Grundlage für das mittelalterliche deutsche Kaiserreich, das Heilige Römische Reich, als er Karl den Großen am 25. Dezember 800 im Petersdom zum Kaiser krönte.

Mit dem Verfall der politischen Ordnung in Italien im 10. Jahrhundert zeichnete sich das Papsttum, das in die Hände des ansässigen Adels geriet, immer mehr durch moralische Korruption, Weltlichkeit und Nepotismus aus. Unter dem Pontifikat von Leo IX. fand es wieder auf den Weg der Erneuerung. Die Kirchenreform, die er anregte und die von den Päpsten des späten 11. und frühen 12. Jahrhunderts fortgeführt wurde, legte den Akzent auf die päpstliche Autorität als Schlüssel zur Erneuerung der Kirchenordnung. Papst Gregor VII. kam vor und nach seiner Wahl beim Investiturstreit durch die gregorianische Reform eine entscheidende Rolle zu. Die Legitimität der päpstlichen Vorrechte wurde in das neue kanonische Recht aufgenommen und fand ihren Ausdruck in einer zentralisierten Bürokratie. Gregor VII. und seine Nachfolger waren so zu den Begründern des modernen Papsttums geworden. Der Anspruch auf die Führungsrolle des Papstes vertiefte auch das Schisma mit der Kirche des Ostens, das seit 1054 bestand.

Das Vermächtnis der gregorianischen Reform fand seine Vollendung unter dem Pontifikat von Papst Innozenz III. in den Jahren 1198 bis 1216, dessen Tatkraft und überragende Fähigkeiten ihn zu einer wichtigen Gestalt in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten machten. Er war der erste Papst, der den Titel eines Stellvertreters Christi uneingeschränkt für sich beanspruchte.

Weniger als ein Jahrhundert nach der Legitimierung einer Vormachtstellung des Papsttums kam es zur Auseinandersetzung zwischen Philipp IV. von Frankreich und Bonifatius VIII. - Papst von 1294 bis 1303. Der psychologische Druck, den Philipp auch auf Clemens V. - Papst von 1305 bis 1314 - ausübte, führte zum langen Exil der Päpste in Avignon in den Jahren 1309 bis 1377, wo sie unter französischem Einfluss standen. Am Ende dieser Epoche kam es zum Schisma, zur Spaltung, in dessen Verlauf zwei oder drei Päpste gleichzeitig den Anspruch erhoben, das legitime Oberhaupt der Kirche zu sein. Obwohl das Schisma auf dem Konzil von Konstanz 1414 - 1418 beendet wurde, hatte das Papsttum an Ansehen verloren. Als unmittelbare Folge stellten auf dem Baseler Konzil 1431 - 1449 radikale Vertreter des Konziliarismus die päpstliche Autorität in Frage.

Im frühen 16. Jahrhundert konnten die Päpste schließlich ihre politische Autorität im Kirchenstaat wieder herstellen und nahmen zum ersten Mal die Stellung von regierenden Territorialfürsten ein. Zur gleichen Zeit griff Martin Luther den Papst an, seine Ablehnung des Papsttums wurde zu einem wesentlichen Programmpunkt der einsetzenden Reformation. In immer schärferer Form geißelte Luther die Weltlichkeit und Korruptheit des Papsttums. 1534 ließ sich König Heinrich VIII. von England vom Parlament zum Oberhaupt der Anglikanischen Kirche ernennen und verdrängte damit den Papst aus diesem Amt. Die protestantischen Reformatoren waren sie sich einig, dass das Papsttum eine schädliche oder doch zumindest entbehrliche Institution sei.

Petersdom in Rom
Der Petersdom in Rom

Als Reaktion auf die Reformation war Papst Paul III. - im Amt von 1534 bis 1549 - bemüht, das Kardinalskollegium nach moralischer Integrität auszuwählen und die Vorwürfe gegen das Papsttum zu entkräften. Das Konzil von Trient von 1545 bis 1563, das wesentlich zur Erneuerung der römisch-katholischen Kirche beitrug, befasste sich jedoch nicht mit der Rolle des Papsttums. Das Konzil endete, ohne die Streitpunkte in der Frage der Rolle des Papstes gelöst zu haben und überließ es dem Papst, die noch ausstehenden Fragen zu regeln sowie die vom Konzil gefassten Beschlüsse umzusetzen, womit sich der Papst in seiner Führungsrolle gestärkt sah. Durch die Auseinandersetzung mit der Reformation war das Papsttum auch in theologischen Fragen immer schärferen Angriffen ausgesetzt und wurde zum entscheidenden Kriterium, durch das sich die römisch-katholische Kirche von allen protestantischen Kirchen unterschied.

Da die römisch-katholische Kirche das Verhältnis des Papsttums zu den Bischöfen und nationalen Herrschern nicht eindeutig festgelegt hatte, entwickelten sich aus diesen Fragen immer wieder Konflikte. Diese zeigten sich besonders im 17. und 18. Jahrhundert im Gallikanismus, im Febronianismus mit Betonung der Rechte und Freiheiten der deutschen Reichskirche sowie im Josephinismus, der reformerischen Staatskirchenpolitik Josephs II. Jede einzelne dieser nationalkirchlichen Bewegungen, die die Unabhängigkeit der Bischöfe oder des Königs von Rom akzentuierten, wurden vom Papst verurteilt. Unter Papst Pius IX. legte das 1. Vatikanische Konzil 1870 den Rechtsprechungsprimat des Papstes über die Gesamtkirche fest, ebenso dessen Unfehlbarkeit in Fragen des Dogmas.

Die Bestrebungen der Italiener nach nationaler Einheit in der Zeit zwischen 1860 und 1870 führten zur Eingliederung des Kirchenstaates und der Stadt Rom in den neu gegründeten italienischen Nationalstaat. Aus Protest gegen den Verlust Roms zog sich Pius IX. aus der Stadt zurück und wurde freiwillig zum Gefangenen des Vatikans des kleinen Areals von rund 40 Hektar rund um den Petersdom. Diese römische Frage wurde 1929 durch ein Konkordat mit dem italienischen Staat unter dem Faschistenführer Benito Mussolini geregelt; im Lateranvertrag wurde die Souveränität des neuen Staates Vatikanstadt mit dem Papst als Staatsoberhaupt garantiert.

Nachdem im vorangegangenen Jahrhundert das Papsttum an Ansehen und Bedeutung auch außerhalb der römisch-katholischen Kirche gewonnen hatte, markierte 1891 die Enzyklika Rerum Novarum von Papst Leo XIII., Pontifex von 1878 bis 1903, den Beginn einer Reihe von Stellungnahmen, mit denen sich das Papsttum zu den sittlich-moralischen Folgen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Umwälzungen äußerte. Papst Johannes XXIII. trug durch seine weltoffene Kirchenpolitik zum weltweiten Ansehen des Papsttums bei. Das von ihm einberufene 2. Vatikanische Konzil stärkte die Rolle der Bischöfe innerhalb der Kirche, ohne die Beschlüsse des 1. Vatikanischen Konzils zu revidieren, und demonstrierte gleichzeitig eine versöhnliche Haltung gegenüber den protestantischen Kirchen und den Ostkirchen. Darüber hinaus war es bestrebt, eine weniger autoritäre und mehr Mitsprache bietende Kirchenführung zu fördern.

Johannes Paul II., Papst von 1978 bis 2005, der erste nicht italienische Papst seit mehr als 450 Jahren, unterstrich durch seine Reisen in alle Erdteile den Anspruch auf einen kosmopolitischen Charakter der römisch-katholischen Kirche. Sein strikter Konservatismus in Fragen der katholischen Morallehre stieß auch bei vielen Katholiken auf Kritik. Im Zentrum der Diskussion um das Papsttum geht es innerhalb der katholischen Kirche wie als Anfrage von außen im Wesentlichen um das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes, das auch eine wesentliche Hemmschwelle in der == ökumenischen Bewegung bildet.

Die katholische Kirche gewährt demjenigen Gläubigen Teilablass, der für den Papst betet:

(V) Lasset uns beten für unseren Papst N.
(A) Der Herr behüte ihn und erhalte sein Leben.
Er lasse ihn gesegnet sein auf Erden
und übergebe ihn nicht dem Hass seiner Feinde.

alphabetische Liste aller Päpste und Gegenpäpste

zeitliche Abfolge der Päpste seit Petrus

Echte und unechte Briefe der Päpste von Petrus bis zu Eusebius gibt es in deutscher Übersetzung in der Biliothek der Kirchenväter der Université Fribourg.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 05.03.2024

Quellen:

• http://www.kreuz.net/article.7034.html
• Handbuch der Ablässe, Normen und Bewilligungen. Deutsche Ausgabe des Enchiridion Indulgentiarum, Rosenkranz-Verlag, München 1971
• Annuario Pontificio 2006. Autori: AA.VV. Libreria Editrice Vaticana, Rom 2006
• Infotafel im Kreuzgang von San Giovanni in Laterano in Rom

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.


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