Ökumenisches Heiligenlexikon

Sakramentalien


Sakramentalien sind in der Katholischen Kirche heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden (Kanon 1166 des Codex des Kanonischen Rechts). Anders als die Sakramente, die Christus selbst gestiftet habe und die der Kirche nur zur Verwaltung anvertraut sind, so dass sie lediglich deren Spendung regeln, aber nicht in ihren Bestand eingreifen kann, unterliegen Sakramentalien vollständig der Verfügungsgewalt der Kirche.

Ein Unterschied besteht auch in der Wirkungsweise: Sakramente wirken ex opere operato, aus dem gewirkten Werk heraus: ihre Wirkung tritt ein, wenn ein geeigneter Spender (z. B. bei der EucharistieDie Eucharistie - von griechisch „ευχαριστειν, Dank sagen” - vergegenwärtigt das heilvolle Sterben Jesu Christi. Die Römisch-Katholische, die Orthodoxe und die Anglikanische Kirche nennen diese Mahlfeier im Anschluss an 1. Korintherbrief 11, 24 Eucharistie, die Evangelischen Kirchen sprechen von „Abendmahl” im Anschluss an Markusevangelium 14, 17 und 1. Korintherbrief 11, 23. ein Priester oder Bischof oder bei der Taufe jeder Mensch) einem geeigneten Empfänger (z. B. bei der Taufe einem Ungetauften, bei den übrigen Sakramenten nur einem Getauften) unter Verwendung der richtigen Materie (z. B. bei der Taufe Wasser, bei der Eucharistie Brot und Wein oder bei der Firmung und Krankensalbung Öl) in der richtigen Form (z. B. der korrekten Taufformel bei der Taufe, den Wandlungsworten bei der Eucharistie oder der Absolutionsformel bei der Beichte) das Sakrament spendet und dabei wenigstens die Absicht hat, das zu tun, was die Kirche (im Verständnis der Katholischen Kirche) tut. 1 Auf den Glauben, die Frömmigkeit oder die Heiligkeit des Spenders kommt es somit nicht an.
Sakramentalien wirken hingegen ex opere operantis, aus dem Werk des Wirkenden heraus, also des Anwenders des jeweiligen Sakramentale, und aufgrund des gläubigen Vertrauens, das in ihre Anwendung gesetzt wird. Sie bestehen in den meisten Fällen in einem Segen, der auf Personen, Andachtsgegenstände, Speisen und Getränke, sonstige Materie oder Lebenwesen oder Orte gelegt wird. Auch Weihwasser, exorziertes Salz - aus dem also das Böse vertrieben wurde -, Reliquien und Ikonen, geweihte Rosenkränze, Kreuze und andere Andachtsgegenstände bzw. deren frommer Gebrauch oder ihre Verehrung zählen zu den Sakramentalien, ebenso das Kreuzzeichen, der Exorzismus, die Beweihräucherung, die kirchliche Verlobung, die Beerdigungsriten, das Taufgedächtnis und Schuldbekenntnis in der Heiligen Messe, das Tischgebet und die niederen Weihen, die Abtweihe, die Jungfrauenweihe oder die Salbung von Königen und Kaisern, die Kirchenweihe, Altarweihe, Glockenweihe, Weihe von Friedhöfen, von Kelchen und anderem liturgischen Gerät und Paramenten sowie Segnungen aller Art und Salbungen wie die Salbung mit Katechumenenöl und die Salbung mit Chrisam bei der Taufe und Priesterweihe, schließlich Begleitriten bei der Spendung der Sakramente. Da es sich bei Sakramentalien um res sacrae, heilige Dinge, handelt, ist der Handel mit ihnen verboten und verlieren den Segen im Falle eines Verkaufs. Gläubige, die etwa ihre Palmbuschen nicht selbst herstellen sondern von anderen erwerben, achten deshalb darauf, diese zu kaufen, bevor sie gesegnet wurden, um sie dann selbst zur Segnung zu bringen.

Eine ganze Reihe von Sakramentalien steht in Beziehung zu bestimmten Heiligen oder Festen, darunter - in der Reihenfolge des Kirchenjahres:

1 Damit ist gemeint, dass der Spender den Willen haben muss, das zu tun, was Christus eingesetzt und die Apostel überliefert haben, ohne dabei willentlich etwas auszuschließen, was nach katholischem Verständnis zum Wesen des jeweiligen Sakraments gehört. Selbst ein Irrtum darüber, was zu diesem Wesen gehört, ist dabei unerheblich, solange nicht gewollt ist, daß das Sakrament ohne dieses Wesenselement zustande kommen soll. Das geht so weit, dass etwa sogar ein Atheist oder Polytheist, der vom christlichen Glauben keine Ahnung hat, aber zufällig anwesend ist, wenn ein Katechumene in Lebensgefahr gerät, diesen auf sein Bitten hin und nach dessen Anweisung gültig taufen kann, wenn er dabei nur die Absicht hat, damit den letzten Wunsch dieses Katechumenen zu erfüllen und eben das zu tun, was dieser getan haben möchte. Er muss also letztlich nicht einmal wissen, was ein Sakament ist oder woher es kommt, sondern er muss nur bereit sein, sich hier als Werkzeug gebrauchen zu lassen, weil nach katholischem Verständnis bereits dann Christus durch ihn wirken kann und, weil Christus treu ist und seine Versprechen hält, auch tatsächlich wikrt. Daher spenden etwa auch Orthodoxe oder Lutheraner das Sakrament der Ehe in der Regel gültig, obwohl sie irrig davon ausgehen, dass die Ehe nicht unauflösbar sei bzw. dass sie gar kein Sakrament sei. Erst ein positiv gesetzter Scheidungsvorbehalt (Ich möchte zwar heiraten, aber wenn die Ehe einen unglücklichen Verlauf nimmt, nehme ich mir jetzt schon vor, mich scheiden zu lassen.) würde die Ehe ungültig machen.





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Autor: C. S. - zuletzt aktualisiert am 01.04.2024
korrekt zitieren:
C. S.: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.

Quellen:
  • C. S., E-Mail vom 29. Februar 2024

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